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Die Nichtveranlagungsbescheinigung
Von Philipp Busch Aktualisiert am
Zwischen Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag klafft eine Lücke, in der die Bank Steuer einbehält, obwohl keine geschuldet wird. Genau diese Lücke schließt die Nichtveranlagungsbescheinigung.
Die Lücke zwischen zwei Freibeträgen
Kapitalerträge sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei — dafür genügt ein Freistellungsauftrag bei der Bank. Zusätzlich greift der Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs: Bis zu seiner Höhe beträgt die Einkommensteuer schlicht null.
Nur weiß die Bank davon nichts. Sie kennt den Freistellungsauftrag und führt alles darüber ab, unabhängig davon, ob überhaupt eine Steuerschuld besteht. Für ein Kind mit einem größeren Depot bedeutet das: Steuerabzug auf Erträge, die steuerfrei sind.
| Instrument | Deckt ab | Wirkung |
|---|---|---|
| Freistellungsauftrag | Sparerpauschbetrag | Bank behält bis dahin nichts ein |
| NV-Bescheinigung | Auch den Grundfreibetrag | Bank nimmt vollständig Abstand |
| Günstigerprüfung | Den niedrigeren persönlichen Satz | Rückholung über die Steuererklärung |
Die dritte Zeile führt zum selben Ergebnis, nur ein Jahr später. Der Unterschied ist deshalb keiner der Höhe, sondern einer der Liquidität — und bei einem Depot mit regelmäßigen Ausschüttungen über Jahre hinweg durchaus spürbar. Wie die nachträgliche Variante rechnet, steht unter Günstigerprüfung.
Was das Finanzamt bescheinigt
Der Wortlaut ist präzise: Bescheinigt wird, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt. Das ist eine Prognose über die gesamten Einkünfte, nicht nur über die Kapitalerträge — ein Ferienjob, eine Ausbildungsvergütung oder Mieteinnahmen zählen mit.
Ausgestellt wird sie vom für den Gläubiger zuständigen Wohnsitzfinanzamt, unter Widerrufsvorbehalt, mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren, jeweils bis zum Schluss eines Kalenderjahres. Fallen die Voraussetzungen weg, ist sie zurückzugeben.
Diese Rückgabepflicht wird regelmäßig übersehen. Sie ist keine Formalie: Wer eine Bescheinigung weiterlaufen lässt, obwohl das Einkommen gestiegen ist, hat keinen Vorteil erlangt, sondern eine Nachzahlung aufgeschoben.
Der praktische Ablauf
- Antrag beim Wohnsitzfinanzamt mit dem amtlichen Vordruck NV 1 A, den das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung bereithält. Bei Kindern stellen ihn die gesetzlichen Vertreter; das Kind braucht eine eigene Steuer-Identifikationsnummer, die es ohnehin hat.
- Angabe der erwarteten Einkünfte. Kapitalerträge, soweit absehbar, und alles Übrige.
- Vorlage bei der Bank. Erst damit wirkt sie — die Bescheinigung im Ordner nützt nichts.
- Bei mehreren Banken: Die Bescheinigung wird im Original benötigt. Wer Depots bei mehreren Instituten hat, beantragt entsprechend mehrere Ausfertigungen.
- Jährlich prüfen, ob die Prognose noch stimmt.
Der vierte Punkt überrascht regelmäßig. Anders als der Freistellungsauftrag, der sich beliebig auf mehrere Banken aufteilen lässt, wirkt die Bescheinigung nur dort, wo sie im Original vorliegt. Wer Depots bei drei Instituten führt, braucht drei Ausfertigungen — und muss bei jedem Wechsel daran denken, sie erneut einzureichen.
Ein zweiter praktischer Hinweis betrifft den Zeitpunkt. Die Bank nimmt erst ab Vorlage Abstand vom Steuerabzug, nicht rückwirkend für das laufende Jahr. Was vorher einbehalten wurde, bleibt einbehalten und muss über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Wer im November einreicht, hat für elf Monate nichts gewonnen.
