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ETFs & Fonds

Die Depot-Übergabe mit 18

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Mit der Volljährigkeit endet die elterliche Vermögenssorge vollständig: Das Depot gehört dem Kind, und eine Bindung darüber hinaus gibt es nicht — ein Auszahlplan ist eine Absprache, keine Sicherung. Praktisch müssen Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung neu erteilt werden, und für BAföG zählt das Depot ab dann als eigenes Vermögen des Kindes.

Was rechtlich passiert

Nach § 2 BGB tritt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Damit endet die elterliche Sorge und mit ihr die Vermögenssorge nach § 1626 BGB. Das Depot wechselt dabei nicht den Eigentümer — es gehörte dem Kind schon vorher. Was wechselt, ist die Verfügungsbefugnis: Bis zu diesem Tag verwalteten die Eltern, ab diesem Tag entscheidet das Kind.

Praktisch heißt das: Eltern verlieren den Zugang. Sie können weder verkaufen noch Sparpläne ändern noch Auszahlungen veranlassen, und sie können auch nicht verhindern, dass das Kind eben dies tut. Ein Widerrufsvorbehalt, eine Zweckbindung oder eine Auflage lässt sich mit einem gewöhnlichen Depot nicht herstellen.

Zeitleiste des Kinderdepots von der Eroeffnung bis nach der Volljaehrigkeit: Bis 18 verwalten die Eltern treuhaenderisch, mit 18 geht die Verfuegung vollstaendig auf das Kind ueber, danach zaehlt das Vermoegen bei Ausbildungsfoerderung als eigenes.
Der Uebergang mit 18 ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Rechtsuebergang — er laesst sich nicht zurueckholen. CC BY 4.0

Was das für die Entscheidung vorher bedeutet

Die Konsequenz ist unbequem, aber einfach: Die Frage, wie viel auf ein Depot des Kindes gehört, ist keine steuerliche, sondern eine über Vertrauen. Der nützlichste Maßstab lautet nicht „was ist steuerlich optimal", sondern „welchen Betrag würde ich einem Achtzehnjährigen bedenkenlos in die Hand geben".

Wer über diesen Betrag hinaus vorsorgen will, führt den Rest auf dem eigenen Depot und legt ihn gedanklich zurück. Das kostet Steuer — der laufende Ertrag wird dann mit rund 26 Prozent belastet statt mit null —, lässt die Entscheidung aber bei den Eltern. Die Gegenüberstellung beider Wege mit Zahlen steht unter Kinderdepot oder Elterndepot, durchrechnen lässt sie sich im Junior-Depot-Rechner.

BAföG und Ausbildungsförderung

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird, weil er erst achtzehn Jahre nach der Entscheidung wirkt. Nach § 27 BAföG gehört zum Vermögen der Auszubildenden auch ein Wertpapierdepot. Übersteigt es den geltenden Freibetrag, mindert der überschießende Teil die Förderung — verteilt über den Bewilligungszeitraum.

Auf einem Elterndepot wäre derselbe Betrag beim Kind nicht angesetzt worden; dort wird stattdessen das Einkommen der Eltern geprüft. Ob das im Ergebnis günstiger ist, hängt vollständig vom Einzelfall ab: vom Elterneinkommen, vom Depotwert, von der Art der Ausbildung. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und wer eine behauptet, kennt den Fall nicht.

Verlässlich ist nur die Reihenfolge: Der Effekt lässt sich mit achtzehn nicht mehr korrigieren, sondern nur mit null. Wer eine Förderungsbedürftigkeit für möglich hält, sollte die Größenordnung des Kinderdepots daran ausrichten — nicht umgekehrt.

Was am Übergang zu erledigen ist

Drei Dinge stehen an, und alle drei fallen still aus, wenn sie niemand anstößt:

Ein vierter Punkt betrifft die Familienversicherung: Sie läuft für Studierende unter bestimmten Voraussetzungen weiter, bleibt aber an die Einkommensgrenze gebunden. Der Zusammenhang ist unter Wenn das Kinderdepot zu groß wird ausgeführt.

