Krypto & Staking
Stablecoins und Lending
Von Philipp Busch Aktualisiert am MiCAR und BMF-Schreiben zu Kryptowerten
Stablecoins wirken wie ein Konto in Dollar, und Lending wirkt wie ein Zinsangebot. Beide Eindrücke stimmen technisch nicht — und der Unterschied erklärt, warum die Zinsen so hoch sind.
Was einen Stablecoin stabil halten soll
Ein Stablecoin ist kein eigener Wertspeicher. Er ist ein Versprechen, dass eine Einheit jederzeit ungefähr so viel wert ist wie eine Einheit der Referenzwährung. Damit dieses Versprechen trägt, muss irgendwo etwas hinterlegt sein, das es deckt.
Die Kopplung entsteht nicht durch Technik, sondern durch Arbitrage. Fällt der Kurs unter die Referenz, lohnt es sich, günstig zu kaufen und beim Herausgeber einzulösen. Genau deshalb ist die Einlösbarkeit die zentrale Größe. Ist sie eingeschränkt, verliert der Mechanismus seine Kraft — und der Kurs kann sich lösen.
| Bauart | Was dahintersteht | Kritischer Punkt |
|---|---|---|
| Währungsbesichert | Bankguthaben und kurzlaufende Papiere beim Herausgeber | Bonität und Prüfbarkeit der Reserve |
| Kryptobesichert | Überbesicherung mit anderen Coins in einem Protokoll | Kurssturz der Sicherheiten, Zwangsverwertung |
| Algorithmisch | Steuerung der Menge über Regeln, wenig oder keine Deckung | Vertrauensverlust, sich selbst verstärkend |
Die drei Bauarten tragen denselben Namen und sind unterschiedliche Produkte. Bei der ersten prüft man einen Herausgeber, bei der zweiten ein Besicherungssystem, bei der dritten ein Regelwerk. Historisch haben mehrere Stablecoins ihre Kopplung zeitweise oder dauerhaft verloren.
Woher der Zins beim Lending kommt
Ein Zinsangebot auf einen Stablecoin sieht aus wie Tagesgeld mit besserer Kondition. Der wirtschaftliche Vorgang dahinter ist ein anderer: Die Coins werden an jemanden verliehen, der sie braucht.
Wer sie braucht, sind überwiegend Marktteilnehmer, die mit Hebel handeln wollen. Sie hinterlegen Sicherheiten und leihen sich Kapital, um eine größere Position zu halten. Der Zins, den sie zahlen, richtet sich nach der Nachfrage nach Hebel. Steigt die Nachfrage, steigt der Zins.
Damit ist klar, wofür der Zins bezahlt wird. Er ist keine Vergütung für Geduld, sondern der Preis für ein Risiko: dass die Gegenseite ausfällt, dass Sicherheiten in einem schnellen Kurssturz nicht rechtzeitig verwertet werden können, oder dass ein Vermittler dazwischen zusammenbricht. Dieselbe Frage stellt sich bei Rückkaufgarantien im P2P-Bereich: Eine Zusage ist nur so gut wie derjenige, der sie abgibt.
Ein Vergleich mit Tagesgeld und Festgeld macht den Unterschied greifbar. Dort ist der Schuldner eine beaufsichtigte Bank, der Betrag ist in Euro zugesagt, und es greift eine Einlagensicherung. Beim Lending fehlen alle drei Elemente.
Zentral oder dezentral — zwei Risikoarten
Beim zentralen Lending übergibst du die Coins einem Unternehmen. Es entscheidet, an wen weiterverliehen wird, und es haftet für die Rückgabe. Was dort schiefgehen kann, ist ein klassisches Unternehmensrisiko: fehlerhafte Risikosteuerung, Insolvenz, Auszahlungsstopp. Die Coins liegen dabei nicht in eigener Verwahrung, wie Börse oder eigene Wallet beschreibt.
Beim dezentralen Lending übernimmt ein Smart Contract die Vergabe. Kreditnehmer hinterlegen Sicherheiten, das Protokoll verwertet sie automatisch, wenn die Deckung unter eine Schwelle fällt. Das Risiko verlagert sich auf drei Punkte: Fehler im Programmcode, Fehlfunktionen der Preisversorgung und die Frage, wer das Protokoll ändern darf.
Beide Varianten haben gemeinsam, dass die Rendite in Coins gemessen wird. Bei einem Stablecoin fällt das kaum auf, solange die Kopplung hält. Löst sie sich, wird aus dem vermeintlichen Zinskonto eine offene Position.
Was beim Verlust der Kopplung passiert
„Der Coin verliert seine Bindung“ klingt nach einem Kursereignis. In der Praxis ist es eine Abfolge, und ihre Reihenfolge entscheidet darüber, ob man noch handeln kann.
Zuerst weicht der Handelskurs ab — meist um Bruchteile eines Prozents, und meist an einem Handelsplatz früher als an den anderen. Dann steigt die Zahl derer, die einlösen wollen. Erst danach zeigt sich, ob die Einlösung tatsächlich funktioniert: Wird sie ausgesetzt, verzögert oder auf große Beträge beschränkt, ist der Rücktausch für Privatanleger praktisch geschlossen, während der Handel weiterläuft.
