Kredite
Effektiver Jahreszins
Von Philipp Busch Aktualisiert am
Der Sollzins ist der Preis für das geliehene Geld. Der effektive Jahreszins ist der Preis des Kredits. Zwischen beiden liegen Posten, die im Zinssatz nicht auftauchen — und eine Rechenregel, die überrascht.
Was die Zahl eigentlich beschreibt
Ein Kredit ist eine Zahlungsreihe: Am Anfang fließt Geld zum Kreditnehmer, danach fließt es in Raten zurück. Der effektive Jahreszins ist der Zinssatz, bei dem beide Seiten sich genau ausgleichen — die abgezinste Summe aller Rückzahlungen entspricht dem, was ausgezahlt wurde.
Diese Definition hat eine praktische Folge: Alles, was den ausgezahlten Betrag mindert oder die Rückzahlungen erhöht, hebt den Effektivzins. Ob ein Kostenposten „Zins", „Entgelt" oder „Prämie" heißt, spielt keine Rolle. Es ist dieselbe Rechnung, mit der auf der Anlegerseite die Rendite bis Fälligkeit einer Anleihe bestimmt wird — nur mit umgekehrtem Vorzeichen.
Der Aufschlag, der niemandem gehört
Ein Ratenkredit über 10.000 Euro, 5,00 Prozent Sollzins, vier Jahre Laufzeit, keinerlei Gebühren. Der effektive Jahreszins beträgt trotzdem 5,12 Prozent.
Der Grund ist die monatliche Verrechnung. Der Sollzins wird durch zwölf geteilt und Monat für Monat auf die Restschuld angewandt; über ein Jahr hinweg wirkt dabei der Zinseszins. Aus 5,00 Prozent nominal werden so 5,12 Prozent effektiv. Dieser Aufschlag ist keine Gebühr und geht an niemanden — er ist eine Eigenschaft der Rechnung und tritt bei jedem Kredit auf.
Was den Zins darüber hinaus hebt
Interessant wird es bei den Kosten, die im Sollzins fehlen. Alle drei Zeilen unten betreffen denselben Kredit: 15.000 Euro, 6,5 Prozent Sollzins, 60 Monate.
| Zusatzkosten | Rate | Effektivzins | Kosten insgesamt |
|---|---|---|---|
| keine | 293,49 € | 6,70 % | 2.610 € |
| 2 % Bearbeitungsentgelt | 299,36 € | 7,58 % | 2.962 € |
| 3 % Bearbeitungsentgelt | 302,30 € | 8,02 % | 3.138 € |
| Restschuldversicherung 1.200 € | 316,97 € | 10,21 % | 4.018 € |
Eigene Berechnung mit dem Kreditrechner, Nebenkosten mitfinanziert.
Die letzte Zeile zeigt den Punkt, um den es geht: Der Sollzins ist unverändert 6,5 Prozent, die tatsächliche Belastung hat sich um mehr als die Hälfte erhöht. Verantwortlich ist der Mechanismus der Mitfinanzierung — die Prämie wird nicht bezahlt, sondern geliehen, und auf das geliehene Geld fallen wieder Zinsen an.
Was bewusst draußen bleibt
Der effektive Jahreszins beschreibt den vertragsgemäßen Verlauf. Kosten, die erst bei einer Störung entstehen, gehören deshalb nicht hinein:
- Verzugszinsen und Mahnkosten. Sie können den tatsächlichen Preis erheblich verändern, treten aber nur ein, wenn eine Rate ausfällt.
- Kosten einer vorzeitigen Ablösung. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Folge einer Entscheidung, die bei Vertragsschluss nicht feststeht.
- Echte Zusatzleistungen. Eine Versicherung, die tatsächlich freiwillig ist und deren Ablehnung die Konditionen nicht verändert, bleibt außen vor. Der Streitpunkt ist regelmäßig, ob sie das wirklich ist.
Daraus folgt eine unbequeme Einschränkung: Der Effektivzins ist die beste verfügbare Vergleichszahl, aber er beschreibt nur den Fall, in dem alles nach Plan läuft.
Gleiche Zahl, andere Kosten
Der Effektivzins vergleicht Preise, nicht Belastungen. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können völlig verschieden teuer sein — der Unterschied liegt in der Laufzeit, und die geht in die Zahl nicht ein. Derselbe Kredit über 15.000 Euro zu 6,5 % Sollzins:
| Laufzeit | Rate | Effektivzins | Zinskosten gesamt |
|---|---|---|---|
| 24 Monate | 668,19 € | 6,70 % | 1.037 € |
| 60 Monate | 293,49 € | 6,70 % | 2.610 € |
| 84 Monate | 222,74 € | 6,70 % | 3.710 € |
| 120 Monate | 170,32 € | 6,70 % | 5.439 € |
Eigene Berechnung mit dem Kreditrechner. In allen vier Zeilen identischer Sollzins, identischer Effektivzins, keine Nebenkosten.
Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen 4.402 Euro, ohne dass sich die Vergleichszahl um ein Hundertstel bewegt. Der Effektivzins ist also die richtige Antwort auf die Frage „Welches Angebot ist günstiger?“ — und die falsche auf die Frage „Was kostet mich das?“. Für die zweite zählt die Summe aller Raten.
Genau hier setzt das übliche Verkaufsgespräch an: Es dreht sich um die Rate, weil die Rate mit jeder Verlängerung sinkt. Wer eine Kreditentscheidung trifft, braucht deshalb beide Zahlen nebeneinander — den Effektivzins, um Angebote zu sortieren, und die Gesamtsumme, um über die Laufzeit zu entscheiden. Dieselbe Falle beschreibt der Abschnitt zum Laufzeiteffekt unter Umschuldung rechnen.
Ein Nebeneffekt daraus ist nützlich: Weil der Effektivzins von der Laufzeit unabhängig ist, lassen sich Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten trotzdem vergleichen. Ein Angebot über 84 Monate zu 6,70 % ist preislich dasselbe wie eines über 24 Monate zu 6,70 % — nur die Entscheidung, wie lange man zahlt, ist eine andere und getrennt zu treffen.
Wie er in der Werbung zu lesen ist
Wer mit Zinssätzen wirbt, muss den effektiven Jahreszins mindestens so hervorheben wie jeden anderen Zinssatz, und die Pflichtangaben an einem repräsentativen Beispiel zeigen. Dieses Beispiel ist keine Zierde: Es muss einem Satz entsprechen, zu dem mindestens zwei Drittel der auf die Werbung hin geschlossenen Verträge zustande kommen.
Praktisch heißt das: Der große Zinssatz in der Anzeige ist die Untergrenze für wenige, das repräsentative Beispiel beschreibt den üblichen Fall. Warum beide Zahlen so weit auseinanderliegen können, steht unter Bonitätsabhängige Zinsen.
Rechtsquellen
- § 16 PAngV Verbraucherdarlehen — Berechnung nach der mathematischen Formel der Anlage Bundesministerium der Justiz
- § 17 PAngV Werbung: der effektive Jahreszins ist mindestens so hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 02.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Die Berechnungsformel steht in der Anlage zu § 16 PAngV.
Was Entgelt und Versicherung im eigenen Fall am Effektivzins ändern: zum Kreditrechner. Die Grundlagen stehen unter Kredite. Worauf im Angebot selbst zu achten ist, damit zwei Effektivzinsen ueberhaupt vergleichbar sind, steht unter Ratenkredit: worauf es beim Angebot ankommt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob ein bestimmter Kostenposten im Einzelfall in den effektiven Jahreszins einzubeziehen ist, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Häufige Fragen
Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten eines Kredits als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Er ist die Nullstelle der Zahlungsreihe: Auf der einen Seite steht der ausgezahlte Betrag, auf der anderen die Summe aller abgezinsten Rückzahlungen.
Berechnet wird er nach der mathematischen Formel der Anlage zu § 16 PAngV. Weil das Verfahren gesetzlich festgelegt ist, sind zwei Effektivzinssätze verschiedener Anbieter tatsächlich vergleichbar.
Warum ist der Effektivzins höher als der Sollzins, obwohl keine Gebühren anfallen?
Weil die Zinsen monatlich verrechnet werden. Ein Sollzins von 5,00 Prozent bedeutet rechnerisch 5/12 Prozent pro Monat; über zwölf Monate mit Zinseszins ergibt das 5,12 Prozent.
Dieser Aufschlag ist keine versteckte Gebühr, sondern eine Folge der unterjährigen Verrechnung. Er tritt bei jedem Ratenkredit auf.
Welche Kosten stecken im effektiven Jahreszins?
Enthalten sind die Zinsen und alle dem Kreditgeber bekannten Kosten, die Voraussetzung für die Kreditvergabe sind — etwa Vermittlungs- und Bearbeitungsentgelte, Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto und eine faktisch verpflichtende Restschuldversicherung.
Nicht enthalten sind Kosten, die nur bei Vertragsstörungen anfallen, insbesondere Verzugszinsen und Mahnkosten, sowie wirklich optionale Zusatzleistungen.
Reicht der effektive Jahreszins für den Vergleich zweier Angebote?
Für die reinen Kosten ja, sofern Summe und Laufzeit gleich sind. Bei unterschiedlichen Laufzeiten sagt der Effektivzins nichts darüber, wie viel Geld insgesamt fließt — dafür ist der Gesamtbetrag die richtige Zahl.
Nicht abgebildet sind außerdem Vertragsbedingungen, die erst später wirken: Sondertilgungsrechte, Ratenpausen oder die Kosten einer vorzeitigen Ablösung.
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