Auszahlen statt übergeben

Statt der Übergabe in einer Summe lässt sich ein monatlicher Auszahlplan vereinbaren — als Zuschuss im Studium etwa. Rechtlich ist das eine Absprache und keine Sicherung: Das Kind kann sie jederzeit beenden. Praktisch funktioniert sie trotzdem häufig, weil sie ein Bedürfnis trifft, das ohnehin besteht.

Steuerlich ändert sich dabei etwas Wesentliches. In der Ansparphase entstand steuerbarer Ertrag nur aus der Vorabpauschale und aus Ausschüttungen — beides Größen, die weit unter dem Freibetrag des Kindes blieben. Eine Auszahlung dagegen realisiert anteilig Gewinn: Je länger das Depot lief, desto größer ist dieser Anteil. Der Junior-Depot-Rechner bildet den Auszahlplan mit ab, damit dieser zweite Steuerzeitpunkt nicht erst in der Abrechnung auftaucht. Wie die Zuordnung beim Verkauf funktioniert, steht unter ETF verkaufen: FIFO und Steuern.

Rechtsquellen

  • § 2 BGB Eintritt der Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres Bundesministerium der Justiz
  • § 1626 BGB Elterliche Sorge umfasst die Vermögenssorge — sie endet mit der Volljährigkeit Bundesministerium der Justiz
  • § 27 BAföG Zum Vermögen des Auszubildenden gehören bewegliche Sachen sowie Forderungen und sonstige Rechte Bundesministerium der Justiz
  • § 44a Abs. 2 EStG Abstandnahme vom Steuerabzug: Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung müssen neu erteilt werden Bundesministerium der Justiz

Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 04.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Freibeträge und Anrechnungsregeln des BAföG werden regelmäßig angepasst; hier ist bewusst kein Betrag genannt.

Nachrechnen

Was bis zum Zielalter zusammenkommt und was ein Auszahlplan daraus macht: zum Junior-Depot-Rechner. Wie viel eine bestimmte Rate ergibt, steht unter Wie viel für ein Kind sparen.

Der Fehlerfall: der Stichtag, auf den niemand vorbereitet ist

Mit der Volljährigkeit verfügt das Kind allein über das Depot. Das ist keine Formsache, sondern der Punkt, an dem achtzehn Jahre Planung auf eine Entscheidung treffen, die andere trifft.

Es wurde nie darüber gesprochen. Der häufigste Fehler und der einzige, der sich vollständig vermeiden lässt. Wer erst am achtzehnten Geburtstag erklärt, wofür das Geld gedacht war, hat die schlechteste aller Ausgangslagen gewählt.

Das Geld wird zurückgeholt. Rechtlich gehört es dem Kind. Wer es wie eigenes Vermögen behandelt, riskiert, dass die steuerliche Zurechnung insgesamt in Frage steht — mit Nachzahlung für alle Jahre. Das ist der häufigste Streitpunkt bei Kinderdepots überhaupt.

Die Ausbildungsförderung wird übersehen. Eigenes Vermögen des Kindes wird bei BAföG angerechnet, und zwar der Bestand, nicht der Ertrag. Ein steuerlich optimiertes Depot kann damit einen Anspruch mindern, der die Steuerersparnis übersteigt.

Die Krankenversicherung kippt vorher. Schon während der Ansparzeit kann das Depot die Einkommensgrenze der Familienversicherung reißen — deutlich vor jeder steuerlichen Grenze, siehe Wenn das Kinderdepot zu groß wird.

Die Freibeträge des Kindes werden nicht mehr genutzt. Mit eigenem Einkommen aus Ausbildung oder Studium schrumpft der steuerfreie Rahmen erheblich — nachgerechnet unter Das Depot für Kinder.

