Rechner
Steuer auf Kapitalerträge
Was von Zinsen, Dividenden oder Fondserträgen nach Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übrig bleibt.
Rechenweg
Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben und wirkt sich spürbar auf das Ergebnis aus:
- Teilfreistellung auf den Bruttoertrag — bei Fonds bleibt ein fester Anteil von vornherein steuerfrei.
- Sparerpauschbetrag vom verbleibenden Betrag abziehen.
- Abgeltungsteuer auf den Rest. Bei Kirchensteuerpflicht nach der Formel Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz), weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe die Bemessung mindert.
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden auf die Abgeltungsteuer aufgeschlagen, nicht auf den Ertrag.
Sätze und Freibeträge nach dem Stand Juli 2026. Sie werden zentral in einer Datei gepflegt; ändert der Gesetzgeber etwas, wirkt die Anpassung auf allen Seiten zugleich.
Wie dieser Rechner rechnet
| Baustein | Wie gerechnet wird |
|---|---|
| Bemessung | Kapitalerträge nach Teilfreistellung, davon der Sparer-Pauschbetrag, auf den Rest die Abgeltungsteuer |
| Zuschläge | Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Die Kirchensteuer mindert dabei die Bemessungsgrundlage, sie wird nicht einfach aufgeschlagen |
| Günstigerprüfung | Vergleich der Abgeltungsteuer mit der Belastung nach dem persönlichen Einkommensteuertarif — angesetzt wird das Günstigere |
| Steuerwerte | Sätze, Pauschbeträge und Teilfreistellungen stehen gebündelt in einer Datei mit Stand und Fundstelle; die Rechnerseite gibt dieses Datum aus |
| Rundung | Gerechnet wird ungerundet, gerundet erst bei der Anzeige |
Was der Rechner nicht abbildet: Verlustverrechnungstöpfe über mehrere Depots, ausländische Quellensteuer und die Vorabpauschale — für die beiden letzten gibt es eigene Rechner auf dieser Seite.
Diese Berechnung bildet den Regelfall ab. Nicht berücksichtigt sind unter anderem angerechnete ausländische Quellensteuer, die Verlustverrechnungstöpfe, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds sowie die Günstigerprüfung bei niedrigem persönlichem Steuersatz. Dies ist keine Steuerberatung; für die Anwendung auf deinen Fall ist steuerlicher Rat einzuholen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge?
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer, sodass sich ohne Kirchensteuer eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent ergibt.
Mit Kirchensteuer steigt die Belastung auf rund 27,82 Prozent bei 8 Prozent Kirchensteuersatz und rund 27,99 Prozent bei 9 Prozent.
Warum sinkt die Abgeltungsteuer, wenn Kirchensteuer anfällt?
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist als Sonderausgabe abziehbar. Dieser Abzug wird nicht in der Steuererklärung nachgeholt, sondern direkt in die Berechnung eingebaut.
Nach § 32d Abs. 1 Satz 3 EStG ergibt sich die Abgeltungsteuer dann aus der Formel Ertrag geteilt durch (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 Prozent sind das rund 24,45 statt 25 Prozent — die Gesamtbelastung steigt trotzdem, weil Kirchensteuer hinzukommt.
In welcher Reihenfolge werden Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag angewendet?
Zuerst die Teilfreistellung, danach der Sparerpauschbetrag. Bei einem Aktienfonds bleiben also zunächst 30 Prozent des Ertrags steuerfrei; erst vom verbleibenden Betrag wird der Sparerpauschbetrag abgezogen.
Diese Reihenfolge ist günstiger als die umgekehrte, weil der Freibetrag dadurch auf einen bereits reduzierten Betrag wirkt und länger reicht.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1000 Euro je Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 2000 Euro.
Er wirkt nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Ohne Auftrag wird ab dem ersten Euro Steuer einbehalten — zurückholen lässt sich das dann nur über die Steuererklärung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen, gespeichert oder ausgewertet.