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Kinderdepot oder Elterndepot?
Von Philipp Busch Aktualisiert am
Ein Kinderdepot nutzt die eigenen Freibeträge des Kindes, die sonst ungenutzt verfallen — und weil die gesparte Steuer im Depot bleibt und mitverzinst wird, ist der Vorteil größer als der Steuerbetrag selbst. Der Preis ist rechtlicher Natur: Das Vermögen gehört dem Kind und steht ihm mit 18 zur freien Verfügung. Zwei Grenzen kippen dabei früher als die steuerliche — die Familienversicherung und das BAföG.
Warum der Name auf dem Depot rechnet
Ein Kind ist steuerlich eine eigene Person mit eigenem Tarif. Und dieser Tarif beginnt bei null: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) fällt keine Einkommensteuer an. Darauf setzen zwei weitere Beträge auf, die an anderer Stelle wirken — der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG mindert die Kapitalerträge, der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG das Einkommen. Zusammen ergibt sich ein jährlicher Kapitalertrag im fünfstelligen Bereich, der beim Kind vollständig steuerfrei bleibt.
Auf einem Elterndepot gilt dagegen die Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG: 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedschaft etwas mehr. Ein Freibetrag steht auch hier zur Verfügung — aber es ist derselbe Sparerpauschbetrag, den das eigene Depot in aller Regel schon aufbraucht. Für das Geld des Kindes bleibt dann nichts übrig, und die Belastung beginnt beim ersten Euro.
Der Unterschied ist größer als die Steuer
Eine Steuer, die nicht gezahlt wird, bleibt im Depot und arbeitet weiter. Über achtzehn Jahre ist dieser Zinseszinseffekt auf die ersparte Steuer häufig größer als die Steuerersparnis selbst. Wer den Vorteil nur als Summe der nicht gezahlten Steuerbeträge angibt, unterschätzt ihn deshalb systematisch.
Genau deshalb weist der Junior-Depot-Rechner die Differenz im Endkapital aus und nicht die Steuerdifferenz: Er rechnet denselben Sparplan zweimal, einmal mit dem Einkommensteuertarif des Kindes und einmal mit der Abgeltungsteuer der Eltern, und stellt die beiden Endwerte nebeneinander. Ohne aktivierte Steuerberechnung enden beide Wege exakt gleich — das ist die Probe darauf, dass der Unterschied wirklich ein steuerlicher ist und kein Rechenartefakt.
Wie groß er ausfällt, hängt an einer Annahme, die selten ausgesprochen wird: wie viel Sparerpauschbetrag den Eltern für dieses Depot überhaupt noch bleibt. Wer ihn frei hat, findet bei kleinen Depots gar keinen Unterschied. Wer ihn — wie die meisten, die selbst anlegen — verbraucht hat, sieht die volle Differenz. Der Rechner macht diese Annahme zu einer eigenen Eingabe, statt sie stillschweigend zu setzen.
Was das Kinderdepot kostet
Der Preis ist kein Geldbetrag, sondern der Verlust der Verfügung. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge die Vermögenssorge — das ist Verwaltung, nicht Eigentum. Was eingezahlt wurde, gehört dem Kind. Eltern dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden, auch nicht vorübergehend und auch nicht mit der Absicht, es später zurückzuzahlen.
Mit der Volljährigkeit verfügt das Kind allein. Ob es das Depot behält, auflöst oder ausgibt, ist dann seine Entscheidung. Das ist der Punkt, an dem viele Eltern ins Grübeln kommen — und der Grund, warum die ehrlichste Frage vor der Eröffnung nicht „was ist steuerlich besser" lautet, sondern „welchen Betrag würde ich einem Achtzehnjährigen bedenkenlos in die Hand geben". Was zu diesem Zeitpunkt praktisch ansteht, steht unter Wenn das Kind volljährig wird.
