P2P-Kredite
P2P-Erträge versteuern
Von Philipp Busch Aktualisiert am
Bei kaum einer Anlageklasse klaffen steuerliches und wirtschaftliches Ergebnis so weit auseinander. Wer das nicht einrechnet, hält eine Anlage für rentabel, die es nach Steuern nicht ist.
Die Grundregel
Zinsen aus P2P-Krediten sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Darauf fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an — dieselben Sätze wie auf Zinsen einer inländischen Bank.
Der Unterschied liegt im Verfahren: Eine deutsche Bank behält die Steuer automatisch ein. Eine ausländische Plattform tut das nicht. Die Erträge musst du selbst erklären.
Die Schieflage bei Ausfällen
Hier liegt der eigentliche Punkt. Vereinnahmte Zinsen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Der Ausfall einer Kapitalforderung unterliegt dagegen einer gesetzlichen Beschränkung bei der Verlustverrechnung — er mindert die Steuerbemessung also nicht in gleichem Umfang, wie er das Vermögen mindert.
Die Folge ist eine Rechnung, die sich schief anfühlt und es auch ist:
| Größe | Wirtschaftlich | Steuerlich |
|---|---|---|
| Vereinnahmte Zinsen | Ertrag | voll steuerpflichtig |
| Ausgefallene Forderungen | Verlust in voller Höhe | nur mit Nachweis der Endgültigkeit |
| Ergebnis | Zinsen minus Ausfälle | im Ergebnis näher an den Zinsen |
Bei niedrigen Ausfallquoten fällt das kaum ins Gewicht. Steigen die Ausfälle, kann die Steuerlast den wirtschaftlichen Gewinn übersteigen — die effektive Steuerquote liegt dann über 100 Prozent, und eine vor Steuern rentable Anlage endet nach Steuern im Minus.
Wie groß dieser Effekt bei deinen Annahmen ausfällt, zeigt der P2P-Rechner. Er weist die effektive Steuerquote gesondert aus und lässt sich per Schalter mit und ohne Verlustverrechnung vergleichen.
Der praktische Ablauf
- Jahresbericht der Plattform für das Kalenderjahr sichern, ergänzt um Kontoauszüge.
- Zinserträge von Tilgungsrückflüssen trennen — nur die Zinsen sind Ertrag, die Tilgung ist Rückzahlung des eigenen Kapitals.
- Erträge in der Anlage KAP angeben, in der Zeile für Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug.
- Gegebenenfalls im Ausland einbehaltene Quellensteuer mit Nachweis geltend machen.
Der Sparerpauschbetrag täuscht am Anfang
Bei kleinen Anlagesummen deckt der Sparerpauschbetrag die Zinserträge oft vollständig ab. Die steuerliche Schieflage bleibt dadurch unsichtbar — und wird beim späteren Aufstocken der Position übersehen.
Wer eine größere Position plant, sollte die Rechnung deshalb gleich mit dem Zielbetrag aufmachen. Zu beachten ist außerdem: Der Pauschbetrag steht insgesamt nur einmal zur Verfügung und wird mit allen anderen Kapitalerträgen geteilt. Näheres unter Freistellungsauftrag.
Aufbewahrung nicht unterschätzen
Plattformen bauen ihre Berichte unterschiedlich auf, ändern Formate und schließen im Extremfall Konten. Wer Jahre später einen Nachweis braucht, steht ohne lokale Sicherung schlecht da. Die Unterlagen zeitnah zu sichern, kostet Minuten und erspart im Zweifel eine Schätzung durch das Finanzamt.
Warum die Steuer den Ertrag übersteigen kann
Bei den meisten Anlagen wird besteuert, was unter dem Strich übrig bleibt. Bei P2P-Krediten ist das nicht selbstverständlich, und daraus entsteht der unangenehmste Effekt dieser Anlageklasse.
Zinsen fließen laufend zu und sind als Kapitalerträge steuerpflichtig. Ein Kreditausfall ist dagegen ein Verlust auf der Kapitalseite, und dessen steuerliche Behandlung ist eine andere Frage — er verrechnet sich nicht automatisch mit den vereinnahmten Zinsen. Wer 1.000 Euro Zinsen erhält und gleichzeitig 800 Euro Kapital verliert, hat wirtschaftlich 200 Euro verdient, versteuert aber möglicherweise 1.000.
| Jahr | Zinsen | Ausfälle | Wirtschaftlich | Steuer auf die Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| Ruhiges Jahr | 1.000 € | 200 € | 800 € | 264 € |
| Schlechtes Jahr | 1.000 € | 800 € | 200 € | 264 € |
| Krisenjahr | 1.000 € | 1.400 € | −400 € | 264 € |
Die letzte Zeile ist der Fall, den kein Renditerechner der Plattformen zeigt: wirtschaftlich ein Verlust, steuerlich trotzdem eine Zahlung. Die Steuer hängt an den Zinsen, nicht am Ergebnis.
