Ländervergleich
Kapitalerträge in Deutschland
Deutschland besteuert Kapitalerträge mit einem festen Satz, den die Bank einbehält und damit abgilt — so lautet die Kurzfassung. Interessant sind die drei Korrekturen, die davor greifen.
Das Prinzip: Abgeltung statt Veranlagung
Deutschland besteuert private Kapitalerträge nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit einem eigenen, festen Satz. Die depotführende Bank behält ihn ein und führt ihn ab — der Begriff „Abgeltung“ meint genau das: Mit dem Einbehalt ist die Steuerschuld grundsätzlich erledigt.
Erfasst werden Zinsen, Dividenden, Fondserträge und realisierte Kursgewinne gleichermaßen. Anders als in vielen Nachbarländern gibt es keine Haltefrist, nach der ein Kursgewinn steuerfrei würde; die Ausnahmen dazu liegen außerhalb des Kapitalvermögens, etwa bei Kryptowährungen nach § 23 EStG.
Was tatsächlich abgezogen wird
Auf die Abgeltungsteuer von 25 % kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, bei Kirchenmitgliedschaft zusätzlich die Kirchensteuer. Letztere mindert ihrerseits die Abgeltungsteuer, weshalb die Gesamtbelastung weniger stark steigt, als der Kirchensteuersatz vermuten lässt.
| Konstellation | Gesamtbelastung |
|---|---|
| Keine Kirchensteuer | 26,375 % |
| 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) | 27,819 % |
| 9 % (übrige Bundesländer) | 27,995 % |
Sätze nach § 32d EStG und SolZG · Stand Juli 2026
Die Belastungsquoten beziehen sich auf den Ertrag, der nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag übrig bleibt — nicht auf den Bruttoertrag. Effektiv liegt die Quote auf das gesamte Depot deshalb fast immer darunter.
Die drei Korrekturen davor
Bevor der Steuersatz überhaupt greift, wird der Ertrag zweimal gekürzt und einmal vorgezogen. Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben und für Anleger günstig: erst die Teilfreistellung, dann der Sparerpauschbetrag, dann die Steuer.
| Regelung | Wirkung |
|---|---|
| Teilfreistellung | Bei Fonds bleibt ein fester Anteil der Erträge steuerfrei — je nach Fondsart 30 %, 15 %, 60 %, 80 %. Sie gleicht die Vorbelastung auf Fondsebene aus und gilt nicht für Einzelaktien. |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € je Person und Jahr, 2.000 € bei Zusammenveranlagung — aber nur mit Freistellungsauftrag bei der Bank. |
| Vorabpauschale | Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich ein pauschaler Mindestertrag besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist. Beim Verkauf wird sie angerechnet. |
Was von einem konkreten Bruttoertrag nach Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Steuer übrig bleibt, rechnet der Steuerrechner durch. Vertiefungen: Teilfreistellung und Vorabpauschale.
Verluste und die zwei Töpfe
Verluste verfallen nicht, sie wandern in einen Verlustverrechnungstopf bei der Bank und werden mit künftigen Gewinnen desselben Topfes verrechnet. Getrennt geführt werden zwei Töpfe: einer allein für Aktien, einer für alle übrigen Kapitalerträge.
Diese Trennung ist die häufigste Stolperstelle. Wer Verluste aus Einzelaktien realisiert, kann sie nicht gegen Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne stellen — nur gegen Gewinne aus anderen Aktienverkäufen. Über mehrere Banken hinweg funktioniert die Verrechnung ohnehin nur über die Steuererklärung, und dafür braucht es eine fristgerecht beantragte Verlustbescheinigung.
Wann die Steuererklärung doch nötig wird
Der Abgeltungscharakter entlastet den Regelfall, deckt aber nicht alles ab. In diesen Fällen führt kein Weg an der Anlage KAP vorbei:
- Depot bei einer ausländischen Stelle ohne deutschen Steuerabzug — die Erträge sind trotzdem in Deutschland zu erklären.
- Verlustverrechnung über mehrere Banken hinweg, mit Verlustbescheinigung.
- Nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag.
- Persönlicher Steuersatz unterhalb des Abgeltungsteuersatzes — die Günstigerprüfung führt dann zur niedrigeren Belastung.