Was die Lücke in Euro wert ist
Die beiden Freibeträge lassen sich addieren. Für ein Kind ohne weitere Einkünfte ergibt das den Betrag, den es an Kapitalerträgen im Jahr steuerfrei vereinnahmen kann:
| Posten | Betrag | Gedeckt durch |
|---|---|---|
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € | Freistellungsauftrag |
| Grundfreibetrag | 12.348 € | nur die NV-Bescheinigung |
| zusammen steuerfrei | 13.348 € | — |
| ohne NV einbehalten | 3.256,79 € | Abgeltungsteuer inkl. Soli |
Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 EStG, Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG, Steuersatz 26,375 Prozent (Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) — Werte aus den belegten Jahreswerten. Unterstellt sind Erträge ohne Teilfreistellung, etwa Zinsen, und keine weiteren Einkünfte.
Die letzte Zeile ist der eigentliche Punkt: Ohne Bescheinigung führt die Bank auf den Teil oberhalb des Freistellungsauftrags rund 3.257 Euro ab — Geld, auf das keine Steuer geschuldet wird und das erst über eine Steuererklärung im Folgejahr zurückkommt.
Ab welchem Vermögen sich das überhaupt stellt
13.348 Euro Kapitalertrag klingen nach viel, und das sind sie auch. Die brauchbare Gegenfrage lautet deshalb: Wie viel Vermögen steht dahinter? Die Antwort hängt entscheidend davon ab, welche Erträge anfallen.
| Ertragsart | Vermögen für 13.348 € Ertrag |
|---|---|
| Zinsen zu 2 % | 667.400 € |
| Zinsen zu 3 % | 444.933 € |
| Zinsen zu 4 % | 333.700 € |
| thesaurierender Aktienfonds | rund 851.000 € |
Letzte Zeile: Bei 30 Prozent Teilfreistellung entspräche der Betrag einer Vorabpauschale von rund 19.069 Euro; bei dem für das laufende Jahr belegten Basiszins und dem gesetzlichen Abschlag auf 70 Prozent des Basisertrags ergibt sich daraus der genannte Depotwert.
Die letzte Zeile ordnet die Sache ein. Bei einem thesaurierenden Aktienfonds wird die NV-Bescheinigung erst jenseits eines hohen sechsstelligen Depotwerts relevant — weil die Vorabpauschale gemessen am Depotwert klein ist und die Teilfreistellung sie weiter kürzt. Für ein übliches Kinderdepot ist sie damit meist überflüssig.
Umgekehrt wird sie schnell wichtig, sobald Zinsen oder Ausschüttungen im Spiel sind: Dort entsteht der Ertrag sofort und in voller Höhe, ohne Teilfreistellung und ohne Deckelung. Ein Festgeldbestand oder ein ausschüttender Fonds erreicht die Schwelle bei einem Bruchteil des Vermögens.
Wann sie nicht das richtige Mittel ist
Bleiben die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag, genügt der Freistellungsauftrag — die Bescheinigung wäre unnötiger Aufwand. Das ist der mit Abstand häufigste Fall und der Grund, warum die Bescheinigung seltener gebraucht wird, als über sie geschrieben wird.
Übersteigen die Einkünfte den Grundfreibetrag, wird sie nicht erteilt. Dann bleibt die Günstigerprüfung: Sie greift auch dann noch, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssatz liegt, aber eben eine Steuerschuld besteht.
Und sie ersetzt keine Prüfung der zweiten Grenze, um die es bei Kinderdepots eigentlich geht: die Einkommensgrenze der Familienversicherung. Sie liegt weit unter dem Grundfreibetrag, und ihre Überschreitung kostet mehr als jede Steuer — nachgerechnet unter Wenn das Kinderdepot zu groß wird.
Der Zusammenhang mit dem Kinderdepot
Bei einem Depot auf den Namen des Kindes ist die Bescheinigung der naheliegende Weg, weil dort alle drei Freibeträge zusammenwirken und meist vollständig ungenutzt sind. Wie viel Depot sie tragen, rechnet der Kinderdepot-Rechner; die Systematik dahinter steht unter Das Depot für Kinder.