Daraus folgt der unbequeme Teil. Wer in dieser Lage aussteigen will, verkauft am Markt und nimmt den Abschlag mit — die Einlösung zum Nennwert steht ihm gerade nicht offen. Die Frage vor dem Kauf lautet deshalb nicht, ob ein Coin gedeckt ist, sondern wer die Einlösung unter welchen Bedingungen zusagt und was passiert, wenn viele gleichzeitig davon Gebrauch machen.
Ein Nebeneffekt betrifft das Lending: Verliert der verliehene Coin seine Bindung, wird der Rückzug aus dem Angebot regelmäßig genau dann beschränkt, wenn er gebraucht würde. Zins und Einlösbarkeit hängen also am selben Ereignis.
Was steuerlich anfällt
Erträge aus dem Verleihen von Kryptowährungen sind bei Zufluss zu erfassen. Die Systematik entspricht der bei Staking-Erträgen: Besteuert wird, was zufließt, nicht ein späterer Gewinn. Ausführlich steht das unter Staking-Erträge versteuern.
Die Folge ist dieselbe unangenehme Konstellation. Fällt der Coin nach dem Zufluss oder fällt die Gegenseite aus, bleibt die Steuer auf den Zufluss bestehen. Ein Verlust auf der Kapitalseite gleicht sie nicht automatisch aus, weil beide unterschiedlichen Einkunftsarten zugeordnet sein können.
Die frühere Sorge, Lending verlängere die Haltefrist für die verliehenen Coins auf zehn Jahre, hat die Finanzverwaltung ausgeräumt. Es bleibt bei einem Jahr. Die Verwaltungsauffassung zu Krypto entwickelt sich allerdings weiter, und die Einordnung im Einzelfall hängt an der konkreten Ausgestaltung des Produkts. Beides gehört am geltenden Stand geprüft.
Der Emittent darf gar nicht verzinsen
Ein Punkt fehlt in fast jeder Darstellung und ordnet die ganze Frage neu: Nach europäischem Recht darf der Herausgeber eines Stablecoins seinen Inhabern für die Haltedauer keine Zinsen gewähren. Die MiCAR untersagt das ausdrücklich, und zwar sowohl für wertreferenzierte Token als auch für E-Geld-Token — mit der Begründung, solche Token sollten nicht als Wertaufbewahrungsmittel dienen.
Daraus folgt eine Feststellung, die jede Renditeangabe einordnet: Ein Stablecoin verzinst sich nicht. Wer eine Rendite auf einen Stablecoin angeboten bekommt, bekommt sie nicht vom Token, sondern von einer dritten Stelle, die damit etwas anderes tut. Der Ertrag stammt aus Verleihen, aus einem Protokoll oder aus dem Geschäft der Plattform — und trägt genau das Risiko dieser Verwendung.
Praktisch heißt das, die Werbeaussage in zwei Fragen zu zerlegen: Welche Stelle zahlt, und woraus? Bleibt die zweite Antwort im Vagen, ist das keine Lücke in der Kommunikation, sondern das eigentliche Produktmerkmal. Die Reserven, die den Kurs stabil halten sollen, liegen zudem beim Emittenten und nicht bei dir; die Zinserträge daraus gehören ihm.
Die Unterscheidung erklärt auch, warum manche Angebote in der Oberfläche wie ein Tagesgeldkonto aussehen. Der Aufbau ist derselbe wie bei einem Guthaben auf einer Handelsplattform, das Börse oder eigene Wallet beschreibt: Du hältst eine Forderung. Anders als beim Bankkonto steht dahinter keine Einlagensicherung, sondern die Bonität eines Unternehmens.
Warum der Zins so hoch ist
Die Frage lässt sich umdrehen und wird dann leichter: Warum sollte jemand acht Prozent für Kapital zahlen, das er auch bei einer Bank zu deutlich weniger bekäme? Die Antwort ist in aller Regel, dass er es dort nicht bekäme — weil die Sicherheiten, der Zweck oder die Gegenpartei einer Bankprüfung nicht standhielten.
Ein Zins ist immer der Preis für Risiko und Zeit. Liegt er weit über dem Marktniveau, ist nicht der Zins großzügig, sondern das Risiko groß. Bei Lending-Angeboten ist es meist eine Kombination aus drei Quellen: der Bonität der Gegenpartei, der Werthaltigkeit der hinterlegten Sicherheiten und — bei dezentralen Angeboten — der Fehlerfreiheit des Programmcodes, der alles abwickelt.
Der entscheidende Unterschied zum Bankkonto ist dabei nicht die Höhe, sondern das Fehlen der Einlagensicherung. Fällt eine Bank aus, greift bis 100.000 Euro eine gesetzliche Deckung. Fällt eine Lending-Plattform aus, greift nichts — der Anspruch steht dann in der Insolvenztabelle, sofern es überhaupt eine gibt.
