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Buchhaltungssoftware für Selbstständige
Von Philipp Busch Aktualisiert am Listenpreise beider Cloud-Anbieter am 17.08.2026 von deren Preisseiten; Normen an der Primärquelle geprüft
Welche Buchhaltungssoftware passt, entscheidet nicht die Marke, sondern die Tarifstufe — und die hängt an deinem Fall. Der Finder rechnet sie in einer Minute aus, mit belegten Preisen und Abrufdatum. Statt einer Rangliste stehen hier vier Anforderungsprofile; Werbung ist gekennzeichnet, und wer uns vergütet, steht in der Anbietertabelle an jeder Zeile.
So kommst du ohne Bestenliste zur Wahl
Die übrigen Seiten dieses Bereichs rechnen und erklären; sie enthalten keine Werbung. Diese hier ist die Ausnahme, und das steht bewusst im ersten Absatz statt im Impressum.
Was hier nicht steht, ist eine Rangfolge. Bei einem Depotvergleich lässt sich nach einer Zahl sortieren, die diese Seite selbst ausrechnet — der effektiven Kostenquote bei der eingegebenen Sparrate. Bei Buchhaltungssoftware gibt es keine solche Zahl: Der Preis allein taugt nicht, weil die Tarife unterschiedliche Leistungen enthalten.
Eine Reihung wäre daher eine Behauptung mit dem Anschein einer Messung. Stattdessen stehen hier vier Anforderungsprofile und die Frage, welches auf den eigenen Fall zutrifft. Das ist weniger bequem und führt zu besseren Entscheidungen.
Was sich sortieren lässt, sortiert der Tarif-Finder weiter unten: Er prüft beide vergüteten Anbieter und nennt den Tarif, der die Anforderung erfüllt und im Jahr weniger kostet. Dass er dabei gegen den älteren Partner ausschlagen kann, ist kein Betriebsunfall, sondern der Prüfstein.
Brauche ich überhaupt eine Software?
Vorgeschrieben ist keine. Das Gesetz verlangt Aufzeichnungen, die einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sind — womit sie geführt werden, ist offen. Eine sorgfältig gepflegte Tabelle erfüllt diese Anforderung.
Der Nutzen einer Software liegt an drei konkreten Stellen. Erstens bei der Belegerfassung: Bankumsätze werden eingelesen und Belege zugeordnet, statt abgetippt zu werden. Zweitens bei der Übermittlung an das Finanzamt, die elektronisch erfolgen muss. Drittens bei strukturierten Rechnungsformaten, die sich von Hand praktisch nicht erzeugen lassen — siehe E-Rechnung: wer sie annehmen muss.
Daraus folgt eine brauchbare Schwelle. Wer wenige Belege im Monat hat, nur an Privatkunden liefert und keine Umsatzsteuer ausweist, kommt lange ohne aus. Wer regelmäßig an Unternehmen fakturiert, Umsatzsteuer voranmeldet und mehr als eine Handvoll Belege bewegt, spart mit Software mehr Zeit, als sie kostet.
Die folgende Tabelle übersetzt das in die Lage, in der man tatsächlich steckt. Sie nennt keine Marke — die Zuordnung zum Anbieter macht der Finder darunter.
| Ausgangslage | Was genügt | Warum |
|---|---|---|
| unter 6 Belegen im Monat, keine Umsatzsteuer | Tabelle genügt | Der Zeitgewinn deckt die Jahreskosten nicht. |
| bis 3 Rechnungen im Monat, keine Umsatzsteuer | kostenloser Tarif | Ohne Frist und ohne Zahlungsmittel nutzbar. |
| regelmäßig Rechnungen, keine Umsatzsteuer | Rechnungsstufe | Der teuerste Funktionsblock entfällt. |
| Umsatzsteuer wird ausgewiesen | Buchhaltungsstufe | Voranmeldung und EÜR sind erst dort enthalten. |
| Kostenstellen, BWA oder Schnittstelle nötig | oberste Stufe | Auswertungen liegen im größten Tarif. |
| Bilanzierungspflicht | anderer Softwarezuschnitt | Doppelte Buchführung deckt keines dieser Produkte ab. |
Vier Fragen
Welcher Tarif passt zu dir?
Die Antwort hängt an vier Dingen — nicht am Umsatz. Geprüft werden beide Anbieter; genannt wird der Tarif, der die Anforderung erfüllt und dabei im Jahr weniger kostet. Sortiert wird nach dieser Zahl, nicht nach der Vergütung. Die Auswertung läuft in deinem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Die vier Fragen, die entscheiden
Erstens: EÜR oder Bilanz? Die meisten Einzelunternehmer und alle Freiberufler ermitteln ihren Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung. Programme dafür sind einfacher und günstiger. Wer bilanzieren muss, braucht einen anderen Zuschnitt.