Ein Punkt gehört dabei mitgedacht: Die Bescheinigung setzt voraus, dass das Depot tatsächlich dem Kind gehört. Wer es wirtschaftlich wie eigenes Vermögen behandelt — etwa Geld später zurückholt —, riskiert, dass die Zurechnung insgesamt in Frage steht. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der häufigste Streitpunkt bei Kinderdepots überhaupt.
Der Fehlerfall: die Bescheinigung, die nicht mehr passt
Die Bescheinigung ist eine Prognose. Sie gilt, solange die Prognose stimmt — und das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Probleme entstehen.
Der Ferienjob, der dazukommt. Bescheinigt wird, dass eine Veranlagung insgesamt nicht in Betracht kommt. Eine Ausbildungsvergütung oder ein größerer Nebenjob zählt mit und kann die Voraussetzung entfallen lassen — auch wenn sich an den Kapitalerträgen nichts geändert hat.
Die Bescheinigung im Ordner. Sie wirkt erst, wenn sie der Bank vorliegt. Wer sie beantragt und ablegt, hat den Aufwand gehabt und den Steuerabzug trotzdem. Bei mehreren Instituten wird sie im Original benötigt, also mehrfach beantragt.
Der vergessene Widerruf. Fallen die Voraussetzungen weg, ist die Bescheinigung zurückzugeben. Wer sie weiterlaufen lässt, hat keinen Vorteil erlangt, sondern eine Nachzahlung aufgeschoben — und trägt sie dann gebündelt für mehrere Jahre.
Der Ablauf nach drei Jahren. Sie gilt höchstens drei Jahre und endet zum Schluss eines Kalenderjahres. Ab dem ersten Januar danach behält die Bank wieder ein, ohne zu erinnern. Darin liegt der häufigste Grund, warum ein Depot plötzlich Steuer abführt, obwohl sich inhaltlich nichts geändert hat.
Der teuerste Fehler liegt allerdings außerhalb des Steuerrechts: Wer die Erträge des Kindes über die Grenze der Familienversicherung treibt, spart Abgeltungsteuer und zahlt eigene Krankenversicherungsbeiträge. Diese Grenze liegt weit unter dem Grundfreibetrag — die Reihenfolge der Prüfung ist deshalb: erst die Versicherung, dann die Steuer.
Sonderfälle
Rentner mit kleiner Rente. Die Bescheinigung ist kein Kinderthema. Wer im Alter unterhalb des Grundfreibetrags bleibt und nennenswerte Zinserträge hat, steht vor derselben Lücke — und die Beträge sind dort oft größer, weil das Vermögen es ist.
Studierende ohne Einkünfte. Gleiche Lage, mit dem Zusatz, dass eigenes Vermögen bei der Ausbildungsförderung eine Rolle spielen kann. Die steuerliche Optimierung ist dann nicht die einzige Größe, die zählt — siehe Wenn das Kind volljährig wird.
Ehegatten. Bei Zusammenveranlagung wird die Bescheinigung gemeinsam erteilt, wenn für beide keine Veranlagung in Betracht kommt. Verdient einer nennenswert, scheidet sie aus — dann bleibt nur die Günstigerprüfung.
Depot im Ausland. Dort gibt es ohnehin keinen Steuerabzug, den eine Bescheinigung verhindern könnte. Die Freibeträge wirken vollständig über die Veranlagung, wie unter Depot im Ausland beschrieben.
Was sich nicht ausrechnen lässt
Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag stehen für das laufende Jahr fest; für künftige Jahre nennt diese Seite bewusst keine Zahl. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, und eine Fortschreibung wäre eine Behauptung über Gesetzgebung, die noch nicht stattgefunden hat.
Ebenso wenig lässt sich vorhersagen, ob das Finanzamt die Bescheinigung erteilt. Es entscheidet nach den erwarteten Einkünften des Einzelfalls — die Rechnung oben zeigt, worum es der Höhe nach geht, nicht wie ein konkreter Antrag ausgeht.
