ETFs & Fonds
Den Freibetrag jährlich ausschöpfen
Von Philipp Busch Aktualisiert am Zahlen aus dem Freibetrag-Rechner
Der Freibetrag auf Kapitalerträge ist der einzige Steuervorteil im Depot, der jedes Jahr neu entsteht und jedes Jahr verfällt. Wer ihn nur einmal ausschöpft — im Jahr des Verkaufs — verschenkt neunzehn davon.
Der Mechanismus
Ein Depot wächst, aber der Gewinn ist nur auf dem Papier vorhanden. Besteuert wird er erst beim Verkauf. Genau das ist der Grund, warum der Freibetrag ungenutzt bleibt: Ohne Verkauf gibt es keinen Kapitalertrag, gegen den er verrechnet werden könnte.
Beim Ausschöpfen verkauft man am Jahresende so viele Anteile, dass der darin enthaltene Gewinn den Freibetrag füllt, und kauft sofort zurück. Drei Dinge passieren gleichzeitig:
- Der realisierte Gewinn bleibt steuerfrei, weil der Freibetrag greift.
- Der Einstandswert steigt — die zurückgekauften Anteile haben einen höheren steuerlichen Anschaffungswert.
- Der Gewinn, der am Ende zu versteuern wäre, ist um genau diesen Betrag kleiner.
Es entsteht also kein Vorteil aus dem Nichts. Genutzt wird ein Freibetrag, der sonst verfallen wäre — neunzehnmal in zwanzig Jahren.
Wichtig ist die Abgrenzung zu einer Steuerstundung: Hier wird nichts aufgeschoben, sondern ein jährliches Recht wahrgenommen, das andernfalls ersatzlos untergeht. Der Sparerpauschbetrag ist die einzige Position im Depot mit dieser Eigenschaft — Teilfreistellung und Verlusttöpfe wirken dauerhaft, der Pauschbetrag nur im Kalenderjahr.
Daraus folgt auch, wann sich das Verfahren nicht lohnt: Wenn der Freibetrag ohnehin durch Zinsen, Ausschüttungen oder die Vorabpauschale gefüllt wird. Dann ist nichts mehr zu ernten, und zwei Orders wären reiner Aufwand.
Die Rechnung
Alle Werte aus dem Freibetrag-Rechner: 6 Prozent Wertsteigerung, Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung, 26,375 Prozent Steuersatz, 0,1 Prozent Handelsspanne, keine Ordergebühr.
| Anlagebetrag | Haltedauer | Steuerfrei realisiert | Vorteil nach Steuern |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 20 Jahre | 28.571 € | 4.731 € |
| 100.000 € | 20 Jahre | 28.571 € | 4.769 € |
| 50.000 € | 30 Jahre | 42.857 € | 7.137 € |
| 10.000 € | 20 Jahre | 20.984 € | 3.047 € |
Die zweite Zeile ist die aufschlussreichste: Ein doppelt so großes Depot bringt fast denselben Vorteil. Der Freibetrag ist die Grenze, nicht das Vermögen. Wer 100.000 Euro anlegt, kann pro Jahr genauso viel steuerfrei realisieren wie mit 50.000 Euro — nur ist sein Depotwert am Ende größer, und die Ersparnis fällt relativ kleiner ins Gewicht.
Die letzte Zeile zeigt den umgekehrten Fall: Bei 10.000 Euro reicht der Buchgewinn in den ersten Jahren nicht aus, um den Freibetrag zu füllen. Statt 28.571 Euro werden nur 20.984 Euro realisiert — der ungenutzte Teil verfällt.
Warum die Teilfreistellung den Hebel vergrößert
Der Freibetrag wird nicht mit dem Rohgewinn verrechnet, sondern mit dem steuerpflichtigen Teil. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sind das nur 70 Prozent.
In einen Freibetrag von 1.000 Euro passen dadurch nicht 1.000, sondern rund 1.429 Euro Rohgewinn. Über zwanzig Jahre werden so 28.571 Euro statt 20.000 Euro steuerfrei gehoben. Der Effekt ist real, wirkt aber nur bei Fonds mit Teilfreistellung — bei Zinserträgen gibt es ihn nicht, siehe Zinserträge versteuern.