Zweitens: Umsatzsteuervoranmeldung? Wer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, übermittelt regelmäßig Voranmeldungen. Die Software sollte das direkt können, statt Zahlen zum Abtippen zu liefern. Das ist zugleich der teuerste Sprung in beiden Tarifleitern.
Drittens: E-Rechnung? Wer an Unternehmen fakturiert, braucht strukturierte Formate nach der europäischen Norm. Ob ein Programm sie erzeugt und in welchen Varianten, ist vor der Entscheidung zu prüfen.
Viertens: Export zur Steuerkanzlei? Wenn eine Kanzlei den Jahresabschluss erstellt, entscheidet das Übergabeformat über den Aufwand — und damit über einen Teil des Honorars. Diese Frage gehört an die Kanzlei, bevor die Software gewählt wird, nicht danach.
| Frage | Was daraus folgt | Vertiefung |
|---|---|---|
| EÜR oder Bilanz? | Bestimmt die Produktkategorie, nicht den Tarif. | EÜR: Grundlagen |
| Umsatzsteuervoranmeldung? | Hebt die nötige Stufe um eine Ebene und ist der teuerste Sprung. | Umsatzsteuervoranmeldung |
| E-Rechnung an Unternehmen? | Entscheidet über das Format, nicht über den Preis. | E-Rechnung: wer sie annehmen muss |
| Export zur Steuerkanzlei? | Bestimmt einen Teil des Honorars — gehört vor die Softwarewahl. | Übergabe an die Steuerkanzlei |
Vier Profile, vier Anforderungen
Aus den vier Fragen ergeben sich vier typische Fälle. Sie decken den weit überwiegenden Teil der Selbstständigen ab.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Rechnungen schreiben, Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben erfassen. Keine Umsatzsteuervoranmeldung, kein Vorsteuerabzug — ein schlanker Funktionsumfang genügt.
Freiberufler mit EÜR
Zusätzlich Umsatzsteuervoranmeldung, Anlage EÜR und Anlagenverzeichnis für Abschreibungen. Bankanbindung spart hier den größten Teil der Erfassungsarbeit.
Gewerbe mit Steuerberatung
Entscheidend ist die Übergabe an die Kanzlei — Exportformate und Schnittstellen. Wer hier falsch wählt, bezahlt die Konvertierung beim Steuerberater.
Bilanzierungspflichtig
Doppelte Buchführung, Bilanz und GuV. Ein anderer Softwarezuschnitt als die drei Fälle darüber — Programme für die EÜR reichen hier nicht.
Der häufigste Fehler bei der Auswahl ist, das Profil zu hoch anzusetzen. Wer als Kleinunternehmer ein Programm für bilanzierende Betriebe wählt, zahlt für Funktionen, die er nie benutzt — und arbeitet in einer Oberfläche, die für einen anderen Zweck gebaut ist.
Der zweithäufigste ist der umgekehrte: ein Programm, das die eigene Entwicklung nicht mitmacht. Wer absehbar die Grenze zur Regelbesteuerung überschreitet, sollte das bei der Auswahl berücksichtigen — siehe Kleinunternehmerregelung.
Die beiden Anbieter im Vergleich
Der deutsche Markt für Buchhaltungs- und Rechnungssoftware ist gut besetzt; diese Seite rechnet mit zwei Anbietern, deren Tarife vollständig erhoben und quartalsweise gepflegt sind. Sie ist damit keine Marktübersicht, und genau das ist der Punkt: Eine Übersicht mit zwei belegten und vier geschätzten Zeilen wäre irreführender als eine ohne Zahlen.
| Anbieter | Art | Zuschnitt |
|---|---|---|
| sevDesk | Cloud | Rechnungen zuerst, Buchhaltung in der zweiten Stufe |
| Lexware Office | Cloud | Belege zuerst, Rechnungen in der zweiten Stufe |
Zwei Einträge verdienen eine Erläuterung. Lexware ist keine Software, sondern eine Marke mit zwei Produktlinien: dem Cloud-Produkt Lexware Office, vormals lexoffice, und einer Familie installierter Programme wie Lexware Buchhalter. Wer das verwechselt, vergleicht Preise, die nicht vergleichbar sind — die Abgrenzung steht unter Lexware Office oder Lexware Desktop.
DATEV steht in der Tabelle, obwohl es kaum je direkt gekauft wird. Der Weg dorthin führt über eine Steuerkanzlei, und genau deshalb gehört der Name hierher: Er ist für viele Selbstständige die eigentliche Zielumgebung ihrer Daten, auch wenn sie selbst nie damit arbeiten.
