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Immobilien

Instandhaltung und Verwaltung

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„Die Nebenkosten zahlt der Mieter" — das stimmt für den größten Teil und führt trotzdem in die Irre. Instandhaltung und Verwaltung kosten im Referenzfall ein Fünftel der Mieteinnahmen und ist der Hauptgrund für den Abstand zwischen Brutto- und Nettorendite.

Was umlagefähig ist und was nicht

Die Trennlinie verläuft entlang der Betriebskostenverordnung. Umlagefähig sind die laufenden Kosten des Betriebs; beim Eigentümer bleibt, was mit Substanz und Organisation zu tun hat.

Posten Wer zahlt Bemerkung
Heizung, Wasser, Müll Mieter Betriebskosten, bei wirksamer Vereinbarung umlagefähig
Grundsteuer Mieter Umlagefähig, bleibt aber Zahlungspflicht des Eigentümers
Instandhaltung, Reparaturen Eigentümer Nicht umlagefähig
Verwaltung Eigentümer Nicht umlagefähig
Mietausfallwagnis Eigentümer Kalkulatorisch, kein Rechnungsposten
Übersicht der nicht umlagefähigen Posten bei einer vermieteten Wohnung: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklage und das kalkulatorische Mietausfallwagnis. Sie mindern die Rendite, tauchen in der Bruttomietrendite aber nicht auf.
Drei Posten, die der Vermieter trägt — sie stehen in keiner Bruttomietrendite. CC BY 4.0

Die drei Posten im Referenzfall

Der Referenzfall dieser Serie — 70 Quadratmeter, 750 Euro Kaltmiete — rechnet mit folgenden Ansätzen:

Posten Ansatz Im Jahr
Nicht umlagefähige Bewirtschaftung 60 € im Monat 720 €
Verwaltung 25 € im Monat 300 €
Instandhaltungsrücklage 12 € je m² und Jahr 840 €
Summe — 1.860 €

Gegenüber 8.820 Euro Mieteinnahmen nach Ausfallwagnis sind das 21 Prozent. Die Nettomietrendite fällt dadurch von 3,21 auf 2,48 Prozent — der zweite große Abschlag nach den Kaufnebenkosten.

Warum die Rücklage keine Willkür ist

Ein Dach hält Jahrzehnte, eine Heizung deutlich kürzer, Fenster liegen dazwischen. Keine dieser Maßnahmen fällt jährlich an — aber alle fallen irgendwann an. Die Rücklage übersetzt seltene große Beträge in einen jährlichen Ansatz.

Wer sie weglässt, hat in den ersten Jahren eine schönere Rechnung und später ein Liquiditätsproblem. Das ist der häufigste Fehler in Kalkulationen, die „aufgehen": Sie enthalten Zins, Tilgung und Verwaltung, aber keinen Cent für das Dach.

Die Höhe hängt an Baujahr und Zustand. Für ein saniertes Objekt ist ein niedrigerer Ansatz vertretbar, für ein unsaniertes Nachkriegsgebäude ein deutlich höherer. Wer ein konkretes Objekt prüft, ersetzt den Pauschalwert am besten durch die anstehenden Maßnahmen der nächsten zehn Jahre, grob geschätzt und durch zehn geteilt.

Rücklage und Steuer sind zwei Paar Schuhe

Steuerlich absetzbar ist die durchgeführte Maßnahme, nicht das Zurücklegen von Geld. Wer 840 Euro jährlich beiseitelegt und im achten Jahr 6.720 Euro verbaut, hat sieben Jahre lang keinen Abzug und dann einen großen.

Für die Cashflow-Rechnung ist trotzdem der jährliche Ansatz richtig, weil er die tatsächliche wirtschaftliche Belastung abbildet. Und für die Steuerplanung ist der große Betrag im achten Jahr relevant: Er kann auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden — und er zählt in die 15-Prozent-Grenze, wenn er in die ersten drei Jahre nach dem Kauf fällt.

Was bei Eigentumswohnungen dazukommt

Bei einer Eigentumswohnung entscheidet nicht der Eigentümer allein, sondern die Gemeinschaft. Das Hausgeld enthält drei Bestandteile: die umlagefähigen Betriebskosten, den nicht umlagefähigen Verwaltungsanteil und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft.

Der letzte Punkt ist doppeldeutig. Einerseits ist die Rücklage sinnvoll, weil sie große Maßnahmen vorfinanziert. Andererseits gehört das Geld dann der Gemeinschaft, nicht mehr dem einzelnen Eigentümer — beim Verkauf geht der Anteil mit über und wird üblicherweise nicht gesondert vergütet.

