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Lexware Office im Überblick
Von Philipp Busch Aktualisiert am Angaben des Herstellers am 17.08.2026 von https://www.lexware.de/preise/ übernommen
Lexware Office im Überblick: was in welcher Stufe steckt, für wen der Zuschnitt passt und wo er endet — nachprüfbar aus den Angaben des Herstellers, mit Abrufdatum. Eine erfundene Note vergeben wir nicht: Über Bedienung und Support kann nur urteilen, wer monatelang damit gearbeitet hat.
Was Lexware Office ist
Lexware Office ist eine Cloud-Anwendung für die kaufmännischen Abläufe kleiner Betriebe: Angebote und Rechnungen schreiben, Eingangsbelege erfassen, Bankumsätze zuordnen und daraus die Gewinnermittlung vorbereiten. Hersteller ist Haufe-Lexware.
Der wesentliche Bauunterschied zu den bekannteren Programmen desselben Hauses steckt im Wort Cloud. Es wird nichts auf einem Rechner installiert; gearbeitet wird im Browser, die Daten liegen beim Anbieter. Das hat Folgen, die weiter unten stehen.
Eingeordnet in den Markt: Das Produkt steht im selben Segment wie sevDesk und zielt auf dieselbe Gruppe. Welche Anforderungen dieses Segment überhaupt bedienen muss, steht im Überblick zu Buchhaltungssoftware.
Warum es früher lexoffice hieß
Bis zur Umbenennung hieß das Produkt lexoffice. Geändert hat sich der Name, nicht der Funktionsumfang und nicht der Hersteller. Wer nach „lexoffice" sucht, sucht dieses Produkt.
Die Namensangleichung hat einen erkennbaren Zweck: Sie ordnet das Cloud-Produkt sichtbar unter die Marke Lexware ein. Für die Recherche bringt sie allerdings eine neue Verwechslungsgefahr mit, weil „Lexware" allein meist die Desktop-Programme meint.
Wer also nach „Lexware Buchhalter" oder „Lexware Financial Office" sucht, sucht nicht dieses Produkt. Die beiden Linien und ihre Unterschiede stehen unter Lexware Office oder Lexware Desktop.
Der Aufbau in vier Stufen
Der Funktionsumfang ist in vier Stufen geschnitten, und der Zuschnitt ist ungewöhnlich: Er beginnt nicht bei der Rechnung, sondern beim Beleg. Diese Reihenfolge ist der eigentliche Unterschied zum Wettbewerb.
S — Belegerfassung und Belegarchiv. Diese Stufe schreibt keine Rechnungen. Sie ordnet die Eingangsseite: erfassen, ablegen, wiederfinden.
M — Angebote, E-Rechnungen und Mahnungen. Ab hier lässt sich der übliche Ablauf abbilden, vom Angebot über die Rechnung bis zur Mahnung — wie die im Programm entsteht, zeigt die Anleitung am Beispiel sevDesk.
L — Buchhaltung, EÜR und Umsatzsteuer. Der Sprung, den die meisten Selbstständigen machen müssen, sobald sie Umsatzsteuer ausweisen.
XL — EU- und Abschlagsrechnungen, API. Anforderungen, die man kennt, wenn man sie hat. Was die Stufen kosten, steht unter Lexware Office Kosten.
| Stufe | Im Monat | Was sie hinzufügt |
|---|---|---|
| S | 7,90 € | Belegerfassung und Belegarchiv |
| M | 12,90 € | Angebote, E-Rechnungen und Mahnungen |
| L | 21,90 € | Buchhaltung, EÜR und Umsatzsteuer |
| XL | 32,90 € | EU- und Abschlagsrechnungen, API |
Quelle: Angaben des Herstellers zu Umfang und Preisen · Stand 17.08.2026 · Listenpreise, netto, monatliche Zahlung
Für wen der Zuschnitt passt
Der Zuschnitt passt auf drei typische Fälle. Erstens auf Selbstständige und Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung, die Rechnungen schreiben, Belege erfassen und ihre Voranmeldung selbst übermitteln.
Zweitens auf Betriebe, die vor allem die Eingangsseite ordnen wollen. Dafür gibt es hier eine eigene, günstige Stufe — ein Zuschnitt, den nicht jeder Anbieter im Programm hat.
Drittens auf alle, die sich nicht binden wollen. Der Anbieter wirbt mit monatlicher Kündbarkeit ohne Mindestlaufzeit und verzichtet im Gegenzug auf einen Jahresrabatt.
Ein vierter Fall verdient eine eigene Betrachtung: Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Für sie entfällt der teuerste Funktionsblock, womit sich die Frage verschiebt — siehe Lexware Office für Kleinunternehmer.
Wo der Zuschnitt endet
Zwei Grenzen sind klar. Die erste ist die Bilanzierungspflicht. Wer eine Bilanz und eine GuV erstellen muss, braucht doppelte Buchführung, und dafür ist dieses Produkt nicht gebaut. Die Abgrenzung steht unter EÜR: Grundlagen.
Die zweite ist der Gegenfall: Wer die gesamte Buchhaltung an eine Kanzlei gibt und selbst nur wenige Rechnungen im Jahr schreibt, zahlt für Leistungen, die dort ohnehin erbracht werden.
Eine dritte Grenze ist weniger scharf und deshalb wichtiger: Branchen mit Warenwirtschaft, Lagerhaltung oder Zeiterfassung finden diese Funktionen hier nicht. Der Hersteller bedient sie in der Desktop-Linie, mit anderen Produkten und anderen Preisen.