Sonderfälle

Ausbildung statt Studium. Eine Vergütung verbraucht den Grundfreibetrag und verändert damit sowohl die steuerliche als auch die sozialrechtliche Lage. Beides gehört im Jahr des Ausbildungsbeginns neu geprüft.

Übergabe in Etappen. Wer nicht alles auf einmal übergeben will, kann einen Teil im eigenen Depot behalten und später schenken. Die schenkungsteuerlichen Freibeträge sind mit 400.000 Euro je Elternteil und Kind alle zehn Jahre großzügig — die Systematik steht unter Depot vererben und verschenken.

Das Kind will verkaufen. Dann fällt Steuer nach dem Verfahren unter Verkaufen und Steuern an — allerdings oft in einem Jahr mit niedrigem Einkommen, in dem die Günstigerprüfung greift.

Depot auf den Namen der Eltern. Dann stellt sich der Stichtag nicht. Der Preis ist die Steuer auf die Erträge während der gesamten Ansparzeit — die Abwägung steht unter Kinderdepot oder Elterndepot.

Was sich nicht ausrechnen lässt

Ob ein achtzehnjähriger Mensch mit einem fünfstelligen Betrag umgehen kann, ist keine Rechenfrage. Diese Seite gibt darauf keine Antwort und kann sie nicht geben — sie kann nur darauf hinweisen, dass die Entscheidung darüber bereits bei der Depoteröffnung getroffen wird, nicht achtzehn Jahre später.

Bezifferbar sind dagegen die Nebenwirkungen: der steuerfreie Rahmen, die Grenze der Familienversicherung, die Anrechnung bei der Ausbildungsförderung. Drei Größen, die sich prüfen lassen, bevor das Depot zu groß wird — und deren Reihenfolge lautet: erst die Versicherung, dann die Förderung, dann die Steuer.

Praktisch heißt das: Die drei Prüfungen — Familienversicherung, Ausbildungsförderung, Steuer — gehören jährlich auf den Tisch, nicht einmalig bei der Depoteröffnung. Sie hängen an Größen, die sich bewegen: an den Erträgen, am Basiszins, am Einkommen des Kindes.

Und zum Stichtag selbst: Er ist kein Ereignis, das man verwalten kann, sondern eines, auf das man vorbereitet. Wer achtzehn Jahre Zeit hatte, darüber zu sprechen, und es nicht getan hat, hat die einzige Größe verschenkt, die tatsächlich in seiner Hand lag.

Auch nach der Übergabe bleibt das Depot übrigens ein Depot. Es muss nicht verkauft werden, nur weil das Kind volljährig ist — die Anlage kann unverändert weiterlaufen, jetzt eben in seiner Verantwortung. Wer das früh erklärt, verhindert den Reflex, am achtzehnten Geburtstag erst einmal alles aufzulösen.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Sozialrechtsberatung. Wie sich ein Depot auf BAföG, Familienversicherung oder andere Leistungen auswirkt, entscheidet sich im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 wird?

Die elterliche Vermögenssorge endet. Ab diesem Tag verfügt das Kind allein über das Depot — Eltern haben keinen Zugriff mehr, auch nicht auf Beträge, die sie selbst eingezahlt haben.

Formal bleibt das Depot bestehen; die meisten Institute verlangen lediglich eine Aktualisierung der Daten und eine neue Legitimation des nun volljährigen Inhabers.

Können Eltern verhindern, dass das Geld ausgegeben wird?

Nein, jedenfalls nicht rechtlich. Eine Bindung des Vermögens über die Volljährigkeit hinaus lässt sich mit einem gewöhnlichen Kinderdepot nicht herstellen.

Wer eine Bindung will, muss sie vor der Einzahlung herstellen — indem er den Betrag auf dem eigenen Depot behält und gedanklich zurücklegt. Steuerlich ist das teurer, dafür bleibt die Entscheidung bei den Eltern.

Zählt das Depot auch beim Wohngeld oder bei der Krankenversicherung?

