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sevDesk für Kleinunternehmer
Von Philipp Busch Aktualisiert am Listenpreise am 17.08.2026 von der Preisseite des Anbieters übernommen
Als Kleinunternehmer brauchst du bei sevdesk den teuersten Funktionsblock nicht — und damit auch nicht den Tarif, der überall empfohlen wird. Für kleine Volumina gibt es sogar einen dauerhaft kostenlosen. Welcher Fall deiner ist, klären drei Fragen; Werbung ist gekennzeichnet.
Die eigentliche Frage lautet anders
Wer nach Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer sucht, hat die Entscheidung meist schon getroffen und sucht nur noch den Anbieter. Die vorgelagerte Frage lohnt sich trotzdem: Braucht dieser Betrieb überhaupt eine Software — und wenn ja, wofür genau?
Der Grund ist ein handfester. Die Kleinunternehmerregelung nimmt einem Betrieb genau den Teil der Buchhaltung ab, der Software am nötigsten macht: die laufende Umsatzsteuer mit Voranmeldung, Zahllast und Fristen. Was übrig bleibt, ist deutlich einfacher.
Damit verschiebt sich auch die Tarifwahl. Der überall empfohlene Buchhaltungstarif enthält vor allem Funktionen, die ein Kleinunternehmer nicht braucht — und kostet mehr als das Doppelte des Tarifs, der genügt.
Was bei Kleinunternehmern entfällt
Wer die Regelung nach § 19 UStG anwendet, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Damit entfallen die Umsatzsteuervoranmeldung, die Überwachung der Zahllast und die Zehn-Tage-Frist nach jedem Voranmeldungszeitraum.
Es entfällt außerdem die Trennung von Netto und Steuer in der Buchführung. Eingangsrechnungen werden mit dem Bruttobetrag erfasst, weil es keinen Vorsteuerabzug gibt — was die Erfassung vereinfacht, den Betrieb aber Geld kostet.
Zusammen ist das der größte Teil dessen, was an laufender Buchhaltung Aufwand verursacht. Die Einordnung, für wen die Regelung überhaupt vorteilhaft ist, steht unter Kleinunternehmerregelung.
Was trotzdem bleibt
Die Regelung befreit von der Umsatzsteuer, nicht von der Buchführung. Bestehen bleiben die Gewinnermittlung als Einnahmenüberschussrechnung, die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und die Pflicht, ordnungsgemäße Rechnungen zu stellen.
Bestehen bleibt auch die Einkommensteuer auf den Gewinn — samt der Rücklage dafür. Wer glaubt, mit der Kleinunternehmerregelung sei die Steuerfrage erledigt, erlebt im zweiten Jahr die Überraschung, die unter Steuerrücklage bilden beschrieben ist.
Für die Software heißt das: Gebraucht werden Rechnungen, eine geordnete Belegablage und eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben. Alles Weitere ist im Kleinunternehmerfall Zusatzausstattung.
Welcher Tarif damit genügt
Aus dieser Liste folgt die Tarifwahl fast von selbst. Der Rechnungstarif enthält unbegrenzt Rechnungen und Angebote, E-Rechnungen, Zahlungserinnerungen, individuelles Briefpapier und eine DATEV-Schnittstelle. Er kostet 11,90 € im Monat, bei jährlicher Zahlung 9,90 €.
Der Buchhaltungstarif für 25,90 € ergänzt Belegerfassung, Bankanbindung, Kassenbuch, Abschreibungen sowie Umsatzsteuervoranmeldung und EÜR. Von diesen Funktionen sind für Kleinunternehmer die Belegerfassung und die EÜR nützlich, die Voranmeldung dagegen ohne Gegenstand.
Ob der Aufpreis von rund 14 Euro im Monat lohnt, hängt damit an einer einzigen Frage: Wie viele Belege fallen an? Bei fünf Belegen im Monat lohnt die automatische Erfassung nicht, bei fünfzig deutlich. Die Preisübersicht aller Tarife steht unter sevDesk Kosten.
Der kostenlose Tarif und seine Grenze
Der Anbieter führt einen dauerhaft kostenlosen Tarif mit drei Rechnungen im Monat, einschließlich der strukturierten Formate ZUGFeRD und XRechnung. Kontakte und Produkte sind nicht begrenzt.