Was diese Seite über die einzelnen Anbieter nicht sagt: welcher der beste ist. Dazu müssten Funktionsumfang, Bedienung und Konditionen aller Anbieter systematisch erhoben und laufend gepflegt werden. Das ist hier nicht geschehen, und deshalb steht es hier auch nicht.
Funktionsumfang der beiden Cloud-Anbieter
Für zwei Anbieter liegen Angaben mit Abrufdatum vor. Die Tabelle stellt nicht dar, wer mehr kann, sondern ab welcher Stufe eine Funktion enthalten ist — das ist die Angabe, die den Preis bestimmt.
Der Zuschnitt läuft dabei gegenläufig, und das ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden: Der eine beginnt bei der Rechnung und ergänzt die Belege, der andere beginnt beim Beleg und ergänzt die Rechnung.
| Funktion | sevDesk | Lexware Office |
|---|---|---|
| Rechnungen schreiben | ab kostenlosem Tarif, drei im Monat | ab Stufe M |
| Belegerfassung und Archiv | ab Tarif Buchhaltung | ab Stufe S |
| Umsatzsteuervoranmeldung und EÜR | ab Tarif Buchhaltung | ab Stufe L |
| E-Rechnung | ab kostenlosem Tarif | ab Stufe M |
| Kostenstellen und BWA | ab Tarif Buchhaltung Pro | nicht ausgewiesen |
| Schnittstelle (API) | ab Tarif Buchhaltung Pro | ab Stufe XL |
| Dauerhaft kostenloser Tarif | ja, drei Rechnungen im Monat | nein, 30 Tage Test |
| Rabatt bei jährlicher Zahlung | ja | nein, dafür monatlich kündbar |
Quelle: Angaben beider Anbieter zu Umfang und Tarifzuschnitt · Stand 17.08.2026 · Herstellerangaben, nicht im Betrieb überprüft
Was die Tarife kosten
Verglichen gehören Jahreskosten, nicht Monatspreise. Der Grund steht in der Tabelle selbst: Ein Anbieter gewährt einen Rabatt bei jährlicher Zahlung, der andere nicht — der Vergleich der Monatspreise führt dadurch in die Irre.
| Stufe | sevDesk | im Jahr | Lexware Office | im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Kostenlos — 0 € | 0 € | S — 7,90 € | 94,80 € |
| 2 | Rechnung — 11,90 € | 118,80 € | M — 12,90 € | 154,80 € |
| 3 | Buchhaltung — 25,90 € | 274,80 € | L — 21,90 € | 262,80 € |
| 4 | Buchhaltung Pro — 34,90 € | 370,80 € | XL — 32,90 € | 394,80 € |
Quelle: Preisseiten beider Anbieter · Stand 17.08.2026 · Listenpreise netto; Jahreskosten bei der jeweils günstigeren Zahlweise
Die Stufen stehen nebeneinander, nicht gleiche Leistungen. Auf der Stufe, die für die meisten zählt — Buchhaltung mit Umsatzsteuer und EÜR — stehen 274,80 € gegen 262,80 € im Jahr. Das ist ein Unterschied von rund zwölf Euro.
Bei dieser Größenordnung sollte der Preis die Entscheidung nicht tragen. Sie sollte an Funktion und Bedienung hängen, und beides klärt nur der Test. Die vollständige Gegenüberstellung mit den Kriterien jenseits des Preises steht unter sevDesk und Lexware Office im Vergleich; die Einzelheiten je Anbieter unter sevDesk Kosten und Lexware Office Kosten.
Beide Anbieter bewerben zusätzlich Neukundenpreise. Diese Seite rechnet mit Listenpreisen: Ein Aktionspreis beschreibt die ersten Monate, nicht die laufenden Kosten — und Buchhaltungssoftware ist eine laufende Ausgabe.
Cloud oder installiertes Programm
Diese Frage entscheidet mehr als die Marke, und sie wird selten zuerst gestellt. Sie hat vier praktische Folgen.
| Frage | Cloud | Installation |
|---|---|---|
| Betriebssystem | beliebig, auch macOS | in aller Regel Windows |
| Aktualisierung | läuft mit | eigene Aufgabe |
| Daten liegen | beim Anbieter | auf dem eigenen Rechner |
| Nach Vertragsende | Zugang endet, Export nötig | Programm bleibt meist lauffähig |
Wer auf einem Mac arbeitet, mit wechselnden Geräten oder mit einem geteilten Zugang für die Kanzlei, hat die Frage technisch bereits beantwortet. Wer die Daten aus grundsätzlichen Erwägungen im Haus behalten will, ebenfalls — nur andersherum, und mit der Pflicht zur eigenen Sicherung.