Die zwei Nebenwirkungen, die zuerst greifen
Die Familienversicherung. Kinder sind beitragsfrei mitversichert, solange ihr Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Kapitalerträge zählen dabei mit. Diese Grenze liegt weit unter dem steuerlichen Rahmen — bei größeren Depots kippt die Mitversicherung also, bevor überhaupt Steuer anfällt. Und eine eigene Krankenversicherung kostet ein Vielfaches der ersparten Steuer. Ausführlich unter Wenn das Kinderdepot zu groß wird.
Die Ausbildungsförderung. Bei BAföG und ähnlichen Leistungen zählt das Depot als eigenes Vermögen des Kindes und wird auf den Anspruch angerechnet. Auf dem Elterndepot bliebe derselbe Betrag beim Kind unberücksichtigt — dort wird stattdessen das Elterneinkommen geprüft. Welcher Weg günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Beide Effekte hängen am laufenden Ertrag beziehungsweise am Bestand, nicht am Kursgewinn. Wer sie klein halten will, wählt einen thesaurierenden Fonds: Er erzeugt nur die Vorabpauschale als laufenden Ertrag und keine Ausschüttung. Ganz vermeiden lässt sich der laufende Ertrag damit allerdings nicht.
Die Kombination als Regelfall
Für viele Familien ist die Antwort nicht entweder-oder. Ein Grundstock auf den Namen des Kindes in der Größenordnung, die man mit 18 bedenkenlos übergibt — und alles darüber hinaus auf dem eigenen Depot, gedanklich zurückgelegt. Der erste Teil nutzt die Freibeträge, der zweite bleibt steuerbar. Beide Teile lassen sich im Junior-Depot-Rechner getrennt durchrechnen, indem der Depotinhaber umgeschaltet wird.
Was für den ersten Teil praktisch zu tun ist, steht unter Ein Junior-Depot eröffnen; welche Rate zu welchem Ergebnis führt, unter Wie viel für ein Kind sparen.
Rechtsquellen
- § 32a Abs. 1 EStG Einkommensteuertarif — der Grundfreibetrag steckt in der Tarifformel und gilt auch für Kinder Bundesministerium der Justiz
- § 32d Abs. 1 EStG Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, Formel bei Kirchensteuerpflicht Bundesministerium der Justiz
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V Familienversicherung: Gesamteinkommen höchstens ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße Bundesministerium der Justiz
- § 1626 BGB Elterliche Sorge umfasst die Vermögenssorge — Verwaltung, nicht Verfügung für eigene Zwecke Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 04.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ändert sich jährlich; ihr aktueller Wert ist hier bewusst nicht genannt.
Beide Varianten mit denselben Annahmen nebeneinander: zum Junior-Depot-Rechner. Was die Freibeträge in einem einzelnen Jahr tragen, rechnet der Kinderdepot-Rechner.
Der Fehlerfall: der Steuervorteil, der teuer wird
Auf den Namen des Kindes ist der Ertrag meist steuerfrei. Mehr ist der Vorteil nicht — und drei Nebenwirkungen begleiten ihn, die in der Rechnung regelmäßig fehlen.
Die Familienversicherung kippt zuerst. Kapitalerträge zählen zum Gesamteinkommen des Kindes. Diese Grenze liegt weit unter dem steuerlichen Rahmen, und ihre Überschreitung kostet Beiträge, die jede Steuerersparnis übersteigen — nachgerechnet unter Wenn das Kinderdepot zu groß wird.
Das Geld ist weg — rechtlich. Eine Übertragung auf das Kind ist eine Schenkung. Sie lässt sich nicht zurückholen, weil die Eltern das Vermögen nur treuhänderisch verwalten. Wer später doch darauf zugreift, riskiert, dass die Zurechnung insgesamt in Frage steht.
Mit 18 entscheidet das Kind. Vollständig und ohne Rückfrage. Eine Nebenwirkung ist das nicht, sondern die Konsequenz derselben Rechtslage, die den Steuervorteil erst begründet — siehe Wenn das Kind volljährig wird.