Bei der Krankenversicherung nicht das Vermögen, sondern der Ertrag: Für die Familienversicherung zählt das Gesamteinkommen, und Kapitalerträge gehören dazu — der Depotwert selbst ist dort ohne Bedeutung. Bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen wie dem Wohngeld wird umgekehrt auch der Bestand geprüft.

Daraus folgt eine Unterscheidung, die beim Kinderdepot regelmäßig durcheinandergerät: Manche Grenzen hängen am Vermögen, andere am Ertrag. Ein großes Depot mit thesaurierendem Fonds erzeugt wenig Ertrag und viel Vermögen; ein kleineres mit Ausschüttungen genau umgekehrt. Welche der beiden Größen zählt, entscheidet die jeweilige Leistung — nicht der gesunde Menschenverstand.

Müssen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung erneuert werden?

Ja. Beide waren an die gesetzliche Vertretung geknüpft und müssen vom volljährigen Inhaber neu erteilt beziehungsweise beantragt werden. Wird das versehen, behält die Bank Steuer ein, die nicht geschuldet ist.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ohnehin auf drei Jahre befristet — der Übergang ist ein guter Anlass, beide Punkte gemeinsam zu erledigen.

Muss die Bank beim 18. Geburtstag etwas tun?

Sie tut es von selbst, und zwar nicht immer zum Vorteil des Kindes. Mit der Volljährigkeit entfällt die Vertretungsbefugnis der Eltern: Zugänge werden gesperrt, Vollmachten laufen aus, und viele Institute wandeln ein Junior-Depot in ein reguläres Depot mit anderem Preisverzeichnis um. Manche verlangen dafür eine neue Legitimation des nun volljährigen Kunden.

Praktisch heißt das, dass ein Depot im Monat nach dem Geburtstag handlungsunfähig sein kann — Sparplan läuft weiter, aber niemand kommt an die Einstellungen. Wer das vermeiden will, klärt vorher mit der Bank, was zum Stichtag geschieht, und lässt das Kind die nötigen Unterlagen rechtzeitig einreichen.

Was kostet es, wenn das Kind alles auf einmal verkauft?

Weniger, als die meisten Eltern befürchten — und das ist der eigentliche Grund, warum sich Aufregung darüber selten lohnt. Ein achtzehnjähriger Berufsanfänger oder Studierender hat in aller Regel keine weiteren Einkünfte: Grundfreibetrag, Sparerpauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag ergeben zusammen einen fünfstelligen steuerfreien Rahmen für das Jahr.

Ein Depot, das in achtzehn Jahren aus Sparraten gewachsen ist, besteht außerdem nur zu einem Teil aus Gewinn. Steuerpflichtig ist allein dieser Teil, und auch von ihm bleiben bei einem Aktienfonds 30 Prozent teilfreigestellt. Wer die Übergabe plant, sollte die Rechnung einmal aufmachen: Häufig ist der Verkauf im Jahr der Volljährigkeit der steuerlich günstigste Zeitpunkt, den dieses Depot je hatte.

Lässt sich das Depot vor dem 18. Geburtstag noch zurückholen?

Nein. Was einmal auf den Namen des Kindes eingezahlt wurde, gehört ihm — Eltern verwalten es treuhänderisch, sie besitzen es nicht. Eine Rückübertragung auf das eigene Depot wäre eine Entnahme aus fremdem Vermögen und ist unzulässig.

Auch Umschichtungen müssen dem Interesse des Kindes dienen. Wer sich die Verfügungsgewalt erhalten will, muss das vor der ersten Einzahlung entscheiden, nicht danach.

Was ist der wichtigste Schritt vor dem 18. Geburtstag?

Das Gespräch. Wer erst am Stichtag erklärt, wofür das Geld gedacht war, hat die schlechteste Ausgangslage gewählt — und die einzige, die sich vollständig hätte vermeiden lassen.

Alles Übrige — Steuer, Versicherung, Förderung — lässt sich rechnen und vorbereiten. Diese eine Größe nicht.