Eine dritte Gruppe entscheidet über den Funktionsumfang: Warenwirtschaft, Lager, Zeiterfassung und Lohnabrechnung finden sich in den schlanken Cloud-Produkten nicht. Diese Grenze lässt sich nicht durch eine höhere Stufe umgehen.
Die Gegenrechnung
Ab wann trägt sich das?
Der Preis allein sagt nichts. Entscheidend ist, was die Software nach Steuern kostet — und was die Zeit wert ist, die sie dir abnimmt. Beides hier mit deinen Zahlen.
Trägt sich ab
—
Annahmen
Wie viel Zeit eine Software je Beleg abnimmt, hängt am eigenen Ablauf und lässt sich nicht belegen. Der Wert steht deshalb hier als Eingabe und nicht als feste Zahl in der Rechnung.
GoBD, Aufbewahrung und Datenzugriff
„GoBD-konform" steht auf jeder Produktseite und bedeutet weniger, als es klingt. Der Begriff beschreibt eine Möglichkeit, keine Garantie: Ordnungsmäßig wird eine Buchführung nicht durch die Software, sondern durch ihre Benutzung.
Was eine Software dafür mitbringen muss, lässt sich auf drei Punkte bringen. Festschreibung — Buchungen lassen sich sperren, Korrekturen bleiben danach als Korrektur erkennbar. Protokollierung — Änderungen sind nachvollziehbar. Export — der Datenbestand lässt sich maschinell auswertbar herausgeben.
Der dritte Punkt ist der, an dem es im Ernstfall hängt. § 147 Abs. 6 AO gibt der Finanzbehörde einen Anspruch auf Auswertung oder auf Überlassung der Daten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger. Ein Ausdruck erfüllt das nicht, wenn die Aufzeichnung elektronisch entstanden ist.
Zwei Themen grenzen hier an und sind gesondert behandelt: die Aufbewahrungsfristen unter Belege aufbewahren und die Kassenführung unter Kassenbuch führen. Letztere betrifft nur Betriebe mit Bargeld — für ein reines Überweisungsgeschäft stellt sich die Frage nicht.
Datenübernahme und Wechsel
Ein Wechsel ist möglich, aber selten trivial. Stammdaten und offene Posten lassen sich meist übernehmen; die Buchungshistorie oft nur eingeschränkt. Deshalb lohnt es, die Frage vor der ersten Entscheidung zu stellen statt bei der zweiten.
Unabhängig vom Anbieter gelten die Aufbewahrungspflichten weiter: Die Daten müssen über die gesamte Frist verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar bleiben — auch nach einer Kündigung.
Praktisch bedeutet das: Vor der Kündigung eines Zugangs gehört ein vollständiger Export erstellt und geprüft. Wer sich darauf verlässt, im Bedarfsfall noch einmal in das alte Konto zu kommen, verlässt sich auf etwas, das nicht zugesagt ist.
Der Zeitpunkt gehört mitbedacht. Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist deutlich angenehmer als einer mitten im Jahr, weil sonst zwei Systeme dasselbe Wirtschaftsjahr abbilden. Welche Richtungen ein Wechsel überhaupt nehmen kann, steht unter Alternativen zu sevDesk.
Typische Fehler bei der Auswahl
Fünf Muster wiederholen sich. Keines davon ist ein Anbieterfehler — alle fünf entstehen in der Reihenfolge, in der entschieden wird.
Zuerst auf den Preis sehen. Der Einstiegspreis beschreibt in beiden Tarifleitern einen Leistungsumfang, den die meisten nicht brauchen können. Wer danach auswählt, bucht zweimal.
Die Kanzlei zuletzt fragen. Das Übergabeformat bestimmt einen Teil des Honorars. Es nach der Softwarewahl zu klären, dreht die Reihenfolge um — die Einzelheiten stehen unter Übergabe an die Steuerkanzlei.
Im Test die größte Stufe benutzen. Beide Anbieter geben in der Testphase mehr frei, als der später gebuchte Tarif enthält. Wer sich an eine Funktion gewöhnt, die danach fehlt, hat den Test gegen sich selbst geführt.
Den Export nicht prüfen. Er wird erst beim Ausstieg gebraucht und ist dann nicht mehr zu ändern. Ein einziger Testexport im ersten Monat beantwortet die Frage.
Zu hoch einsteigen. Kostenstellen, BWA und Schnittstellen sind Anforderungen, die man kennt, wenn man sie hat. Wer nicht weiß, wofür er eine API braucht, braucht sie nicht — und die Rechnung dafür läuft monatlich weiter.