Die Ausbildungsförderung rechnet mit. Eigenes Vermögen des Kindes wird bei BAföG angerechnet. Ein Depot, das steuerlich optimal liegt, kann damit einen Anspruch mindern.
Sonderfälle
Die Aufteilung auf beide Depots. Der wirksamste Weg: Ein Teil auf das Kind, bis dicht unter die sozialrechtliche Grenze, der Rest bei den Eltern. Das nutzt den Steuervorteil, erhält die Beitragsfreiheit und lässt Verfügungsspielraum. Der Preis ist jährliche Kontrolle.
Späterer Übertrag. Was bei den Eltern liegt, lässt sich später schenken — die Anschaffungsdaten wandern mit, es ist kein Verkauf. Damit ist die Entscheidung nicht endgültig, solange sie zugunsten des Elterndepots ausfällt.
Privat versicherte Eltern. Ohne Familienversicherung entfällt die engste Grenze. Dann spricht deutlich mehr für das Kinderdepot als in der gesetzlichen Versicherung.
Sehr kleine Beträge. Bei einer Rate von fünfzig Euro monatlich ist der Steuervorteil über achtzehn Jahre gering, weil die Erträge ohnehin unter dem Sparerpauschbetrag der Eltern bleiben könnten. Dann entscheidet die Frage der Verfügung, nicht die Steuer.
Großeltern als Schenkende. Sie haben eigene Freibeträge gegenüber dem Enkelkind. Wer über sie überträgt, nutzt einen zusätzlichen Rahmen — die Systematik steht unter Depot vererben und verschenken.
Was sich nicht ausrechnen lässt
Der Steuervorteil ist bezifferbar, die Kehrseite nicht. Ob es richtig ist, einem achtzehnjährigen Menschen die volle Verfügung über einen fünfstelligen Betrag zu geben, hängt an Umständen, die bei der Depoteröffnung niemand kennt — und diese Seite gibt darauf keine Antwort.
Was sie leistet: Sie macht die Frage entscheidbar, indem sie beide Seiten benennt. Der Steuervorteil steht fest und lässt sich rechnen. Der Verlust der Verfügung steht ebenso fest und lässt sich nicht rechnen. Wer beides kennt, entscheidet bewusst — und nicht aufgrund der Hälfte der Information, die üblicherweise dargestellt wird.
Bleibt die Prüfreihenfolge, die sich aus alledem ergibt: erst die Familienversicherung, dann die Ausbildungsförderung, dann die Steuer — und ganz zuletzt die Frage, wie viel Verfügung man mit achtzehn abgeben möchte. Wer in dieser Reihenfolge prüft, landet häufiger beim Mittelweg als bei einer der beiden reinen Lösungen.
Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung. Wie sich Kapitalerträge auf Familienversicherung, BAföG oder andere Leistungen auswirken, entscheidet sich im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist steuerlich günstiger — Kinderdepot oder Elterndepot?
Das Kinderdepot, und meist deutlich. Einem Kind stehen der Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs (12.348 € im Veranlagungszeitraum 2026), der Sparerpauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag nebeneinander zu. Solange der laufende Ertrag darunter bleibt, fällt keine Steuer an.
Auf einem Elterndepot wird derselbe Ertrag mit rund 26 Prozent belastet, sobald der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist — und wer selbst anlegt, hat ihn in aller Regel längst verbraucht.
Wie viel macht der Unterschied konkret aus?
Er besteht aus zwei Teilen: der gesparten Steuer und der Rendite, die auf dem nicht gezahlten Betrag über die restliche Laufzeit weiterläuft. Über achtzehn Jahre ist der zweite Teil oft größer als der erste.
Der Junior-Depot-Rechner stellt beide Varianten mit denselben Annahmen gegenüber und weist die Differenz im Endkapital aus, nicht bloß die Steuerdifferenz.
