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Lexware Office oder Lexware Desktop
Von Philipp Busch Aktualisiert am Produktstruktur des Herstellers; Preise nur für Lexware Office erhoben
Lexware Buchhalter und Lexware Office sind nicht dasselbe Produkt — sie sind nicht einmal dieselbe Art von Produkt. Wer das verwechselt, vergleicht Preise, die nicht vergleichbar sind. Hier steht in einem Satz, welcher Name zu welcher Linie gehört, und welche eine Frage die Wahl entscheidet.
Die Antwort in Kurzform
Haufe-Lexware führt unter der Marke Lexware zwei getrennte Produktlinien. Die eine wird auf einem Windows-Rechner installiert und trägt Namen wie Lexware Buchhalter oder Lexware Financial Office. Die andere ist Lexware Office, das im Browser läuft und früher lexoffice hieß.
Wer nach „Lexware Kosten" sucht, meint deshalb je nach Fall zwei verschiedene Preisreihen. Und wer einen Vergleichstext liest, sollte als Erstes prüfen, welche der beiden Linien dort gemeint ist.
Die Frage, die die Wahl tatsächlich entscheidet, lautet nicht „welches Lexware", sondern: Soll die Software im Browser laufen oder auf dem eigenen Rechner? Alles Weitere folgt daraus.
Zwei Produktlinien, eine Marke
Die Desktop-Linie ist die ältere. Sie ist über Jahrzehnte gewachsen und deckt in mehreren Programmen ein breites Feld ab: Buchhaltung, Auftragsbearbeitung, Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, dazu branchenbezogene Ausgaben.
Die Cloud-Linie besteht aus einem einzigen Produkt mit vier Stufen. Sie ist schmaler geschnitten und zielt auf Selbstständige und kleine Betriebe, die Rechnungen schreiben, Belege erfassen und ihren Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Diese Asymmetrie erklärt die meisten Missverständnisse. Wer aus der Desktop-Welt kommt und eine Funktion vermisst, vermisst sie oft zu Recht — sie ist im Cloud-Produkt nicht vorgesehen. Was dort enthalten ist, steht unter Lexware Office im Überblick.
Welcher Name zu welcher Linie gehört
Eine einfache Merkregel hilft weiter: Steht Office im Namen, ist das Cloud-Produkt gemeint. Alles andere — Buchhalter, Financial Office, Faktura, Warenwirtschaft, Lohn — gehört zur installierten Linie.
Die Ausnahme ist ausgerechnet der Begriff, der am häufigsten gesucht wird: Lexware Financial Office enthält das Wort Office und ist trotzdem ein Desktop-Programm. Wer nur auf das Wort achtet, liegt in genau diesem Fall falsch.
Sicher ist deshalb nur ein Merkmal: die Installation. Ein Produkt, für das eine Datei heruntergeladen und auf einem Rechner eingerichtet wird, gehört zur Desktop-Linie. Ein Produkt, das nach einer Anmeldung im Browser erscheint, ist Lexware Office.
Die Unterschiede, die zählen
Vier Unterschiede wirken sich im Alltag aus. Der erste ist das Betriebssystem: Die Desktop-Linie setzt Windows voraus, das Cloud-Produkt nicht. Für alle, die auf einem Mac arbeiten, ist die Frage damit schon beantwortet — welche Programme dort überhaupt laufen, steht unter Buchhaltung am Mac.
Der zweite ist die Aktualisierung. Im Browser passiert sie ohne Zutun; bei installierter Software gehört sie zum Pflegeaufwand. Das ist besonders dort spürbar, wo sich Formulare und Schnittstellen jährlich ändern.
Der dritte ist die Zusammenarbeit. Ein Cloud-Zugang lässt sich teilen, etwa mit der Steuerkanzlei. Bei installierter Software hängt das an der Ausgabe und am Netzwerk.