Glossar
Die Begriffe, die dir bei der Auswahl begegnen und ohne Erklärung regelmäßig missverstanden werden. Jeder Eintrag ist einzeln verlinkbar.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| EÜR | Einnahmenüberschussrechnung. Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, ohne Bilanz. Der Regelfall für Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe. |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Unterjährige Meldung der vereinnahmten Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer an das Finanzamt, elektronisch zu übermitteln. Sie ist der Funktionsblock, der die Tarifstufe hebt. |
| Vorsteuerabzug | Verrechnung der auf Eingangsrechnungen gezahlten Umsatzsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben ihn nicht — für sie ist der Nettopreis nicht der Endpreis. |
| Kleinunternehmerregelung | Verzicht auf den Ausweis von Umsatzsteuer unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen, § 19 UStG. Sie nimmt den teuersten Funktionsblock aus der Softwarewahl heraus. |
| E-Rechnung | Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach europäischer Norm. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch wenn es elektronisch versendet wird. |
| ZUGFeRD und XRechnung | Die beiden im deutschen Markt verbreiteten Formate. ZUGFeRD verbindet PDF und Datensatz in einer Datei, XRechnung ist ein reiner Datensatz und im öffentlichen Auftragswesen verlangt. |
| GoBD | Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form. Verwaltungsanweisung, kein Gesetz — maßgeblich sind §§ 145 ff. AO. |
| Festschreibung | Sperrung eines Buchungssatzes gegen spätere Änderung. Danach sind Korrekturen nur noch als erkennbare Gegenbuchung möglich — der technische Kern der Unveränderbarkeit. |
| Kontenrahmen | Verzeichnis der Konten, auf die gebucht wird, mit fester Nummerierung. Weicht die eigene Software vom Rahmen der Kanzlei ab, entsteht monatliche Zuordnungsarbeit. |
| Buchungsstapel | Datei mit einer Zeile je Geschäftsvorfall, die die Kanzlei in ihre Software einliest. Enthält Datum, Betrag, Konto, Gegenkonto, Steuerschlüssel und Buchungstext. |
| Steuerschlüssel | Kennzahl, die die umsatzsteuerliche Behandlung eines Vorgangs bestimmt. Ein falscher Schlüssel erzeugt keine Fehlermeldung, sondern eine falsche Voranmeldung. |
| Anlagenverzeichnis | Aufstellung der abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Abschreibung. Bestandteil der Anlage EÜR, sobald abgeschrieben wird. |
| Datenzugriff | Recht der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 AO, elektronisch geführte Aufzeichnungen auszuwerten oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu erhalten. |
| Aufbewahrungsfrist | Zeitraum, in dem Unterlagen verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben müssen, § 147 AO. Sie läuft unabhängig davon weiter, ob die Software noch bezahlt wird. |
Diese Seite enthält Provisionslinks zu zwei der genannten Anbieter und ist als Werbung gekennzeichnet. Die übrigen Anbieter werden gleichrangig genannt, obwohl zu ihnen keine Vereinbarung besteht. Preise sind Listenpreise netto, abgerufen am 17. August 2026 von den Preisseiten der Anbieter; maßgeblich sind deren Angaben. Allgemeine Information, keine Steuerberatung — die Beurteilung des Einzelfalls ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten (§§ 2, 3 StBerG).
Rechtsquellen
- § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer: Verzicht auf die Erhebung der Umsatzsteuer unterhalb der Umsatzgrenzen, damit auch kein Vorsteuerabzug Bundesministerium der Justiz
- § 4 Abs. 3 EStG Einnahmenüberschussrechnung als Gewinnermittlungsart für nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige Bundesministerium der Justiz
- § 141 Abs. 1 AO Buchführungspflicht gewerblicher Unternehmer ab mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn Bundesministerium der Justiz
- § 146 Abs. 1 AO Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet — die Anforderung, an der sich jede Software messen lassen muss Bundesministerium der Justiz
- § 147 AO Aufbewahrungspflichten, Fristen und der Datenzugriff der Finanzbehörde nach Absatz 6 Bundesministerium der Justiz
- § 14 UStG Ausstellung von Rechnungen, Pflichtangaben und die Vorgaben zur elektronischen Rechnung Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 17.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Nicht behandelt: § 146a AO und die Kassensicherungsverordnung für elektronische Registrierkassen sowie die berufsrechtlichen Vorschriften für Steuerberater über § 33 StBerG hinaus.
Die vier Gründe, es nicht zu tun
„Das ist mir zu teuer."