Wer solche Angebote nutzt, sollte den Betrag deshalb wie eine unternehmerische Beteiligung behandeln und nicht wie eine Einlage: als Position, deren Totalausfall eingeplant ist. Dieselbe Logik gilt bei P2P-Plattformen, wo die Mechanik ähnlich und die Erfahrung länger dokumentiert ist.
Stablecoins können ihre Kopplung verlieren, Lending-Anbieter und -Protokolle können ausfallen. Eine Einlagensicherung besteht nicht, ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Steuerliche Angaben beziehen sich auf Privatanleger in Deutschland und beschreiben die Systematik, nicht den Einzelfall. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Anlage- oder Steuerberatung.
Rechtsquellen
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) Märkte für Kryptowerte: wertreferenzierte Token brauchen eine Zulassung der BaFin, E-Geld-Token dürfen nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute ausgeben; beide verlangen ein Kryptowerte-Whitepaper Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR), Erwägungsgründe 58 und 68 Verbot der Zinsgewährung: Emittenten und Kryptowerte-Dienstleister gewähren Inhabern wertreferenzierter Token und von E-Geld-Token keine Zinsen für die Haltedauer Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 5 EStG Privates Veräußerungsgeschäft mit Jahresfrist; Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr — gilt auch für den Rücktausch eines Stablecoins in Euro Bundesministerium der Justiz
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025 Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte — Verwaltungsauffassung zu Lending und laufenden Erträgen Bundesministerium der Finanzen
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 23.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. MiCAR stellt Anforderungen an Emittenten und Dienstleister. Eine Einlagensicherung für Halter folgt daraus nicht.
Häufige Fragen
Was ist ein Stablecoin?
Ein Stablecoin ist eine Kryptowährung, deren Kurs an eine Referenz gekoppelt sein soll — meist an eine Währung wie den US-Dollar. Die Kopplung ist ein Versprechen, kein Naturgesetz.
Wie belastbar sie ist, hängt an der Bauart. Entscheidend ist, was hinterlegt ist, wer es verwahrt und ob es jederzeit prüfbar und einlösbar ist.
Sind Stablecoins so sicher wie ein Bankguthaben?
Nein. Es gibt keine Einlagensicherung, und der Halter hat kein gesichertes Guthaben, sondern einen Anspruch gegen den Herausgeber oder ein Protokoll.
Historisch haben mehrere Stablecoins ihre Kopplung zeitweise oder dauerhaft verloren. Der Begriff „stabil“ beschreibt ein Ziel, keine Garantie.
Woher kommen die Zinsen beim Krypto-Lending?
Aus der Nachfrage nach geliehenen Coins. Wer mit Hebel handeln will, borgt sich Kapital und zahlt dafür — dieser Zins wird an die Verleiher weitergegeben.
Hohe Zinsen sind damit ein Preis für Risiko, nicht für Geduld. Sie steigen, wenn die Nachfrage nach Hebel steigt, und fallen genauso schnell wieder.
Kann ein Stablecoin einen steuerpflichtigen Gewinn erzeugen?
Ja, und zwar genau dann, wenn er tut, was er soll. Ein Dollar-Stablecoin hält den Dollarkurs — gegenüber dem Euro schwankt er deshalb mit dem Wechselkurs. Wer zu 0,90 Euro kauft und bei 0,95 Euro zurücktauscht, hat einen Veräußerungsgewinn erzielt, obwohl die Kopplung nie gewackelt hat.
Steuerlich ist das ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG: steuerpflichtig innerhalb eines Jahres, danach nicht mehr. Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen — eine Freigrenze, kein Freibetrag: Ein Euro darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig.
Sind Stablecoins in der EU reguliert?
Seit dem 30. Juni 2024 ja. Die MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 erfasst Stablecoins in zwei Formen: E-Geld-Token, die eine einzelne amtliche Währung abbilden, und wertreferenzierte Token, die sich auf einen Korb stützen. Die Anforderungen unterscheiden sich: Wertreferenzierte Token setzen eine Zulassung der BaFin voraus, E-Geld-Token dürfen von vornherein nur Kreditinstitute und E-Geld-Institute ausgeben. Ein Kryptowerte-Whitepaper ist in beiden Fällen vorgeschrieben.
Was diese Regulierung nicht ist: eine Einlagensicherung. Sie stellt Anforderungen an den Herausgeber, sie garantiert dem Halter nichts. Praktisch sichtbar wird sie an anderer Stelle — Stablecoins ohne Zulassung wurden von lizenzierten Handelsplätzen für EU-Kunden eingeschränkt oder entfernt. Ein Coin kann also handelbar bleiben und trotzdem an der eigenen Börse verschwinden.
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Börse oder eigene Wallet?
Auf der Plattform hältst du eine Forderung, in der eigenen Wallet die Coins — und die volle Verantwortung.
Risiko
Staking-Erträge versteuern
Besteuert wird der Zufluss, nicht der Gewinn. Fällt der Kurs danach, bleibt die Steuer trotzdem stehen.
Steuern
Kryptoanteil im Portfolio
Die Position so groß wählen, dass ein Totalverlust den Plan nicht kippt — Zielquote, Rebalancing und die Grenze zur Spekulation.
Praxis