Was dagegen rechnet
Zwei Orders pro Jahr, zwanzig Jahre lang: vierzig Transaktionen. Bei einem gebührenfreien Depot kostet das nur die Handelsspanne — im Beispiel 138 Euro über die gesamte Laufzeit. Bei 10 Euro je Order sind es 538 Euro, und der Vorteil sinkt von 4.731 auf 4.058 Euro.
Bei kleinen Depots mit hohen Gebühren kippt die Rechnung vollständig. Die Faustregel dazu: Wenn die jährlichen Transaktionskosten den nutzbaren Freibetrag mal Steuersatz übersteigen — bei 1.000 Euro Freibetrag also grob 264 Euro — lohnt es sich nicht.
Das Risiko, das keine Zahl hat
Zwischen Verkauf und Rückkauf ist das Kapital kurz nicht investiert. Wer beide Orders am selben Handelstag ausführt, begrenzt das auf Stunden — es bleibt aber ein Kursrisiko, das in ungünstigen Fällen die gesamte Ersparnis übersteigen kann.
Wer es vermeiden will, kauft statt derselben Anteile einen vergleichbaren anderen Fonds zurück. Dann ist das Kapital durchgehend investiert, und man hat nebenbei die Wahl, ob man den bisherigen Fonds behalten möchte — die Kriterien dafür stehen unter ETF wechseln.
Wann sich der Aufwand nicht lohnt
- Der Freibetrag ist schon belegt. Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen zählen mit — siehe Freistellungsauftrag.
- Das Depot ist zu klein. Unter etwa 20.000 Euro füllt der Buchgewinn den Freibetrag in den ersten Jahren nicht.
- Es fallen Ordergebühren an. Bei zweistelligen Beträgen je Order verschwindet der Vorteil.
- Der Verkauf steht ohnehin bevor. Wer nächstes Jahr verkauft, nutzt den Freibetrag dann — die Ernte davor bringt wenig.
Was im Dezember zu prüfen ist
Die Maßnahme hat einen Stichtag: Realisiert werden muss im Kalenderjahr, für das der Freibetrag gelten soll. Wer sie im Januar nachholen will, nutzt bereits den Freibetrag des Folgejahres — der alte ist verfallen.
- Wie viel Pauschbetrag ist noch frei? Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und eine bereits abgebuchte Vorabpauschale zählen mit.
- Liegen Verluste im Depot? Dann lohnt die Ernte nicht: Verluste werden vor dem Freibetrag verrechnet, verfallen aber nicht — siehe Verlusttöpfe.
- Reicht der Buchgewinn? Ohne ausreichenden unrealisierten Gewinn lässt sich der Freibetrag nicht füllen.
- Was kostet der Rückkauf? Zwei Orders plus Handelsspanne — die Größenordnung steht im Sparplankosten-Rechner.
Der Fehlerfall: die Ernte, die schiefgeht
Das Verfahren ist unspektakulär, aber es hat vier Stellen, an denen es mehr kostet als es bringt.
Die Lücke zwischen Verkauf und Rückkauf. Werden beide Orders nicht am selben Handelstag ausgeführt, trägt man das Kursrisiko für die Zwischenzeit. Bei bewegten Märkten kann eine Bewegung von zwei Prozent den Jahresvorteil vollständig auffressen.
Der zu große Verkauf. Wer mehr realisiert, als der Freibetrag trägt, zahlt auf den Überhang sofort Steuer — und hat damit genau das Gegenteil erreicht. Weil der Verkauf nach FIFO die ältesten Tranchen mit dem höchsten Gewinnanteil greift, ist der nötige Verkaufsbetrag kleiner, als eine Durchschnittsrechnung nahelegt; wie die Zuordnung im Einzelnen läuft, steht unter Verkaufen und Steuern.
Der vergessene Freistellungsauftrag. Ohne ihn behält die Bank auf den realisierten Gewinn Steuer ein, obwohl der Freibetrag frei war. Zurückholen lässt sich das nur über die Anlage KAP, siehe Freistellungsauftrag.
Der Altbestand. Hier ist Ernten schädlich statt nützlich: Ein Verkauf beendet den Bestandsschutz für Anteile aus der Zeit vor 2009 endgültig, siehe Altbestand vor 2009. Einige hundert Euro Vorteil stehen dann gegen einen dauerhaft steuerfreien Kurszuwachs.