Für die Praxis heißt das zweierlei. Erstens gehört die Steuer in jede Renditerechnung vor dem Abzug der Ausfälle — die Systematik steht unter Nettorendite berechnen. Zweitens sollte man die konkrete Behandlung der eigenen Konstellation klären, bevor größere Beträge fließen; sie hängt an der Rechtsform der Forderung und ist nicht für alle Plattformen gleich.
Praktisch gehört dazu eine saubere Aufstellung: Zinserträge je Plattform und Jahr, dazu Ausfälle mit Datum und Betrag. Die Plattformen liefern Jahresübersichten in sehr unterschiedlicher Qualität, und wer sie erst im Frühjahr zusammensucht, findet ältere Daten oft nicht mehr vollständig. Ein Export am Jahresende erspart die Suche.
Der zweite praktische Punkt betrifft die Währung: Läuft ein Konto nicht in Euro, kommen Umrechnungen zum jeweiligen Zeitpunkt hinzu — was den Aufwand erhöht, ohne am Ergebnis viel zu ändern.
Dieser Text beschreibt den steuerlichen Rahmen in Deutschland nach dem Stand Juli 2026 und nennt bewusst keine konkreten Beträge, da Sätze und Freibeträge sich ändern. Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Forderungsausfällen ist gesetzlich geregelt und wird gerichtlich fortentwickelt; für die Anwendung auf deinen Fall ist steuerlicher Rat einzuholen. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.
Rechtsquellen
- § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen — unabhängig von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Forderung Bundesministerium der Justiz
- § 20 Abs. 6 EStG Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie mindern Kapitalerträge der Folgejahre Bundesministerium der Justiz
- § 32d Abs. 1 EStG Gesonderter Steuertarif von 25 Prozent für Einkünfte aus Kapitalvermögen, vermindert um anrechenbare ausländische Steuer und den Kirchensteuereffekt Bundesministerium der Justiz
- § 32d Abs. 3 EStG Kapitalerträge ohne Steuerabzug sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben; eine Veranlagung ist ungeachtet des § 46 Abs. 2 durchzuführen — der Grund für die Anlage KAP bei P2P Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 11.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Die Liste nennt die Normen hinter diesem Text, nicht den Einzelfall. Die Einordnung hängt an der konkreten Ausgestaltung und gehört im Zweifel fachlich geprüft.
Häufige Fragen
Wie werden P2P-Zinsen in Deutschland versteuert?
Zinsen aus P2P-Krediten zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Da die meisten Plattformen im Ausland sitzen, führen sie keine deutsche Steuer ab. Die Erträge sind selbst in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Kann ich Verluste aus P2P-Krediten steuerlich absetzen?
Nur eingeschränkt. Der Ausfall einer Kapitalforderung unterliegt einer gesetzlichen Beschränkung bei der Verlustverrechnung — anders als etwa ein Kursverlust bei Wertpapieren.
Praktisch bedeutet das: Auf vereinnahmte Zinsen fällt Steuer an, während gleichzeitig eingetretene Ausfälle sie nicht in gleichem Umfang mindern. Wie die Regelung in deinem Fall anzuwenden ist, gehört in die Hand einer steuerberatenden Person.
Was ist die Anlage KAP und wann brauche ich sie?
Die Anlage KAP ist der Teil der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie wird gebraucht, wenn Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug zugeflossen sind — genau der Fall bei ausländischen P2P-Plattformen.
Anzugeben sind die Zinserträge des Kalenderjahres. Grundlage ist üblicherweise der Jahressteuerbericht oder Kontoauszug der Plattform; er sollte aufbewahrt werden.
Gilt der Sparerpauschbetrag auch für P2P-Erträge?
Ja. Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und damit auch für P2P-Zinsen.
Bei ausländischen Plattformen wirkt er allerdings nicht automatisch über einen Freistellungsauftrag, sondern erst über die Steuererklärung. Er steht insgesamt nur einmal zur Verfügung und wird mit inländischen Erträgen geteilt.
Was passiert bei Quellensteuer im Ausland?
Manche Länder erheben auf Zinszahlungen eine Quellensteuer. Ob und in welcher Höhe sie auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Für die Anrechnung sind Nachweise nötig, die manche Plattformen nur eingeschränkt liefern. Bei kleineren Beträgen steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Ergebnis.
Wie dokumentiere ich P2P-Erträge richtig?
Sinnvoll ist, für jedes Kalenderjahr den Jahresbericht der Plattform zu sichern, ergänzt um Kontoauszüge. Wichtig ist die Trennung zwischen Zinserträgen, Tilgungsrückflüssen und Ausfällen — nur die Zinsen sind Ertrag.
Weil Plattformen ihre Berichte unterschiedlich aufbauen und Konten auch geschlossen werden können, sollten die Unterlagen zeitnah und lokal gesichert werden.
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