Der Listenpreis ist nicht der Preis. Als Betriebsausgabe mindert die Software den Gewinn — bei 60.000 Euro Gewinn bleiben von 274,80 Euro Jahreskosten rund 169 Euro. Die Gegenrechnung oben setzt deine eigenen Zahlen ein.
„Eine Tabelle reicht mir."
Für wenige Belege stimmt das, und diese Seite sagt es auch. Die Schwelle liegt bei rund sechs Belegen im Monat — darunter lohnt die Ausgabe nicht, darüber spart sie mehr Zeit, als sie kostet.
„Der Wechsel ist mir zu aufwendig."
Der Aufwand fällt einmal an, die Entlastung monatlich. Wichtiger als der Einstieg ist der Ausstieg: Prüfe den Export, bevor du dich bindest — die Aufbewahrungspflichten laufen unabhängig vom Anbieter weiter.
„Als Kleinunternehmer brauche ich das nicht."
Oft stimmt das. Ohne Umsatzsteuer entfällt der teuerste Funktionsblock, und bis zu drei Rechnungen im Monat deckt der dauerhaft kostenlose Tarif ab. Nur die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für dich.
„Ihr verdient doch an den Links."
An beiden gerechneten Anbietern. Der Finder sortiert trotzdem allein nach Jahreskosten — er schlägt derzeit gegen den älteren Partner aus, und das ist der Prüfstein.
Häufige Fragen
Brauche ich als Selbstständiger überhaupt eine Buchhaltungssoftware?
Pflicht ist sie nicht. Verlangt sind nachvollziehbare Aufzeichnungen — die lassen sich grundsätzlich auch mit einer Tabellenkalkulation führen.
Der Nutzen entsteht an drei Stellen: bei der Belegerfassung, bei der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt und bei strukturierten Rechnungsformaten. Wer wenige Belege im Monat hat, kommt lange ohne aus.
Ab wann lohnt sich eine Software?
Die Schwelle liegt bei rund sechs Belegen im Monat. Darunter deckt der Zeitgewinn die Jahreskosten nicht, darüber schon.
Die Rechnung dazu steht auf dieser Seite: Belege mal Minuten mal eigener Stundensatz, gegen die Jahreskosten nach Steuern gehalten.
Woran erkenne ich, dass eine Software zu meinem Fall passt?
An vier Fragen: Erstellt sie die Anlage EÜR oder brauche ich eine Bilanz? Übermittelt sie die Umsatzsteuervoranmeldung? Erzeugt sie strukturierte Rechnungen nach der europäischen Norm? Und exportiert sie in ein Format, mit dem meine Steuerkanzlei arbeiten kann?
Alles Weitere ist Ausstattung. Diese vier Punkte entscheiden darüber, ob die Software den Zweck erfüllt.
Was kostet Buchhaltungssoftware?
Bei den beiden Anbietern, deren Preise hier mit Abrufdatum geführt werden, kostet die Stufe mit Umsatzsteuer und EÜR 21,90 € bis 25,90 € im Monat.
Auf das Jahr gerechnet sind das rund 263 bis 275 Euro. Der Einstieg liegt darunter, umfasst aber einen anderen Leistungsumfang.
Warum vergleicht ihr Jahreskosten statt Monatspreise?
Weil ein Anbieter einen Jahresrabatt gewährt und der andere nicht. Der Vergleich der Monatspreise führt dadurch in die Irre.
Verglichen gehört, was am Jahresende tatsächlich abgebucht wurde — und zwar für die Stufe, die den eigenen Bedarf abdeckt.
Warum steht hier keine Rangliste?
Weil es bei Software keine Kennzahl gibt, nach der sich sinnvoll sortieren ließe. Der Preis allein taugt nicht, weil die Tarife unterschiedliche Leistungen enthalten.
Eine Reihung wäre eine Behauptung mit dem Anschein einer Messung. Beim Depotvergleich ist das anders: Dort rechnet die Seite die Kostenquote selbst aus.
Zu welchen Anbietern besteht eine Vergütungsvereinbarung?
Zu sevDesk und zu Lexware Office. Zu den übrigen auf dieser Seite genannten Anbietern nicht.
Was sich daraus nicht ergibt, ist das Ergebnis des Finders: Er bekommt die Datensätze ohne Vergütungsfeld und rechnet allein die Jahreskosten — dass er gegen den älteren Partner ausschlägt, ist der Prüfstein.
Beeinflusst die Vergütung den Tarif-Finder?
Nein. Der Finder prüft beide vergüteten Anbieter und nennt den Tarif, der die Anforderung erfüllt und im Jahr weniger kostet.