Wie der Vorteil mit der Laufzeit wächst
Das jährliche Ernten wirkt über Steuerstundung: Was heute nicht an das Finanzamt geht, arbeitet weiter. Entsprechend hängt der Vorteil vor allem an der Zeit. Gerechnet mit 50.000 Euro Startkapital, 6 Prozent Wertentwicklung, einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung und 0,1 Prozent Handelsspanne beim Rückkauf:
| Haltedauer | Vorteil nach Steuern | gesparte Steuer | Kosten des Erntens |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 2.234 € | 2.382 € | 103 € |
| 20 Jahre | 4.731 € | 5.043 € | 138 € |
| 30 Jahre | 7.137 € | 7.728 € | 161 € |
Eigene Berechnung mit dem Freibetrag-Rechner: 50.000 Euro, 6 Prozent, Sparerpauschbetrag und Steuersätze nach den belegten Jahreswerten, keine Ordergebühr, 0,1 Prozent Handelsspanne.
Die letzte Spalte relativiert die häufigste Sorge: Die Handelskosten sind mit rund 160 Euro über dreißig Jahre klein gegenüber dem Vorteil. Das gilt allerdings nur, solange der Rückkauf günstig ist. Mit Ordergebühren verschiebt sich das Bild spürbar:
| Ordergebühr | Kosten über 20 Jahre | Vorteil nach Steuern |
|---|---|---|
| keine | 138 € | 4.731 € |
| 5 € je Order | 338 € | 4.394 € |
| 10 € je Order | 538 € | 4.058 € |
Jede Ernte besteht aus zwei Orders — Verkauf und Rückkauf. Bei zehn Euro je Order kostet das Verfahren über zwanzig Jahre rund 400 Euro mehr als bei einem gebührenfreien Depot und frisst damit knapp ein Siebtel des Vorteils. Wer bei einem teuren Broker erntet, sollte das vorher gegenrechnen.
Sonderfälle
Verlustjahre. Es gibt nichts zu ernten — der Freibetrag verfällt. Genau deshalb ist das Verfahren keine Garantie, sondern eine Gelegenheit, die nicht jedes Jahr besteht. Die Tabelle unterstellt eine gleichmäßige Wertentwicklung und überschätzt den Vorteil dadurch leicht.
Ausgeschöpfter Freibetrag. Wer den Sparerpauschbetrag bereits durch Zinsen oder Ausschüttungen verbraucht, hat nichts zu füllen. Bei einem thesaurierenden Fonds verbraucht ihn zudem die Vorabpauschale — und die kommt zuerst.
Was sich nicht ausrechnen lässt
Die Tabellen unterstellen eine gleichmäßige Wertentwicklung über die gesamte Laufzeit. Reale Kurse schwanken, und in einem Verlustjahr fällt eine Ernte aus. Der ausgewiesene Vorteil ist deshalb eine Obergrenze unter Modellannahmen, keine Prognose.
Ebenso wenig lässt sich sagen, ob Sparerpauschbetrag und Teilfreistellungssätze über zwanzig oder dreißig Jahre unverändert bleiben. Beide sind gesetzlich gesetzt und beide sind Gegenstand politischer Entscheidungen — eine Fortschreibung wäre eine Behauptung über Gesetzgebung, die noch nicht stattgefunden hat.
Mit eigenen Werten für Depotgröße, Haltedauer, Gebühren und Fondstyp: Freibetrag-Rechner. Was beim endgültigen Verkauf anfällt, zeigt der Steuerrechner.
Modellrechnung mit gleichmäßiger Wertentwicklung; reale Kurse schwanken, in einem Verlustjahr gibt es nichts zu ernten. Höhe des Sparerpauschbetrags und Teilfreistellungssätze können sich ändern. Steuerliche Angaben betreffen Privatanleger in Deutschland. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung.
Rechtsquellen
- § 20 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen; Absatz 9 regelt den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person Bundesministerium der Justiz
- § 20 InvStG Teilfreistellung Bundesministerium der Justiz
- § 18 InvStG Vorabpauschale Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 04.09.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab.
Häufige Fragen
Was bedeutet den Sparerpauschbetrag ausschöpfen?
Gezielt so viel Gewinn realisieren, wie der Freibetrag im laufenden Jahr trägt, und die Anteile sofort zurückkaufen. Die Steuer darauf beträgt null, der steuerliche Einstandswert steigt um denselben Betrag.
Der Effekt zeigt sich erst am Ende: Der steuerpflichtige Gewinn beim endgültigen Verkauf ist um alles kleiner, was unterwegs steuerfrei realisiert wurde.