Cloud statt Installation — die Folgen
Drei Folgen sind praktisch spürbar. Die erste ist angenehm: Das Betriebssystem spielt keine Rolle. Auf einem Mac läuft die Anwendung genauso wie auf einem Windows-Rechner, und Aktualisierungen passieren ohne Zutun.
Die zweite betrifft die Zusammenarbeit. Ein Zugang, mehrere Geräte, und auf Wunsch ein Zugang für die Steuerkanzlei — das ist mit installierter Software erheblich umständlicher.
Die dritte ist die unangenehme: Die Daten liegen beim Anbieter, und der Zugang endet mit dem Vertrag. Ein Desktop-Programm bleibt nach dem Auslaufen eines Servicevertrags lauffähig, ein Cloud-Zugang nicht. Deshalb steht der Export weiter unten noch einmal.
Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei
Wenn eine Kanzlei den Jahresabschluss erstellt, entscheidet das Übergabeformat über den Aufwand — und damit über einen Teil des Honorars. Diese Frage gehört an die Kanzlei, bevor die Software gewählt wird.
Die praktische Formulierung ist einfach: „Ich überlege, mit Lexware Office zu arbeiten. In welchem Format wollen Sie die Daten?" Eine Kanzlei, die das nicht in einem Satz beantworten kann, ist selbst ein Hinweis.
Unabhängig davon gilt: Die Aufbewahrungspflichten laufen weiter, auch nach einer Kündigung und auch beim alten Anbieter. Die Fristen und was sie konkret verlangen, stehen unter Belege aufbewahren.
Woran du den Zuschnitt selbst prüfst
Bewertungen von Buchhaltungssoftware enden fast immer mit einer Note. Das ist bequem und in der Sache selten gedeckt: Über Bedienbarkeit, Zuverlässigkeit und Support kann niemand etwas Belastbares sagen, der das Produkt nicht über Monate im echten Betrieb benutzt hat.
Diese Seite hat das nicht getan und sagt es deshalb. Was hier steht, ist der Zuschnitt: welche Funktion in welcher Stufe liegt, wo die Grenzen verlaufen und welche Fragen die Entscheidung tatsächlich tragen.
Zur Offenlegung gehört auch: Zu diesem Anbieter besteht eine Vergütungsvereinbarung, zum genannten Wettbewerber ebenfalls. Eine Rangfolge zwischen beiden wäre schon deshalb nicht überprüfbar — die Gegenüberstellung steht unter sevDesk und Lexware Office im Vergleich.
Diese Seite enthält Provisionslinks und ist als Werbung gekennzeichnet. Die Angaben zum Funktionsumfang stammen vom Hersteller und wurden am 17. August 2026 abgerufen; maßgeblich sind dessen Angaben. Ein Funktionsurteil enthält diese Seite bewusst nicht.
Die vier Gründe, es nicht zu tun
„Ich will nichts installieren."
Musst du auch nicht — das ist der Kern dieses Produkts. Es läuft im Browser, unabhängig vom Betriebssystem. Die installierten Programme desselben Herstellers sind eine andere Produktlinie.
„Meine Daten sollen nicht in der Cloud liegen."
Ein berechtigter Einwand, und er führt zur Desktop-Linie. Der Preis dafür ist eigene Sicherung, eigene Aktualisierung und die Bindung an einen Windows-Rechner.
„Ich brauche das alles gar nicht."
Möglich. Unterhalb von etwa sechs Belegen im Monat trägt eine Software den eigenen Aufwand nicht. Die Frage gehört vor die Tarifwahl, nicht danach.
„Mein Steuerberater arbeitet mit DATEV."
Dann ist das Exportformat das Auswahlkriterium und nicht der Funktionsumfang. Diese Frage gehört an die Kanzlei, bevor die Software gewählt wird.
Häufige Fragen
Was ist Lexware Office?
Eine Cloud-Anwendung von Haufe-Lexware für Rechnungen, Belegerfassung und Buchhaltung kleiner Betriebe. Sie läuft im Browser, es wird nichts installiert.
Das Produkt hieß früher lexoffice. Umbenannt wurde der Name, nicht das Produkt.
Für wen ist es gedacht?
Für Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe, die ihren Gewinn als Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Der Zuschnitt reicht von der reinen Belegablage bis zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Für bilanzierungspflichtige Unternehmen ist es nicht gebaut. Dort braucht es doppelte Buchführung, und das ist ein anderer Softwarezuschnitt.
Läuft es auf dem Mac?
Ja. Weil die Anwendung im Browser läuft, spielt das Betriebssystem keine Rolle — das ist der praktische Unterschied zu den Desktop-Programmen desselben Herstellers, die Windows voraussetzen.
Wer nach „Lexware für Mac" sucht, sucht deshalb in aller Regel dieses Produkt und nicht die Desktop-Linie.
Kann ich damit die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Ab der Stufe L, die 21,90 € im Monat kostet. Sie enthält Buchhaltung, EÜR und Umsatzsteuer; die beiden Stufen darunter nicht.
Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, gibt keine Voranmeldung ab und braucht diesen Funktionsblock nicht.
Erzeugt es E-Rechnungen?
Ab der Stufe M nennt der Anbieter E-Rechnungen als Bestandteil. Ob das erzeugte Format beim eigenen Kunden ankommt, klärt am zuverlässigsten eine Testrechnung an einen echten Empfänger.
Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt unabhängig von der Software und auch für Kleinunternehmer.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?
Die Aufbewahrungspflichten laufen weiter, unabhängig vom Anbieter und unabhängig von der Kündigung. Die Daten müssen über die gesamte Frist verfügbar, lesbar und auswertbar bleiben.
Daraus folgt eine Regel für den Anfang, nicht für das Ende: Der Export gehört vor der ersten Entscheidung geprüft, nicht vor der zweiten.