Vor dem Kauf lohnt daher ein Blick in drei Unterlagen: die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und den Stand der Erhaltungsrücklage. Beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Maßnahmen sind faktisch eine Verbindlichkeit, die im Kaufpreis selten auftaucht. Eine anstehende Fassaden- oder Dachsanierung kann pro Einheit einen fünfstelligen Betrag bedeuten — als Sonderumlage, zusätzlich zur eigenen Kalkulation.

Der Unterschied zwischen Ansatz und Wirklichkeit

Der Referenzfall rechnet mit gleichmäßigen 1.860 Euro im Jahr. Real fällt dieser Betrag nie gleichmäßig an: In den ersten Jahren nach einer Sanierung liegt er deutlich darunter, in einem Jahr mit Heizungstausch weit darüber.

Für die Renditerechnung ist der Durchschnitt richtig, für die Liquiditätsplanung nicht. Wer beides gleichsetzt, hat im Jahr der großen Maßnahme ein Problem — insbesondere dann, wenn der laufende Cashflow ohnehin negativ ist. Eine getrennt geführte Rücklage auf einem eigenen Konto ist deshalb kein Formalismus, sondern die praktische Umsetzung genau dieser Zahl.

Wo sich tatsächlich sparen lässt

Nachrechnen

Bewirtschaftung, Verwaltung und Rücklage sind im Immobilienrechner einzeln einstellbar; die Wirkung auf Nettomietrendite und Cashflow wird sofort sichtbar.

Risikohinweis

Die Ansätze sind Annahmen des Referenzfalls und keine Empfehlung für ein konkretes Objekt; tatsächliche Kosten hängen von Zustand, Baujahr und Verwaltung ab. Welche Betriebskosten umlagefähig sind, richtet sich nach Mietvertrag und geltendem Recht. Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Rechtsquellen

  • § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten Bundesministerium der Justiz
  • § 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten Bundesministerium der Justiz

Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 04.09.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab.

Häufige Fragen

Wer zahlt Kleinreparaturen — Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich der Vermieter, denn Instandhaltung ist seine Pflicht. Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann einen Teil auf den Mieter verlagern, muss dafür aber eng gefasst sein: Sie darf nur Gegenstände erfassen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, und braucht sowohl eine Obergrenze je Reparatur als auch eine Jahresobergrenze.

Fehlt eine der beiden Grenzen oder ist sie zu hoch angesetzt, ist die Klausel insgesamt unwirksam — dann zahlt der Vermieter auch die kleinen Beträge, die sonst umlegbar gewesen wären. Und eine Klausel, die dem Mieter die Reparatur selbst aufträgt statt nur die Kosten, hält ohnehin nicht. Für die Kalkulation heißt das: Der Posten lässt sich verkleinern, nicht wegverhandeln.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Gebräuchlich ist ein Ansatz je Quadratmeter und Jahr; der Referenzfall dieser Serie rechnet mit 12 Euro. Bei 70 Quadratmetern sind das 840 Euro jährlich.

Die sinnvolle Höhe hängt an Baujahr, Zustand und Ausstattung. Bei älteren Objekten mit anstehenden großen Maßnahmen ist der Ansatz deutlich höher zu wählen — eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht.

Was kostet die Verwaltung?

Bei Eigentumswohnungen fällt Hausgeld an, dessen nicht umlagefähiger Teil beim Eigentümer bleibt — typischerweise das Verwalterhonorar und der Anteil für die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft.

Der Referenzfall rechnet mit 25 Euro im Monat. Wer selbst verwaltet, spart das Honorar und zahlt mit Zeit — die in einer ehrlichen Rechnung ebenfalls einen Preis hat.

Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?

Ja, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung — anders als die Tilgung. Sie mindern damit das steuerliche Ergebnis und wirken über den Grenzsteuersatz.

Die kalkulatorische Rücklage ist davon zu unterscheiden: Absetzbar ist erst die tatsächlich durchgeführte Erhaltungsmaßnahme, nicht das Zurücklegen von Geld dafür.

Wie stark wirken die Bewirtschaftungskosten auf die Rendite?

Im Referenzfall summieren sie sich auf 1.860 Euro im Jahr gegenüber 8.820 Euro Mieteinnahmen — also gut ein Fünftel. Die Nettomietrendite sinkt dadurch von 3,21 auf 2,48 Prozent.

Sie sind damit nach den Zinsen der größte Posten der laufenden Rechnung und der einzige, der über die Jahre aktiv beeinflussbar bleibt.