Assetklasse
Krypto & Staking
Die volatilste Klasse dieser Übersicht. Einen laufenden Ertrag gibt es allein über Staking oder Lending — und der wird in Coins gezahlt, nicht in Euro. Das ist ein Unterschied, der ganze Rechnungen kippen kann.
Ertrag
Staking und Lending, in Coins
Kosten
Handelsgebühr, Spread, Verwahrung
Risiko
Sehr hohe Volatilität, Totalverlust
Liquidität
Rund um die Uhr handelbar
Was kommt rein?
Der Besitz einer Kryptowährung allein erzeugt keinen Zahlungsstrom — insoweit gilt dasselbe wie bei Rohstoffen. Ein Ertrag entsteht nur über zwei Wege:
- Staking: Coins werden zur Absicherung des Netzwerks hinterlegt, die Vergütung erfolgt in derselben Währung.
- Lending: Coins werden gegen Zins verliehen — mit dem Ausfallrisiko der Gegenseite, ähnlich wie bei P2P-Krediten.
Der entscheidende Punkt wird in Renditeangaben regelmäßig verschwiegen: Eine Staking-Rendite ist eine Mengenangabe. Du hältst danach mehr Coins, nicht zwingend mehr Wert. Verliert der Coin im selben Zeitraum an Kurs, ist das Ergebnis in Euro negativ — trotz positiver Rendite in der Anzeige der Plattform.
Was geht ab?
Handelsgebühren, Spreads und je nach Netzwerk Transaktionsgebühren beim Bewegen der Coins. Bei Verwahrung über eine Plattform fallen oft keine direkten Gebühren an — dort verdient der Anbieter am Spread und am Staking-Anteil, den er einbehält.
Ein Kostenblock eigener Art ist der Aufwand für sichere Verwahrung: eine Hardware-Wallet, ein durchdachtes Backup der Wiederherstellungsphrase und die Disziplin, beides nicht zu verlieren.
Was kann schiefgehen?
Praktisch alles gleichzeitig — und die Risiken sind hier ungewöhnlich vielfältig:
| Risiko | Beschreibung |
|---|---|
| Kursrisiko | Schwankungen deutlich oberhalb dessen, was Aktienmärkte zeigen; Rückgänge um einen Großteil des Werts sind historisch mehrfach vorgekommen. |
| Plattformrisiko | Insolvenz oder Hack einer Handelsplattform; Guthaben dort sind rechtlich Forderungen, kein Eigentum an Coins. |
| Verwahrrisiko | Verlust des privaten Schlüssels bedeutet endgültigen Verlust — es gibt keine Stelle, die zurücksetzen kann. |
| Technisches Risiko | Fehler in Smart Contracts, Netzwerkspaltungen, bei Staking zusätzlich Strafmechanismen für Fehlverhalten des Validators. |
| Regulierungsrisiko | Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Behandlung sind in Bewegung. |
Beim Staking kommt hinzu, dass hinterlegte Coins je nach Netzwerk einer Sperrfrist unterliegen. Sie sind dann genau in dem Moment nicht verfügbar, in dem ein Kurssturz zum Handeln zwingen würde.
Wie schnell wieder raus?
Etablierte Kryptowährungen sind rund um die Uhr handelbar, auch an Wochenenden — die höchste nominelle Liquidität aller hier behandelten Klassen. Diese Verfügbarkeit ist zugleich eine Falle: Sie lädt zu Reaktionen auf kurzfristige Bewegungen ein.
Eingeschränkt wird sie durch Auszahlungslimits, Verifizierungsverfahren und die genannten Sperrfristen beim Staking.
Was der Fiskus nimmt
Kryptowährungen sind steuerlich keine Kapitalanlage im Sinne der Abgeltungsteuer, sondern andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter § 23 EStG.
Das hat zwei Konsequenzen: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei — ein Vorteil gegenüber Wertpapieren. Innerhalb der Frist gilt dagegen der persönliche Einkommensteuersatz, der über dem Abgeltungsteuersatz liegen kann. Staking-Erträge sind zusätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern.
Weil jede Transaktion einzeln dokumentiert werden muss, ist die Aufzeichnung hier aufwendiger als bei jeder anderen Anlageklasse. Wer viel handelt, sollte das vorher wissen.
Kryptowährungen sind hochspekulativ. Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich — durch Kursverfall, Ausfall einer Plattform oder Verlust der Zugangsschlüssel. Es besteht keine Einlagensicherung. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung und keine Kaufempfehlung.
Häufige Fragen
Was ist Staking?
Beim Staking hinterlegst du Coins, um ein Blockchain-Netzwerk abzusichern, und erhältst dafür eine Vergütung in derselben Kryptowährung. Es ist damit die einzige Form innerhalb dieser Anlageklasse, die einen laufenden Zuwachs erzeugt.
Wichtig ist die Bezugsgröße: Die Vergütung fällt in Coins an, nicht in Euro. Fällt der Kurs stärker, als die Menge wächst, steht am Ende trotz positiver Staking-Rendite ein Verlust.
Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?
Kryptowährungen gelten als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf fallen unter § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte — nicht unter die Abgeltungsteuer.
Daraus folgt: Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist wird er mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der deutlich über dem Abgeltungsteuersatz liegen kann.
Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?
Diese Sorge stammt aus einer früheren Auslegung. Die Finanzverwaltung hat inzwischen klargestellt, dass die Haltefrist bei Staking und Lending nicht auf zehn Jahre verlängert wird — es bleibt bei einem Jahr.
Die Staking-Erträge selbst sind davon unabhängig zu betrachten: Sie sind im Zeitpunkt des Zuflusses als sonstige Einkünfte zu versteuern. Die Rechtslage in diesem Bereich entwickelt sich weiter, daher lohnt eine Prüfung der aktuellen Verwaltungsauffassung.
Was bedeutet „not your keys, not your coins“?
Liegen Coins auf einer Handelsplattform, hältst du eine Forderung gegen diese Plattform — vergleichbar einem Guthaben. Bei Insolvenz oder Hack der Plattform kann dieser Anspruch wertlos werden.
Nur bei eigener Verwahrung mit eigenen Schlüsseln kontrollierst du die Coins unmittelbar. Damit verlagert sich das Risiko allerdings zu dir: Ein verlorener Schlüssel bedeutet einen endgültigen, nicht wiederherstellbaren Verlust.
Gibt es eine Einlagensicherung für Kryptoguthaben?
Nein. Weder Kursverluste noch der Ausfall einer Handelsplattform sind durch eine Einlagensicherung gedeckt. Es gibt keine staatliche Absicherung, wie sie für Bankeinlagen besteht.
Auch Versicherungen einzelner Anbieter decken typischerweise nur bestimmte Szenarien ab und ersetzen keine gesetzliche Sicherung.
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