Was spricht gegen ein Depot auf den Namen des Kindes?
Dass es dem Kind gehört. Eltern verwalten das Vermögen treuhänderisch und dürfen es nicht für eigene Zwecke zurückholen. Mit der Volljährigkeit verfügt das Kind allein darüber — auch gegen den Wunsch der Eltern.
Hinzu kommen zwei Nebenwirkungen: Kapitalerträge zählen zum Gesamteinkommen der beitragsfreien Familienversicherung, und bei Ausbildungsförderung wie BAföG zählt das Depot als eigenes Vermögen des Kindes.
Kann man beides kombinieren?
Ja, und für viele Familien ist das die naheliegende Lösung: ein Grundstock auf den Namen des Kindes in der Größenordnung, die man ihm mit 18 bedenkenlos überlässt — und alles darüber hinaus auf dem eigenen Depot, gedanklich zurückgelegt.
Steuerlich ist die zweite Hälfte teurer, dafür bleibt sie steuerbar. Der Rechner erlaubt, beide Teile getrennt durchzurechnen.
Was passiert, wenn die Familienversicherung kippt?
Dann wird für das Kind eine eigene Krankenversicherung fällig. Deren Beiträge übersteigen die ersparte Steuer in aller Regel um ein Vielfaches — das ist der teuerste Fehler, den ein zu großes Kinderdepot auslösen kann.
Die Grenze ist ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV und ändert sich jährlich. Sie liegt deutlich unter dem steuerlichen Rahmen und ist deshalb die Schwelle, die zuerst greift.
Dürfen Eltern Geld vom Kinderdepot ausgeben?
Nur eng begrenzt, und der Unterschied zwischen Erträgen und Vermögensstamm entscheidet. § 1649 BGB erlaubt, die Einkünfte des Kindesvermögens für den Unterhalt des Kindes zu verwenden; ein Überschuss darf unter Billigkeitsgesichtspunkten auch für den Unterhalt der Eltern und der Geschwister eingesetzt werden. Der Stamm des Vermögens bleibt davon ausgenommen.
Für die Anlage selbst gilt § 1642 BGB: Eltern haben das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen. Beides zusammen beschreibt die Rolle recht genau — verwalten, nicht verfügen. Wer das Depot als Rücklage für eigene Zwecke betrachtet, hat die falsche Variante gewählt.
Was passiert mit dem Kinderdepot bei einer Scheidung?
Nichts. Das Depot gehört dem Kind und fällt deshalb nicht in den Zugewinnausgleich — es ist kein Vermögen der Eltern, über das verteilt würde. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen das Kinderdepot dem Elterndepot ohne Abstriche überlegen ist.
Geregelt wird stattdessen die Verwaltung: Wer das Depot künftig führt, hängt am Sorgerecht, nicht am Namen auf dem Sparplanauftrag. Praktisch verlangen Banken bei gemeinsamem Sorgerecht die Unterschrift beider Elternteile — was eine Umschichtung nach einer Trennung erheblich verlangsamen kann.
Was, wenn die Eltern das Geld doch zurückholen?
Dann steht mehr auf dem Spiel als das Geld. Wer Vermögen auf den Namen des Kindes legt, die Erträge aber wie eigene behandelt oder den Bestand später für eigene Zwecke auflöst, riskiert, dass das Finanzamt die Schenkung nicht anerkennt und die Erträge rückwirkend den Eltern zurechnet — mit Steuernachzahlung für alle betroffenen Jahre.
Der Steuervorteil des Kinderdepots hängt also daran, dass es tatsächlich dem Kind gehört, nicht nur auf seinen Namen läuft. Wer sich diese Endgültigkeit nicht vorstellen kann, sollte den Betrag im eigenen Depot lassen und ihn gedanklich zurücklegen. Das kostet Steuer und keine Rückabwicklung.
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