Rechtsquellen
- § 44a Abs. 2 EStG Abstandnahme vom Steuerabzug durch Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung Bundesministerium der Justiz
- § 32a Abs. 1 EStG Grundfreibetrag als Teil der Tarifformel Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 09.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab.
Ob die Bescheinigung im eigenen Fall etwas bringt, hängt an der Höhe der Erträge: zum Kinderdepot-Rechner. Was der Sparerpauschbetrag allein trägt, zeigt der Freibetrag-Rechner.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt wird, entscheidet das Finanzamt anhand der erwarteten Einkünfte des Einzelfalls.
Häufige Fragen
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts darüber, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt. Legt man sie der Bank vor, nimmt diese nach § 44a Abs. 2 EStG vollständig vom Steuerabzug Abstand.
Sie wird unter Widerrufsvorbehalt ausgestellt, gilt höchstens drei Jahre und endet zum Schluss eines Kalenderjahres. Entfallen die Voraussetzungen, ist sie zurückzugeben.
Wann lohnt sie sich gegenüber dem Freistellungsauftrag?
Sobald die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, die Einkünfte insgesamt aber unter dem Grundfreibetrag bleiben. Genau in dieser Lücke behält die Bank Steuer ein, obwohl keine Steuerschuld besteht.
Der Freistellungsauftrag deckt nur den Sparerpauschbetrag ab. Alles darüber wird abgeführt — und ohne Bescheinigung erst über die Steuererklärung zurückgeholt.
Für wen kommt sie in Frage?
Klassisch für Kinder mit eigenem Depot, weil ihr Grundfreibetrag fast immer ungenutzt ist. Ebenso für Studierende, Menschen in Elternzeit, Rentner mit kleiner Rente und alle mit einem einkommensschwachen Jahr.
Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die Prognose: Das Finanzamt stellt sie aus, wenn absehbar keine Einkommensteuer anfällt.
Wirkt sie rückwirkend für ein bereits laufendes Jahr?
Für den Steuerabzug nicht. Die Bank kann nur unterlassen, was sie noch nicht abgeführt hat — vom Steuerabzug Abstand nehmen kann sie erst ab dem Zeitpunkt, zu dem ihr die Bescheinigung vorliegt. Was vorher einbehalten wurde, bleibt einbehalten.
Verloren ist es deswegen nicht: Zu viel abgeführte Kapitalertragsteuer holt die Steuererklärung zurück, die Anlage KAP ist genau dafür da. Der Unterschied ist einer der Liquidität und des Aufwands, nicht der Höhe. Wer die Bescheinigung im Dezember beantragt, hat für dieses Jahr also nichts gewonnen und sollte sie trotzdem beantragen — sie gilt bis zu drei Jahre.
Verhindert sie auch den Abzug auf die Vorabpauschale?
Ja, und das ist ihr praktisch unterschätzter Nutzen. Die Bescheinigung wirkt auf den Steuerabzug insgesamt, nicht nur auf Ausschüttungen und Zinsen. Liegt sie vor, unterbleibt auch die Abbuchung im Januar, mit der die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale einzieht.
Damit löst sie ein Problem, das mit der Höhe der Steuer wenig zu tun hat: Auf dem Verrechnungskonto eines Kinderdepots liegt oft kein Guthaben, und die Bank bucht dann ins Minus oder verkauft Anteile. Wer diesen Automatismus vermeiden will, hat dafür ein Mittel — vorausgesetzt, die Voraussetzungen der Bescheinigung liegen tatsächlich vor.
Was passiert, wenn sich die Einkommenslage ändert?
Dann ist die Bescheinigung zurückzugeben. Sie steht unter Widerrufsvorbehalt, und die Voraussetzung — keine Veranlagung zu erwarten — muss während der gesamten Geltungsdauer vorliegen.
Wer das übersieht, hat keinen Steuervorteil, sondern eine Nachzahlung: Die Erträge sind dann über die Steuererklärung zu erfassen.
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