Dass er dabei gegen den älteren Partner ausschlagen kann, ist der Beleg: Auf der Stufe mit Umsatzsteuer gewinnt derzeit der andere Anbieter.
Cloud oder installiertes Programm?
Die Frage entscheidet mehr als die Marke. Cloud heißt: Browser, jedes Betriebssystem, automatische Aktualisierung, Daten beim Anbieter. Installation heißt: Windows, eigene Sicherung, Daten im Haus.
Wer auf einem Mac arbeitet oder mit der Kanzlei einen Zugang teilen will, hat die Frage bereits beantwortet.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Der Zugang endet mit dem Vertrag, die Aufbewahrungspflicht nicht. Die Daten müssen über die gesamte Frist verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben.
Daraus folgt: Vor jeder Kündigung ein vollständiger Export, und zwar geprüft. Ein installiertes Programm bleibt dagegen nach Vertragsende meist lauffähig.
Kann ich später wechseln?
Grundsätzlich ja, praktisch mit Aufwand. Stammdaten, Kunden und offene Posten lassen sich meist übernehmen, die Buchungshistorie oft nur eingeschränkt.
Deshalb gehört die Exportmöglichkeit zu den Auswahlkriterien und nicht in die Kategorie „später klären".
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Der Jahreswechsel. Wer mitten im Jahr wechselt, bildet dasselbe Wirtschaftsjahr in zwei Systemen ab — das erschwert den Abschluss und die Prüfung.
Wenn ein Wechsel unterjährig nötig wird, sollte er auf einen Monatsabschluss gelegt werden, nicht auf einen beliebigen Tag.
Ersetzt eine Software den Steuerberater?
Nein. Sie erfasst und übermittelt, sie beurteilt nicht. Die Zuordnung von Grenzfällen, die Beurteilung des eigenen Falls und die steuerliche Gestaltung bleiben Aufgabe der steuerberatenden Berufe.
In der Praxis arbeiten beide zusammen: Die Software liefert die Daten, die Kanzlei prüft und erklärt.
Was muss ich mit meiner Kanzlei klären, bevor ich kaufe?
Vier Angaben: mit welchem System sie arbeitet, welches Übergabeformat sie will, welchen Kontenrahmen sie verwendet und in welchem Rhythmus sie die Daten braucht.
Diese vier Angaben passen in eine E-Mail und entscheiden über einen Teil des Honorars.
Brauche ich eine DATEV-Schnittstelle?
Nur, wenn die eigene Kanzlei damit arbeitet. Inzwischen hat praktisch jede ernsthafte Software eine — das Merkmal unterscheidet nichts mehr.
Wichtiger als die Schnittstelle ist die Qualität dessen, was hindurchgeht: richtige Konten und ein Belegverweis je Buchungssatz.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD verbindet ein PDF mit einem eingebetteten Datensatz, ist also für Menschen und Maschinen lesbar. XRechnung ist ein reiner Datensatz ohne Sichtformat.
Im öffentlichen Auftragswesen wird XRechnung verlangt. Für den Empfang genügt in beiden Fällen ein Programm, das das Format lesbar macht.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Die Empfangspflicht ja, sie hängt nicht an der Kleinunternehmerregelung. Zum Empfang genügt eine E-Mail-Adresse und ein Programm, das das Format anzeigt.
Beim Ausstellen ist die Lage anders: An Privatkunden bleibt die einfache Rechnung zulässig.
Muss die Software ein Kassenbuch führen können?
Nur, wenn Buchführungspflicht besteht. Wer den Gewinn als EÜR ermittelt, braucht kein Kassenbuch — muss Bareinnahmen aber einzeln aufzeichnen.
Wer freiwillig eines führt, unterwirft sich denselben Anforderungen. Ein halb gepflegtes Kassenbuch ist deshalb schlechter als keines.
Was bedeutet GoBD-konform bei einer Software?
Vor allem, dass Buchungen festgeschrieben werden können und Änderungen danach als Korrektur erkennbar bleiben. Dazu kommen Protokollierung und ein Export für den Datenzugriff.
Eine Software allein macht die Buchführung nicht ordnungsmäßig — das tut erst ihre Benutzung. Der Begriff beschreibt eine Möglichkeit, keine Garantie.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Die Fristen richten sich nach § 147 AO und unterscheiden sich je nach Art der Unterlage. Sie beginnen mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Praktisch heißt das: Ein Export vor der Kündigung, und der Export muss über die gesamte Frist lesbar bleiben.
Ist die Software steuerlich absetzbar?
Sie ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, zahlt zusätzlich nur den Nettobetrag.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bleiben von 275 Euro Jahreskosten rund 192 Euro tatsächliche Belastung.