Wie viel bringt das konkret?
Bei 50.000 Euro Anlagebetrag, 6 Prozent Wertsteigerung und zwanzig Jahren Haltedauer rund 4.731 Euro nach Steuern — bei 0,1 Prozent Handelsspanne und ohne Ordergebühr.
Der Betrag hängt kaum an der Depotgröße, solange der Buchgewinn den Freibetrag füllt: Bei 100.000 Euro sind es 4.769 Euro. Er hängt an der Zahl der genutzten Jahre.
Lohnt es sich bei kleinen Depots?
Nur eingeschränkt. Bei 10.000 Euro sinkt der Vorteil auf rund 3.047 Euro, weil der jährliche Buchgewinn den Freibetrag in den ersten Jahren nicht füllt.
Kritisch wird es bei Ordergebühren: Zweimal 15 Euro plus Spread können den Vorteil vollständig aufzehren. Bei gebührenfreien Depots entfällt dieses Gegenargument.
Ist das eine Steuerersparnis oder nur eine Verschiebung?
Eine echte Ersparnis, aber nicht aus dem Nichts: Genutzt wird ein Freibetrag, der andernfalls verfällt. Er steht jedes Kalenderjahr neu zur Verfügung und wird nicht vorgetragen.
Wer zwanzig Jahre nichts verkauft, nutzt ihn genau einmal — im Jahr des Verkaufs. Wer jährlich erntet, nutzt ihn zwanzigmal.
Darf ich denselben ETF sofort zurückkaufen?
Ja. Ein Wash-Sale-Verbot, wie es andere Staaten kennen, gibt es im deutschen Recht nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2020 ausdrücklich entschieden, dass der Verkauf von Wertpapieren und der zeitgleiche Wiederkauf derselben Papiere zum selben Kurs kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ist (VIII R 9/17).
Damit funktioniert das Verfahren so, wie es gedacht ist: Der Buchgewinn wird realisiert, der Freibetrag verbraucht, der Einstandswert steigt — und die Position steht am selben Tag wieder im Depot. Was bleibt, sind die tatsächlichen Kosten des Vorgangs: Ordergebühr und Handelsspanne, zweimal.
Wie wirkt sich das jährliche Ernten auf die FIFO-Reihenfolge aus?
Es dreht sie um. Verkauft wird nach dem FIFO-Prinzip immer die älteste Tranche — also die mit dem größten Buchgewinn. Wer jährlich erntet, greift damit jedes Mal die Anteile ab, die am längsten liegen, und stellt sie mit dem heutigen Kurs als neue, jüngste Tranche zurück ins Depot.
Nach einigen Jahren besteht der Bestand deshalb aus lauter jungen Tranchen mit hohen Einstandswerten. Das ist genau der Zweck, hat aber eine Nebenwirkung: Anteile aus der Zeit vor 2009 sollten von diesem Verfahren ausgenommen bleiben. Ihr Bestandsschutz ist mehr wert als jeder Freibetrag, und ein FIFO-Verkauf trifft sie zuerst.
Lässt sich der Freibetrag auch ohne Verkauf ausschöpfen?
Ja, und oft ohne jede Handlung. Die Vorabpauschale eines thesaurierenden Fonds ist ein Kapitalertrag und läuft gegen den Sparerpauschbetrag — bei einem größeren Depot füllt sie ihn schon allein. Ein ausschüttender Anteil im Depot tut dasselbe, planbarer und ohne Ordergebühr.
Das Ernten durch Verkauf ist deshalb nur für den Rest gedacht, der danach noch offen ist. Wer beides addiert, ohne hinzusehen, überschreitet den Freibetrag und zahlt auf den geernteten Gewinn dieselbe Steuer, die er vermeiden wollte — nur mit zwei Ordergebühren obendrauf. Die Reihenfolge lautet: erst nachsehen, was ohnehin anfällt, dann die Differenz ernten.
Was ist das Risiko dabei?
Der Kurs zwischen Verkauf und Rückkauf. Werden beide Orders am selben Handelstag ausgeführt, ist das Risiko klein, aber nicht null — bei volatilen Märkten kann die Differenz die Ersparnis übersteigen.
Das zweite Risiko ist die Rechtslage: Höhe des Pauschbetrags und Teilfreistellungssätze können sich ändern. Die Rechnung gilt für den heutigen Stand.
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