Der vierte ist der Umfang. Warenwirtschaft, Lager, Zeiterfassung oder Lohnabrechnung findet man in der Desktop-Linie, nicht im Cloud-Produkt. Wer das braucht, hat die Wahl bereits getroffen.
| Frage | Lexware Office | Lexware Desktop |
|---|---|---|
| Wo es läuft | im Browser | auf einem Windows-Rechner |
| Betriebssystem | beliebig, auch macOS | Windows |
| Aktualisierung | läuft mit | eigene Aufgabe |
| Daten liegen | beim Anbieter | auf dem eigenen Rechner |
| Bezahlung | monatlich, kündbar | Kauf plus Aktualisierung |
| Warenwirtschaft, Lohn | nicht enthalten | je nach Programm |
Quelle: Preisseite von Lexware Office; Struktur der Desktop-Linie nach Herstellerangaben · Stand 17.08.2026 · Beträge nur für das Cloud-Produkt erhoben, netto
Abo oder Kauf — die Struktur
Für Lexware Office sind die Beträge belegt: 7,90 € bis 32,90 € im Monat, netto, ohne Jahresrabatt. Die vollständige Aufstellung steht unter Lexware Office Kosten.
Für die Desktop-Linie stehen hier keine Beträge. Sie sind nicht am Hersteller geprüft worden, und ein ungeprüfter Preis ist schlechter als keiner — er täuscht Aktualität vor, die es nicht gibt.
Belastbar ist nur die Struktur, und die unterscheidet sich grundsätzlich: Auf der einen Seite ein monatlicher Betrag, der endet, wenn man kündigt. Auf der anderen ein Kauf oder eine Jahresversion, zu der laufende Aktualisierungen kommen — sonst veralten Formulare und Schnittstellen.
Daraus folgt die einzig sinnvolle Rechnung: Kosten über die geplante Nutzungsdauer, nicht Anschaffungspreis gegen Monatspreis. Wie eine solche Gegenrechnung aufgebaut wird, zeigt der Stundensatzrechner für die Zeitseite derselben Frage.
Wo die Daten liegen und was das heißt
Bei installierter Software liegen die Daten auf dem eigenen Rechner. Das ist der Vorteil, den viele suchen — und er kommt mit einer Pflicht: Ohne eigene Sicherung ist ein Festplattenschaden ein Totalverlust.
Beim Cloud-Produkt liegt die Sicherung beim Anbieter, dafür endet der Zugang mit dem Vertrag. Ein installiertes Programm bleibt nach dem Auslaufen eines Servicevertrags in der Regel lauffähig, ein Cloud-Zugang nicht.
Für beide Fälle gilt dieselbe gesetzliche Anforderung: Die Daten müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist verfügbar, lesbar und auswertbar bleiben. Was das konkret verlangt, steht unter Belege aufbewahren.
Wann die Cloud die richtige Wahl ist
Drei Fälle sprechen deutlich für das Cloud-Produkt. Erstens: Es wird auf einem Mac gearbeitet, oder auf wechselnden Geräten. Dann ist die Frage technisch entschieden.
Zweitens: Eine Steuerkanzlei soll mitarbeiten. Ein geteilter Zugang ist erheblich einfacher als der Austausch von Dateien, und das Übergabeformat lässt sich vorab klären.
Drittens: Der Bedarf endet bei Rechnungen, Belegen und Gewinnermittlung. Dafür ist der Zuschnitt gebaut — und die Stufe L deckt mit Buchhaltung und Umsatzsteuer bereits den Fall ab, den die meisten Selbstständigen haben.
Wann ein Desktop-Programm passt
Auch hier drei Fälle. Erstens, wenn die Daten aus grundsätzlichen Erwägungen im Haus bleiben sollen. Das ist eine legitime Entscheidung, solange die Sicherung tatsächlich stattfindet.
Zweitens, wenn Funktionen gebraucht werden, die das Cloud-Produkt nicht hat: Warenwirtschaft, Lager, Zeiterfassung, Lohnabrechnung. Diese Grenze ist hart und lässt sich nicht durch eine höhere Stufe umgehen.
Drittens, wenn ein Bestand fortgeführt wird. Wer seit Jahren mit einem Desktop-Programm arbeitet, sollte den Wechsel nicht wegen des Preises betreiben, sondern nur, wenn einer der Gründe oben zutrifft.
Wechsel zwischen den Linien
Ein Wechsel ist möglich und wird vom Hersteller beworben. Wie vollständig die Buchungshistorie mitkommt, ist allerdings vor dem Wechsel zu klären und nicht danach — Stammdaten sind meist das kleinere Problem.