Was kostet die Software für Kleinunternehmer wirklich?
Mehr als der Listenpreis. Ohne Vorsteuerabzug kommt die Umsatzsteuer auf den Nettopreis obendrauf und bleibt Kostenbestandteil.
Gegenläufig wirkt der Betriebsausgabenabzug. Beide Effekte rechnet die Amortisationsrechnung auf dieser Seite gegeneinander.
Reicht ein kostenloses Programm?
Für sehr kleine Volumina ja — ein dauerhaft kostenloser Tarif für wenige Rechnungen im Monat existiert bei einem der beiden Anbieter.
Vollständig kostenlose Programme anderer Anbieter gibt es ebenfalls; sie sind hier nicht geprüft und stehen deshalb nicht mit Namen auf dieser Seite.
Wie viele Nutzer sind in den Tarifen enthalten?
Beide Anbieter kalkulieren ihre Tarife auf einen Zugang. Weitere Zugänge sind je nach Anbieter kostenpflichtig oder auf bestimmte Rollen beschränkt.
Ein Zugang für die Steuerkanzlei wird davon üblicherweise ausgenommen — das ist vor der Buchung zu prüfen.
Was ist mit Lohnabrechnung und Warenwirtschaft?
Beides decken die schlanken Cloud-Produkte nicht ab. Wer es braucht, landet bei der Desktop-Linie eines Herstellers oder bei Zusatzprodukten.
Diese Grenze ist hart und lässt sich nicht durch eine höhere Stufe umgehen.
Warum nennt diese Seite keine Testsieger?
Weil über Bedienbarkeit, Zuverlässigkeit und Support niemand etwas Belastbares sagen kann, der die Produkte nicht über Monate im echten Betrieb benutzt hat.
Was diese Seite liefert, sind belegte Konditionen, der Funktionszuschnitt und die Kriterien, an denen die Entscheidung hängt.
Wie oft werden die Preise auf dieser Seite geprüft?
Quartalsweise. Das Abrufdatum steht an jeder Tabelle — du siehst also immer, wie alt die Zahl ist, die du gerade liest.
Maßgeblich bleiben in jedem Fall die Angaben der Anbieter auf ihren eigenen Preisseiten.
Nächste Schritte
Je nachdem, wo deine Entscheidung gerade steht, geht es an einer von drei Stellen weiter.
Wenn der Bedarf noch offen ist, klärt ihn der eigene Hub: der Bereich für Selbstständige mit der Einnahmenüberschussrechnung, der Voranmeldung, der Kleinunternehmerregelung und der Trennung der Konten. Alle vier sind werbefrei.
Wenn es um die Zahl geht, rechnen die Rechner: Stundensatz für die Frage, was die eigene Zeit wert ist, Steuerrücklage für den Grenzsteuersatz hinter dem Betriebsausgabenabzug und Stresstest für die Frage, wie lange die Reserve trägt.
Wenn ein Anbieter feststeht, vertiefen die Marken-Seiten: sevDesk im Überblick, sevDesk für Kleinunternehmer, Lexware Office im Überblick und Lexware Office für Kleinunternehmer. Sie tragen dieselbe Kennzeichnung wie diese Seite.
Wenn die eigene Lage besonders ist, gehen die Zuschnitte darauf ein: für Freiberufler ohne Buchführungspflicht, für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis, für Handwerksbetriebe mit Material und Montage, für die Gründungsphase, für Arbeit am Mac und für den Wechsel aus einem bestehenden Programm.
Und wenn nach dem Betrieb etwas übrig bleibt: Der Vergleich der Anlageformen zeigt, was sich damit anfangen lässt — das ist dann allerdings ein anderes Thema.
Was zuletzt dazugekommen ist
Preise und Konditionen werden quartalsweise nachgesehen. Was sich zuletzt geändert hat, steht hier — damit du erkennst, ob sich ein erneuter Blick lohnt.
| Fassung | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| 2.0 | 17.08.2026 | Neu: Marktübersicht, Funktionsvergleich nach Tarifstufe, beide Tarifleitern mit Jahreskosten, Cloud gegen installiertes Programm, GoBD und Datenzugriff, typische Fehler bei der Auswahl, Glossar und verlinkte Rechtsquellen. |
| 1.1 | 17.08.2026 | Der Tarif-Finder prüft seither beide Anbieter und nennt den Tarif, der im Jahr weniger kostet. |
| 1.0 | 16.08.2026 | Erste Fassung mit vier Eignungsprofilen, Tarif-Finder und der Gegenrechnung, ab wann sich die Ausgabe trägt. |