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer, soweit die Bank sie nicht bereits berücksichtigt hat.
Was im Ländervergleich auffällt
Zwei Merkmale sind im deutschsprachigen Raum eher untypisch: die Teilfreistellung, die es in dieser Form nur hier gibt, und die ausnahmslose Besteuerung privater Kursgewinne ohne Haltefrist. Die Schweiz geht beim zweiten Punkt einen grundsätzlich anderen Weg, Österreich beim ersten.
Was Österreich und Deutschland dagegen teilen, ist der Abzug an der Quelle durch die inländische Depotstelle und die jährliche Besteuerung thesaurierter Fondserträge ohne Zufluss — dort über ausschüttungsgleiche Erträge, hier über die Vorabpauschale.
Die Systematik der Nachbarländer: Kapitalerträge in Österreich und Kapitalerträge in der Schweiz.
Nach Ertragsart im Detail: Dividenden, Zinsen und Anleihen, P2P-Zinsen und der Verkauf von Fondsanteilen.
Rechtsquellen zu dieser Seite
- § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen — der Satz von 25 Prozent und die Günstigerprüfung. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 20 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen; Absatz 9 regelt den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug — welche Erträge die Bank an der Quelle erfasst. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer, einschließlich der Verlustverrechnung durch die auszahlende Stelle. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 4 SolzG 1995 Zuschlagsatz: Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 18 InvStG Vorabpauschale — Basisertrag, Deckelung auf den Wertzuwachs und Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 20 InvStG Teilfreistellung — die Sätze für Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslands-Immobilienfonds. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte — die Haltefristregel außerhalb des Kapitalvermögens. Bundesamt für Justiz · gesetze-im-internet.de
- BMF vom 14.05.2025 Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neufassung des Schreibens vom 19. Mai 2022 (BStBl I S. 742). Bundesministerium der Finanzen
- BMF vom 24.11.2025 Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung. Bundesministerium der Finanzen
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 30.07.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Maßgeblich ist stets die amtliche Fassung, nicht die Zusammenfassung hier.
Dieser Text ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung. Die genannten Sätze und Beträge geben den Stand Juli 2026 für Privatvermögen wieder; im Betriebsvermögen und bei besonderen Konstellationen gelten abweichende Regeln. Angaben sind vor einer Entscheidung am geltenden Recht zu prüfen, für die Anwendung auf den Einzelfall ist steuerlicher Rat einzuholen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland?
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,375 % des Ertrags.
Bei Kirchensteuerpflicht steigt die Belastung auf rund 27,819 % beziehungsweise 27,995 %, weil die Kirchensteuer hinzukommt — sie mindert allerdings ihrerseits die Abgeltungsteuer. Stand Juli 2026.
Was ist der Sparerpauschbetrag und wie bekomme ich ihn?
Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € je Person und Jahr steuerfrei, bei Zusammenveranlagung bis 2.000 €.
Automatisch berücksichtigt wird er nur, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst. Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro ein; zurückholen lässt sich das nur über die Steuererklärung.
Warum wird bei thesaurierenden Fonds Steuer fällig, obwohl nichts ausgezahlt wurde?
Das ist die Vorabpauschale. Sie setzt bei thesaurierenden Fonds jährlich einen pauschalen Mindestertrag an, damit thesaurierende und ausschüttende Anlagen steuerlich nicht dauerhaft auseinanderlaufen.
Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, eine Doppelbesteuerung entsteht also nicht. Praktisch musst du nur dafür sorgen, dass zum Stichtag Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.
Kann ich Verluste aus Wertpapieren verrechnen?
Ja, aber getrennt nach Töpfen. Die Bank führt einen Verlusttopf für Aktien und einen allgemeinen Verlusttopf für übrige Kapitalerträge. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Über mehrere Banken hinweg geht das nicht automatisch. Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung, die du bis zum gesetzlichen Stichtag bei der Bank beantragen musst, und machst die Verrechnung in der Steuererklärung geltend.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht: Bei einer inländischen depotführenden Bank ist die Abgeltungsteuer mit dem Einbehalt abgegolten. Die Anlage KAP ist dann freiwillig.
Nötig wird sie unter anderem bei ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug, bei bankübergreifender Verlustverrechnung, bei nicht ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag und dann, wenn dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt — dafür gibt es die Günstigerprüfung.