Kredite
Umschuldung rechnen
Von Philipp Busch Aktualisiert am
Ein niedrigerer Zinssatz ist ein Argument, keine Rechnung. Ob sich eine Umschuldung lohnt, entscheidet der Vergleich zweier Gesamtzahlungen — und die Laufzeit kippt ihn schneller als der Zins.
Die Rechnung in drei Posten
Eine Umschuldung ist keine neue Finanzierung, sondern ein Tausch. Auf der einen Seite steht, was der alte Kredit noch kostet, auf der anderen, was der neue insgesamt kostet — inklusive dessen, was der Abschied vom alten kostet:
- Restschuld des alten Kredits zum Ablösezeitpunkt. Sie ist niedriger als die Summe der ausstehenden Raten, weil in den Raten noch Zinsen für die Zukunft stecken.
- Vorfälligkeitsentschädigung, gedeckelt nach den Regeln, die unter Vorzeitige Rückzahlung beschrieben sind.
- Kosten des neuen Kredits: Zinsen über die neue Laufzeit plus ein etwaiges Bearbeitungsentgelt, das mitfinanziert wird und damit mitverzinst.
Ein durchgerechneter Fall
Ein Kredit über 20.000 Euro zu 8,9 Prozent, ursprünglich auf 84 Monate angelegt. Nach 24 Raten steht ein Angebot über 4,9 Prozent im Raum. Die Restschuld beträgt zu diesem Zeitpunkt 15.489 Euro, die Entschädigung 155 Euro, abzulösen sind also 15.644 Euro.
| Variante | Rate | Zahlung insgesamt | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Alter Kredit weiterlaufen lassen | 320,77 € | 19.246 € | — |
| Neu zu 4,9 %, 60 Monate | 294,50 € | 17.670 € | 1.576 € |
| Neu zu 4,9 %, 84 Monate | 220,37 € | 18.511 € | 735 € |
Eigene Berechnung mit dem Kreditrechner, Entschädigung mitfinanziert, kein neues Bearbeitungsentgelt.
Die dritte Zeile ist die lehrreiche. Sie sieht auf den ersten Blick am besten aus — die Rate ist um 100 Euro niedriger als beim alten Kredit. Tatsächlich ist sie die schlechteste der drei Umschuldungsvarianten: Der Zinsvorteil wird zu mehr als der Hälfte durch die verlängerte Laufzeit aufgezehrt.
Ab welcher Zinsdifferenz es sich lohnt
Statt einzelner Angebote die ganze Reihe: derselbe Fall, dieselbe Restlaufzeit von 60 Monaten, dieselbe Entschädigung von einem Prozent — nur der neue Zinssatz wandert.
| Neuer Sollzins | Differenz | Neue Rate | Ersparnis gesamt |
|---|---|---|---|
| 8,4 % | 0,5 Punkte | 320,20 € | 34 € |
| 7,9 % | 1,0 Punkte | 316,45 € | 259 € |
| 6,9 % | 2,0 Punkte | 309,03 € | 705 € |
| 5,9 % | 3,0 Punkte | 301,71 € | 1.144 € |
| 4,9 % | 4,0 Punkte | 294,50 € | 1.576 € |
Eigene Berechnung mit dem Kreditrechner. Restschuld 15.489 €, Entschädigung 1 % mitfinanziert, Laufzeit unverändert 60 Monate, kein Bearbeitungsentgelt.
Die erste Zeile ist die Warnung: Ein halber Prozentpunkt bringt über fünf Jahre 34 Euro — weniger, als der Aufwand wert ist, und weniger als jede Gebühr, die dazukäme. Als Faustregel taugt: Unter einem Prozentpunkt Differenz lohnt eine Umschuldung bei diesen Beträgen nicht, ab zwei Punkten wird sie deutlich.
Wichtig ist dabei, dass die Laufzeit in allen fünf Zeilen gleich bleibt. Genau das ist die Bedingung, unter der die Zahlen überhaupt vergleichbar sind — was passiert, wenn man sie aufweicht, steht im nächsten Abschnitt.
Wie hoch die Entschädigung höchstens sein darf
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehen nicht frei kalkulierbar, sondern gedeckelt. § 502 Abs. 3 BGB nennt zwei Obergrenzen, und es gilt die jeweils niedrigere:
- 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags — oder nur 0,5 %, wenn zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr liegt.
- Der Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in genau diesem Zeitraum noch gezahlt hätte.
Die zweite Grenze wird leicht übersehen und wirkt am Ende der Laufzeit: Wenn die verbleibenden Zinsen kleiner sind als ein Prozent der Restschuld, ist der Zinsbetrag die Obergrenze. Bei einem Kredit, der in wenigen Monaten ausläuft, kostet die Ablösung damit fast nichts — was die Rechnung für eine Umschuldung ausgerechnet dann verbessert, wenn sie sich ohnehin kaum noch lohnt.
