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ETFs & Fonds

Die Vorabpauschale

Der Punkt, an dem die meisten ETF-Sparer zum ersten Mal stutzen: Es fließt kein Geld, trotzdem bucht die Bank im Januar Steuer ab. Das ist kein Fehler, sondern Absicht — und es lässt sich einfach erklären.

Das Problem, das sie löst

Ein ausschüttender Fonds zahlt jedes Jahr Erträge aus, die sofort versteuert werden. Ein thesaurierender legt sie stattdessen wieder an — ohne Vorabpauschale bliebe die Steuer bis zum Verkauf aufgeschoben, womöglich jahrzehntelang.

Die Vorabpauschale gleicht das aus. Sie besteuert einen pauschal ermittelten Mindestertrag jährlich, damit beide Fondsarten steuerlich nicht zu weit auseinanderlaufen.

Ablauf in vier Schritten: Aus dem jährlich festgelegten Basiszins wird die Vorabpauschale ermittelt, sie ist durch den Wertzuwachs gedeckelt, die Steuer wird vom Verrechnungskonto abgebucht und beim späteren Verkauf angerechnet.
Die Vorabpauschale verschiebt Steuer nach vorn — sie erhöht sie nicht.

Wie sie berechnet wird

Ausgangspunkt ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich auf Grundlage der Rendite langlaufender Bundeswertpapiere festlegt. Daraus ergibt sich der Basisertrag: der Fondswert zu Jahresbeginn, multipliziert mit dem Basiszins und einem gesetzlichen Abschlag.

SchrittWas passiert
BasisertragFondswert am Jahresanfang × Basiszins × gesetzlicher Abschlag
AbzugAusschüttungen des Jahres werden angerechnet
DeckelungHöchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils im Jahr
TeilfreistellungBei Aktienfonds bleibt ein fester Anteil steuerfrei
FreibetragSparerpauschbetrag wird gegengerechnet

Die Deckelung ist der wichtigste Schutz: Ist der Fonds im Kalenderjahr nicht gestiegen, beträgt die Vorabpauschale null. Es wird also nie ein Ertrag besteuert, den es nicht gab. In Jahren mit niedrigem Basiszins fällt sie ohnehin gering aus.

Der praktische Stolperstein

Achtung im Januar

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Die Bank bucht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ab — auch wenn dort nichts liegt. Je nach Institut wird das Konto ins Minus gebucht oder es werden Anteile verkauft.

Das ist der eigentliche Fallstrick, nicht die Höhe. Wer im Januar ein kleines Guthaben auf dem Verrechnungskonto stehen lässt, hat das Thema erledigt.

Was viele falsch verstehen

Nachrechnen

Was von einem Kapitalertrag nach Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer bleibt, zeigt derSteuerrechner.

Hinweis

Dieser Text beschreibt den steuerlichen Rahmen in Deutschland und nennt bewusst keine konkreten Sätze, da Basiszins und Freibeträge sich ändern. Er ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung.

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist ein pauschal ermittelter Mindestertrag, der bei thesaurierenden Fonds jährlich besteuert wird, obwohl keine Ausschüttung geflossen ist.

Sie sorgt dafür, dass thesaurierende und ausschüttende Anlagen steuerlich nicht zu weit auseinanderlaufen. Ohne sie ließe sich die Steuer bei thesaurierenden Fonds beliebig lange aufschieben.

Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?

Sie gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Die depotführende Bank bucht die Steuer daher üblicherweise im Januar vom Verrechnungskonto ab.

Das ist der praktisch wichtigste Punkt: Zum Stichtag muss Guthaben vorhanden sein. Fehlt es, bucht die Bank das Konto ins Minus oder verkauft Anteile — beides ungeplant.

Fällt die Vorabpauschale an, wenn der Fonds im Minus ist?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils im Kalenderjahr begrenzt.

Ist der Wert am Jahresende niedriger als am Anfang, beträgt sie null. Auch bei einem geringen Wertzuwachs kann sie niedriger ausfallen als der rechnerische Basisertrag.

Wird die Vorabpauschale beim Verkauf angerechnet?

Ja. Beim Verkauf werden die über die Jahre bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

Dadurch entsteht keine Doppelbesteuerung. Der wirtschaftliche Effekt ist eine zeitliche Vorverlagerung eines Teils der Steuer, keine zusätzliche Belastung.

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?

Grundsätzlich ja, praktisch aber oft nicht. Ausschüttungen werden auf den Basisertrag angerechnet.

Übersteigt die Ausschüttung den ermittelten Basisertrag, bleibt für eine Vorabpauschale nichts übrig. Bei teilausschüttenden Fonds kann dagegen ein Restbetrag verbleiben.

Wirkt der Sparerpauschbetrag auf die Vorabpauschale?

Ja. Die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag und wird gegen den Sparerpauschbetrag gerechnet, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Bei Aktienfonds greift zusätzlich die Teilfreistellung, sodass nur ein Teil überhaupt steuerpflichtig ist. In vielen Depots bleibt die Vorabpauschale dadurch über Jahre unterhalb der Freigrenze.