Ein praktischer Rat für den Übergang: Das alte Programm bleibt lauffähig, bis die Daten gesichert, exportiert und stichprobenhaft gelesen wurden. „Gesichert" heißt geprüft, nicht kopiert.
Und die Frage vor der Frage: Ob überhaupt ein Anbieterwechsel ansteht oder nur ein Linienwechsel, klärt der Überblick zu Buchhaltungssoftware mit seinen vier Anforderungsprofilen.
Diese Seite enthält Provisionslinks zum Cloud-Produkt und ist als Werbung gekennzeichnet. Für die Desktop-Linie besteht keine Vergütungsvereinbarung; ihre Preise werden hier nicht genannt, weil sie nicht erhoben wurden. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
Die vier Gründe, es nicht zu tun
„Ich suche doch nur Lexware."
Genau das ist das Problem: „Lexware" ist eine Marke mit zwei Produktlinien. Die Frage, die weiterhilft, lautet nicht „welches Lexware", sondern „Browser oder installiertes Programm".
„Kaufen ist billiger als mieten."
Nur auf den ersten Blick. Auch die Desktop-Linie braucht laufende Aktualisierungen, sonst veralten Formulare und Schnittstellen. Verglichen gehören die Kosten über die geplante Nutzungsdauer.
„Meine Daten sollen nicht beim Anbieter liegen."
Ein tragfähiges Argument für Desktop. Dazu gehört dann aber auch die Pflicht, selbst zu sichern — und ein Datenverlust ohne Sicherung ist teurer als jedes Abo.
„Ich brauche Warenwirtschaft und Lohn."
Dann führt der Weg zur Desktop-Linie oder zu Zusatzprodukten. Das Cloud-Produkt deckt Rechnungen, Belege und Gewinnermittlung ab, nicht das ganze Haus.
Häufige Fragen
Ist Lexware Buchhalter dasselbe wie Lexware Office?
Nein. Lexware Buchhalter gehört zur Desktop-Linie und wird auf einem Windows-Rechner installiert. Lexware Office ist das Cloud-Produkt und läuft im Browser.
Beide stammen von Haufe-Lexware, sind aber getrennte Produkte mit eigener Preisstruktur und eigenem Funktionsumfang.
Was ist aus lexoffice geworden?
lexoffice heißt heute Lexware Office. Es ist das Cloud-Produkt, nicht die Desktop-Linie — die Namensangleichung hat die Verwechslungsgefahr eher erhöht.
Wer alte Vergleichstexte liest, sollte deshalb prüfen, welches der beiden Produkte gemeint ist.
Läuft die Desktop-Linie auf einem Mac?
Nein, sie setzt Windows voraus. Wer auf einem Mac arbeitet, kommt bei diesem Hersteller praktisch nur über das Cloud-Produkt.
Das ist der häufigste Grund, aus dem sich die Frage überhaupt stellt — „Lexware für Mac" führt in aller Regel zu Lexware Office.
Was kostet die Desktop-Linie?
Diese Seite nennt dafür keine Beträge, weil sie hier nicht am Hersteller geprüft wurden. Ein ungeprüfter Preis ist schlechter als kein Preis.
Bekannt ist die Struktur: Kauf oder Jahresversion plus laufende Aktualisierung. Damit ist es keine reine Einmalausgabe, auch wenn es zunächst so aussieht.
Welche Variante ist die günstigere?
Das lässt sich ohne beide Preisreihen nicht sagen, und diese Seite hat nur eine davon belegt. Die ehrliche Antwort ist deshalb: unbekannt.
Belastbar ist nur die Struktur — hier ein Abo mit monatlicher Kündbarkeit, dort ein Kauf mit laufender Aktualisierung. Was günstiger ist, hängt an der Nutzungsdauer.
Kann ich von Desktop in die Cloud wechseln?
Der Hersteller bewirbt Wege dorthin. Ob und wie vollständig die Buchungshistorie mitkommt, ist vor dem Wechsel beim Anbieter zu klären.
Unabhängig davon gilt: Die Aufbewahrungspflichten laufen weiter. Das alte Programm sollte deshalb lauffähig bleiben, bis die Daten gesichert und lesbar sind.