Für einen nebenberuflichen Start mit wenigen Kunden ist das eine echte Option — und der Grund, warum sich der Einstieg ohne Budget testen lässt. Drei Rechnungen im Monat sind bei Projektarbeit mit größeren Beträgen keine ungewöhnliche Größenordnung.
Die Grenze ist ein Volumen-, kein Funktionslimit. Wer sie regelmäßig erreicht, wechselt in den Rechnungstarif und findet dieselbe Bedienung vor — was den Einstieg risikoarm macht, weil kein Systemwechsel ansteht.
E-Rechnung: der Punkt, der überrascht
Die verbreitete Annahme, die Kleinunternehmerregelung befreie von der E-Rechnung, ist falsch. Die Empfangspflicht im Geschäft zwischen inländischen Unternehmern knüpft an die Unternehmereigenschaft an — und Kleinunternehmer sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.
Praktisch heißt das: Ein Lieferant darf eine strukturierte Rechnung senden, und sie gilt als zugegangen. Wer sie nicht verarbeiten kann, hat kein Recht auf ein PDF. Für den Empfang genügt zunächst eine E-Mail-Adresse.
Für den Versand bestehen Erleichterungen, deren Reichweite sich mit der Übergangsphase ändert. Wer an Unternehmen fakturiert, sollte das vor der nächsten Rechnung klären — die Einzelheiten stehen unter E-Rechnung: wer sie annehmen muss.
Wann es ohne Software geht
Drei Bedingungen zusammen sprechen dafür, zunächst ohne auszukommen: wenige Rechnungen im Monat, überwiegend Privatkunden und wenige Eingangsbelege. Dann erfüllt eine sorgfältig geführte Tabelle die Anforderungen, und die Ersparnis ist real.
Zwei Dinge müssen trotzdem stimmen. Die Rechnungen brauchen die gesetzlichen Pflichtangaben — fortlaufende Nummer, Leistungszeitpunkt, hinreichend genaue Leistungsbeschreibung — und den Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Und die Belege brauchen eine Ablage, die einer Prüfung standhält: geordnet, zuordenbar, über die gesamte Frist lesbar. Was das für digitale Belege bedeutet, steht unter Belege aufbewahren.
Warum Software für dich teurer ist
Ein Punkt, der in Empfehlungen fast nie auftaucht: Kleinunternehmer zahlen für dieselbe Software effektiv mehr. Der Grund ist der fehlende Vorsteuerabzug — der ausgewiesene Steueranteil ist für sie ein Kostenbestandteil und keine durchlaufende Position.
Bei einem Jahresbeitrag von rund 118,80 € netto macht das bei 19 Prozent gut zwanzig Euro Unterschied im Jahr. Das ist kein großer Betrag, aber es ist ein systematischer: Er gilt für jede betriebliche Ausgabe.
Als Betriebsausgabe mindert der Beitrag trotzdem den Gewinn. Was er nach Steuern kostet, hängt am eigenen Grenzsteuersatz — bei kleinen Gewinnen ist der niedrig, was den Effekt zusätzlich dämpft.
Was beim Überschreiten der Grenze passiert
Wächst der Umsatz über die Grenze des § 19 UStG, greift die Regelbesteuerung — bei der laufenden Grenze ab dem Umsatz, mit dem sie überschritten wird. Ab dann sind Umsatzsteuer auszuweisen und Voranmeldungen abzugeben.
Für die Software bedeutet das einen Tarifwechsel, weil der Rechnungstarif die Voranmeldung nicht enthält. Das ist unspektakulär, sollte aber nicht im selben Monat entdeckt werden wie die Fristüberschreitung.
Wer sich der Grenze nähert, beobachtet seinen Umsatz deshalb laufend und nicht erst zum Jahresende. Der Ablauf danach steht unter Umsatzsteuervoranmeldung.
Die Entscheidung in drei Fragen
Erstens: Wie viele Rechnungen und Belege fallen im Monat an? Unter fünf Rechnungen genügt der kostenlose Tarif oder gar keine Software. Zweitens: Liefere ich an Unternehmen? Dann ist die E-Rechnung das entscheidende Kriterium, nicht der Preis.
Drittens: Nähere ich mich der Umsatzgrenze? Wer das absehbar tut, wählt gleich einen Anbieter, dessen größerer Tarif passt — der Wechsel innerhalb desselben Produkts ist einfacher als der Wechsel des Produkts.
