Rechner
Stundensatz und Umsatzbedarf
Zwei Wege zur selben Frage. Von unten: Was muss eine Stunde kosten, damit Kosten und Zielgewinn gedeckt sind? Von oben: Welcher Umsatz bleibt nach Steuern und Vorsorge als das Netto übrig, das du dir vorgenommen hast?
Die Zahl, auf die es ankommt
Der Mindestsatz reagiert auf keine Eingabe so stark wie auf den Anteil der abrechenbaren Zeit. Von 60 auf 40 Prozent gesenkt, steigt er um die Hälfte — während eine Verdopplung der Betriebskosten ihn meist nur um wenige Euro bewegt. Wer seinen Satz für zu hoch hält, sollte deshalb zuerst diese Quote prüfen und nicht die Kostenliste.
Beide Rechnungen treffen sich in der letzten Zeile: Der nötige Umsatz, geteilt durch den Mindestsatz, ergibt die Stundenzahl, die tatsächlich zu verkaufen ist. Liegt sie über den abrechenbaren Stunden des Jahres, geht die Rechnung nicht auf — dann ist entweder der Satz zu niedrig oder das Wunschnetto zu hoch. Wie die Kette im Einzelnen läuft, steht unter Stundensatz berechnen und Umsatz für dein Wunscheinkommen.
Wie dieser Rechner rechnet
| Baustein | Wie gerechnet wird |
|---|---|
| Arbeitstage | Werktage im Jahr minus Urlaub, Krankheit und Feiertage |
| Fakturierbare Stunden | Arbeitstage mal Stunden je Tag, davon der eingegebene fakturierbare Anteil — der Rest ist Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung |
| Kostendeckender Satz | Betriebskosten im Jahr geteilt durch die fakturierbaren Stunden |
| Mindestsatz | Betriebskosten plus Zielgewinn, geteilt durch die fakturierbaren Stunden |
| Preis der unbezahlten Zeit | Differenz zwischen dem Mindestsatz und dem Satz, der sich ergäbe, wenn jede Arbeitsstunde bezahlt würde — in der Regel der größte Posten |
| Rundung | Gerechnet wird ungerundet, gerundet erst bei der Anzeige |
Der Zielgewinn ist ein Gewinn vor Steuern und vor Vorsorge, kein Netto. Was davon übrig bleibt, rechnet der Steuerrücklagen-Rechner über den geprüften Einkommensteuertarif — mit den Progressionszonen, an denen jede Faustquote scheitert.
Allgemeine Berechnung ohne Würdigung des Einzelfalls: Freibeträge für Kinder, weitere Einkünfte, Verlustvorträge und außergewöhnliche Belastungen bleiben außen vor. Keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Umsatzsteuer ist nicht enthalten — sie ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht in den Umsatzbedarf, siehe Umsatzsteuervoranmeldung.
Häufige Fragen
Warum ist der berechnete Stundensatz höher als mein bisheriger?
Weil die Rechnung von den Stunden ausgeht, die tatsächlich bezahlt werden, und nicht von den gearbeiteten. Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet, stellt selten mehr als 25 davon in Rechnung — der Rest ist Akquise, Buchhaltung, Fortbildung und Leerlauf.
Dieselben Jahreskosten verteilen sich damit auf deutlich weniger Stunden. Der Aufschlag, den der Rechner ausweist, beziffert genau diesen Unterschied.
Welche Abgaben stecken im Umsatzbedarf?
Einkommensteuer nach dem Tarif des Jahres 2026 (§ 32a Abs. 1 EStG), Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone sowie auf Wunsch Gewerbesteuer mit dem Hebesatz der eigenen Gemeinde — samt der Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.
Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge gehen als eingetragene Jahresbeträge ein und nicht als gerechnete Beiträge. Sie hängen von Kasse, Tarif und Versorgungswerk ab; ein fest verdrahteter Satz wäre für die meisten falsch.
Warum ist der Umsatz so viel höher als das Wunschnetto?
Zwischen beiden liegen drei Blöcke: die Betriebskosten, die vom Umsatz abgehen, bevor ein Gewinn entsteht; die Vorsorge, die vom Gewinn abgeht; und die Steuer auf das, was dann noch übrig ist.
Der Rechner weist die Abgabenquote deshalb getrennt aus. Sie zeigt, welcher Anteil eines Euros Umsatz nicht privat verfügbar wird.
Gilt die Rechnung auch für Freiberufler?
Ja. Freiberufler nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer — dafür wird der Hebesatz auf null gesetzt, was auch die Vorbelegung ist.
Alles Übrige gilt unverändert: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und die Trennung zwischen gearbeiteter und abrechenbarer Zeit.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Der Rechner führt eine allgemeine Berechnung aus und würdigt keinen Einzelfall. Freibeträge für Kinder, Verlustvorträge, außergewöhnliche Belastungen und weitere Einkünfte bleiben außen vor.
Für die Steuererklärung und die Beurteilung des eigenen Falls ist der steuerberatende Beruf zuständig.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen, gespeichert oder ausgewertet.