Für die Praxis heißt das: Eine ausgewiesene Entschädigung von mehr als einem Prozent der Restschuld gehört hinterfragt. Und wer eine Rechnung aufstellt, setzt ein Prozent als Obergrenze an, nicht mehr — die genaue Zahl steht in der Ablöseauskunft der Bank, die vor jeder Entscheidung einzuholen ist. Für Immobiliardarlehen gilt dieser Deckel nicht; dort gelten die Regeln unter Widerruf und vorzeitige Rückzahlung.
Rechtsquellen
- § 502 BGB Vorfälligkeitsentschädigung — Obergrenzen von 1 % beziehungsweise 0,5 % und die Zinsobergrenze Bundesministerium der Justiz
Alle Verweise führen auf die amtliche Fassung und wurden am 22.08.2026 aufgerufen. Sie öffnen in einem neuen Tab. Die Deckelung gilt für Allgemein-Verbraucherdarlehen. Immobiliar-Verbraucherdarlehen folgen eigenen Regeln.
Der Fehler, der die Rechnung kippt
Fast jede Umschuldung wird mit einer niedrigeren Rate beworben, und fast jede längere Laufzeit erzeugt eine niedrigere Rate. Beides zusammen ergibt einen Vergleich, der sich selbst bestätigt, ohne etwas zu beweisen.
Die Gegenprobe ist einfach: Was ändert sich, wenn die neue Laufzeit genau der verbleibenden alten entspricht? Bleibt dann noch eine Ersparnis, liegt sie am Zinssatz. Verschwindet sie, lag sie an der Laufzeit — und war keine.
Gefährlich wird dieses Muster, wenn es sich wiederholt. Wird ein Kredit alle zwei Jahre durch einen längeren ersetzt, sinkt die Rate jedes Mal, und die Gesamtbelastung steigt jedes Mal. Das ist der häufigste Weg in eine dauerhafte Verschuldung — nicht ein einzelner teurer Kredit.
Wann Umschulden trotzdem richtig ist
Es gibt Gründe jenseits der Zinsrechnung, die eine leicht negative Bilanz rechtfertigen:
- Ablösung eines Dispos. Wer dauerhaft im Minus steht, zahlt dort ein Vielfaches. Der Vergleich steht unter Dispo und Rahmenkredit.
- Bündelung mehrerer Verträge. Eine Rate statt vier senkt das Risiko, einen Termin zu übersehen — Verzugskosten sind teurer als jeder Zinsvorteil.
- Ende einer Belastungsspitze. Wenn absehbar Geld frei wird, kann ein Vertrag mit Sondertilgungsrecht mehr wert sein als ein Zehntelprozent Zinsdifferenz.
Keiner dieser Gründe ist ein Argument für eine längere Laufzeit. Wer umschuldet, um Luft zu bekommen, sollte den Betrag kennen, den diese Luft kostet — und ihn bewusst zahlen statt ihn zu übersehen.
Der Kreditrechner hat dafür den Modus „Umschuldung": Er stellt die Restzahlung des alten Kredits der Gesamtzahlung des neuen gegenüber und warnt, wenn die Laufzeiten nicht vergleichbar sind. Der Überblick steht unter Kredite.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Wer die laufenden Raten nicht mehr bedienen kann, braucht keine Umschuldung, sondern eine anerkannte Schuldnerberatung — sie ist für Verbraucher kostenfrei.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Wenn die Gesamtzahlung des neuen Kredits einschließlich Ablösekosten unter der Restzahlung des alten liegt — bei gleicher Restlaufzeit. Der Zinsunterschied allein sagt darüber nichts aus.
Ein Beispiel: 20.000 Euro zu 8,9 Prozent über sieben Jahre, nach zwei Jahren umgeschuldet auf 4,9 Prozent bei fünf Jahren Restlaufzeit. Die Ersparnis beträgt rund 1.576 Euro nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung.
Warum ist eine niedrigere Rate kein Zeichen für eine gute Umschuldung?
Weil sich die Rate über eine längere Laufzeit fast beliebig senken lässt. Wird derselbe Kredit statt über fünf über sieben Jahre gestreckt, sinkt die Rate von rund 295 auf 220 Euro — die Ersparnis fällt dabei von 1.576 auf 735 Euro.
Für einen sauberen Vergleich sollte die neue Laufzeit der verbleibenden alten entsprechen. Alles andere vergleicht zwei verschiedene Verträge.
Was kostet die Ablösung des alten Kredits?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Verbraucherdarlehen gedeckelt: auf ein Prozent des zurückgezahlten Betrags, auf ein halbes Prozent bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit — und nie mehr als die im Restzeitraum noch anfallenden Zinsen.
Hinzu kommen die Kosten des neuen Kredits, insbesondere ein Bearbeitungs- oder Vermittlungsentgelt. Beide Posten gehören in den Vergleich, sonst rechnet man sich die Umschuldung schön.
Kann man mehrere Kredite zusammenfassen?
Ja, und das ist der häufigste Anlass. Der Vorteil liegt weniger im Zinssatz als in der Übersicht: eine Rate, ein Termin, ein Vertrag.
Die Rechnung bleibt dieselbe — jeder abzulösende Kredit wird mit seiner Restschuld und seiner Entschädigung angesetzt und die Summe gegen die Gesamtzahlung des neuen Kredits gestellt.
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