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ETFs & Fonds

Teilfreistellung bei Fonds

Ein Teil deiner Fondserträge wird gar nicht erst besteuert. Das ist kein Geschenk, sondern ein Ausgleich — und wie groß er ausfällt, hängt allein davon ab, was im Fonds liegt.

Warum es sie gibt

Seit der Investmentsteuerreform zahlen Fonds auf bestimmte inländische Erträge bereits selbst Steuern, bevor beim Anleger überhaupt etwas ankommt. Ohne Korrektur würden dieselben Erträge zweimal belastet.

Die Teilfreistellung ist diese Korrektur. Sie arbeitet bewusst pauschal: Statt für jeden Fonds die Vorbelastung einzeln zu ermitteln, gilt ein fester Prozentsatz je Fondsart.

Übersicht der Teilfreistellungsquoten: 0 Prozent bei Zinsen und Einzelaktien, 15 Prozent bei Mischfonds, 30 Prozent bei Aktienfonds, 60 Prozent bei inländischen und 80 Prozent bei ausländischen Immobilienfonds.
Die Quote hängt an der Zusammensetzung des Fonds, nicht an seiner Wertentwicklung.

Die Quoten im Überblick

FondsartSteuerfreiVoraussetzung
Aktienfonds (ab 51 % Aktienquote)30 %Fortlaufend mindestens 51 % Aktienquote laut Anlagebedingungen
Mischfonds (ab 25 % Aktienquote)15 %Fortlaufend mindestens 25 % Aktienquote
Immobilienfonds (Inland)60 %Schwerpunkt auf Immobilien laut Anlagebedingungen
Immobilienfonds (Ausland)80 %Schwerpunkt auf Immobilien laut Anlagebedingungen
Zinsen, Einzelaktien0 %Keine Teilfreistellung — kein Investmentfonds

Quoten nach § 20 Investmentsteuergesetz · Stand Juli 2026

Entscheidend ist die in den Anlagebedingungen festgeschriebeneAktienquote, nicht die tatsächliche Zusammensetzung an einem Stichtag. Ein Fonds, der faktisch 60 Prozent Aktien hält, sich aber nicht dazu verpflichtet hat, erhält keine Aktienfonds-Teilfreistellung.

Worauf sie wirkt

Auf alle drei Ertragsarten eines Fonds: laufende Ausschüttungen, die jährliche Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und den Veräußerungsgewinn beim Verkauf. Sie begleitet die Anlage also über die gesamte Haltedauer.

Wirkung in Zahlen

Bei einem Aktienfonds sind von 1.000 Euro Ertrag zunächst 300 Euro steuerfrei. Nur die verbleibenden 700 Euro treffen auf den Sparerpauschbetrag und danach auf die Abgeltungsteuer. Durchrechnen lässt sich das im Steuerrechner.

Der stille Vorteil gegenüber Einzelaktien

Für Einzelaktien gibt es keine Teilfreistellung. Wer dieselbe Aktienauswahl über einen Fonds hält statt direkt, hat bei sonst gleichen Bedingungen die niedrigere Steuerlast auf die Erträge.

Das ist kein Argument gegen Einzelaktien — es ist ein Faktor, der in Vergleichsrechnungen zwischen beiden Wegen regelmäßig fehlt.

Hinweis

Die genannten Quoten geben den Stand Juli 2026 für Anteile im Privatvermögen wieder; im Betriebsvermögen gelten abweichende Sätze. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Was ist die Teilfreistellung bei Fonds?

Die Teilfreistellung stellt einen festen Anteil der Fondserträge von der Abgeltungsteuer frei. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne gleichermaßen.

Sie gleicht aus, dass der Fonds auf seiner eigenen Ebene bereits Steuern gezahlt hat — ohne sie käme es zu einer doppelten Belastung derselben Erträge.

Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Aktienfonds?

Bei Aktienfonds im Privatvermögen bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Voraussetzung ist eine fortlaufende Aktienquote von mindestens 51 Prozent, die in den Anlagebedingungen festgelegt sein muss.

Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote gelten 15 Prozent. Bei Immobilienfonds sind es 60 Prozent, bei überwiegend ausländischen Immobilien 80 Prozent.

Gilt die Teilfreistellung auch für Einzelaktien?

Nein. Die Teilfreistellung ist eine Regelung des Investmentsteuergesetzes und gilt nur für Anteile an Investmentfonds.

Dividenden und Kursgewinne aus Einzelaktien werden voll besteuert. Das ist ein oft übersehener steuerlicher Vorteil von Fondslösungen gegenüber dem Direktinvestment.

Muss ich die Teilfreistellung selbst beantragen?

Nein. Die depotführende Bank berücksichtigt sie automatisch beim Steuerabzug, sofern der Fonds die Voraussetzungen erfüllt.

Bei ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug musst du sie dagegen selbst in der Anlage KAP geltend machen.

In welcher Reihenfolge wirken Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag?

Zuerst die Teilfreistellung, danach der Sparerpauschbetrag. Bei einem Aktienfonds bleiben also zunächst 30 Prozent steuerfrei, und erst vom Rest wird der Freibetrag abgezogen.

Diese Reihenfolge ist für Anleger günstiger als die umgekehrte, weil der Freibetrag auf einen bereits reduzierten Betrag wirkt und dadurch länger reicht.