Wer die Fragen für sich beantwortet hat, findet den Funktionsabgleich im Überblick zu Buchhaltungssoftware und die Konditionen des Wettbewerbs unter sevDesk und Lexware Office im Vergleich.
Diese Seite enthält Provisionslinks und ist als Werbung gekennzeichnet. Preise sind Listenpreise netto, abgerufen am 17. August 2026. Allgemeine Information ohne Würdigung des Einzelfalls, keine Steuerberatung.
Vier Fragen
Welcher Tarif passt zu dir?
Die Antwort hängt an vier Dingen — nicht am Umsatz. Geprüft werden beide Anbieter; genannt wird der Tarif, der die Anforderung erfüllt und dabei im Jahr weniger kostet. Sortiert wird nach dieser Zahl, nicht nach der Vergütung. Die Auswertung läuft in deinem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Die vier Gründe, es nicht zu tun
„Als Kleinunternehmer brauche ich das nicht.“
Oft stimmt das. Ohne Umsatzsteuer entfällt der teuerste Funktionsblock, und bis zu drei Rechnungen im Monat deckt der dauerhaft kostenlose Tarif ab. Nur die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt auch für dich.
„Der kostenlose Tarif reicht mir doch.“
Möglich — bis zu drei Rechnungen im Monat deckt er ab. Wer regelmäßig darüber liegt, wechselt in denselben Ablauf, nicht in ein neues Programm.
„Eine Tabelle reicht mir.“
Für wenige Belege stimmt das, und diese Seite sagt es auch. Die Schwelle liegt bei rund sechs Belegen im Monat — darunter lohnt die Ausgabe nicht, darüber spart sie mehr Zeit, als sie kostet.
„Ich zahle drauf, weil ich keine Vorsteuer ziehen kann.“
Stimmt, und zwar um den Steuersatz. Bei rund 119 Euro Jahreskosten sind das gut zwanzig Euro — als Betriebsausgabe mindert der Beitrag trotzdem den Gewinn.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Software?
Pflicht ist keine. Verlangt sind Aufzeichnungen, die einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sind — das lässt sich bei wenigen Belegen im Monat auch mit einer Tabelle erfüllen.
Der Nutzen entsteht mit der Belegzahl und mit der Frage, ob Geschäftskunden E-Rechnungen verlangen. Beides ist die bessere Entscheidungsgrundlage als der Umsatz.
Welcher sevDesk-Tarif reicht für Kleinunternehmer?
In aller Regel der Rechnungstarif für 11,90 € im Monat, bei jährlicher Zahlung 9,90 €. Er enthält unbegrenzt Rechnungen und Angebote, E-Rechnungen und Zahlungserinnerungen.
Der teurere Buchhaltungstarif enthält vor allem die Umsatzsteuervoranmeldung — und die fällt bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gerade nicht an.
Reicht der kostenlose Tarif?
Er umfasst drei Rechnungen im Monat einschließlich E-Rechnung. Für einen nebenberuflichen Start mit wenigen Kunden kann das genügen.
Sobald regelmäßig mehr Rechnungen anfallen, ist die Grenze erreicht. Sie ist ein Volumen-, kein Funktionslimit — an der Ausstattung ändert sich beim Wechsel wenig.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Die Empfangspflicht im Geschäft zwischen inländischen Unternehmern gilt unabhängig von der Kleinunternehmerregelung — sie knüpft an die Unternehmereigenschaft an, nicht an die Umsatzsteuerpflicht.
Für den Versand bestehen Erleichterungen; deren Reichweite ist vor der nächsten Rechnungsstellung zu prüfen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Dann greift die Regelbesteuerung, bei Überschreiten der laufenden Grenze sogar ab dem betreffenden Umsatz. Ab diesem Zeitpunkt sind Umsatzsteuer auszuweisen und Voranmeldungen abzugeben.
Für die Software bedeutet das einen Tarifwechsel: Der Rechnungstarif enthält die Voranmeldung nicht.
Lohnt sich die Software steuerlich?
Sie ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Kleinunternehmer können allerdings keine Vorsteuer abziehen und zahlen den Bruttobetrag.
Das ist einer der Fälle, in denen der fehlende Vorsteuerabzug im Alltag konkret wird: Dieselbe Software kostet einen Kleinunternehmer effektiv mehr als einen regelbesteuerten Betrieb.